Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: unona am 24. Juli 2006, 10:28:15

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Beitrag von: unona am 24. Juli 2006, 10:28:15
hallo,
meiner insolvenzverfahren läuft jetzt ein jahr. jetzt will mir mein vater netterweise ein auto (glaube, so 5 j. alt mit ca. 5000 eur wert) schenken. er will aber,dass es auf auch mich zugelassen wird.

kann ich das überhaupt? ich muss das ja dem iv angeben..wird er das dann nicht verwerten müssen? gibt es da einen grenzbetrag, was angemessen ist?

danke.
unona
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Beitrag von: ThoFa am 24. Juli 2006, 11:24:02
Hallo,

sind Sie noch im eröffneten Insolvenzverfahren ? Oder befinden Sie sich nur noch in der sogenannten Wohlverhaltensphase ?

MfG

ThoFa
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Beitrag von: unona am 24. Juli 2006, 11:48:38
oh, das weiß ich nicht genau.

das verfahren wurde vor fast genau einem jahr eröffnet, weiter ist noch nichts vom amtsgericht gekommen bzw. weitere termine gab es nicht.

ich denke, das verfahren läuft noch und ich bin noch nicht in der WVP.

danke!
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Beitrag von: ThoFa am 24. Juli 2006, 12:02:58
Hallo,

immer wieder interessant, dass Menschen in Sachen, die für sechs Jahre ihr Leben bestimmt, nicht wissen voran Sie sind. ;)

Solange Sie keinen Beschluß über die Aufhebung des Verfahrens erhalten, sind Sie noch in eröffneten Verfahren.

In dieser Zeit sollten Sie von Schenkungen absehen, da diese zur Masse fallen und vom IV eingezogen (verwertet) werden.

Entweder also das Auto auf den Vater zulassen oder aber eine Darlehnsvereinbarung schließen. Und Sie \"zahlen\" das Autro mtl. ab.

MfG

ThoFa