"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Verzweifelt - Gericht setzt Unterhaltspflichtige auf 0  (Gelesen 1598 mal)

Esmeralda

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 43
Verzweifelt - Gericht setzt Unterhaltspflichtige auf 0
« am: 29. Januar 2013, 14:57:30 »

Hallo,

habe gerade den Beschluss vom Insolvenzgericht bekommen und das gibt dem TH in allen Punkten recht. Das Gericht erkennt die Unterhaltszahlungen (insgesamt 400€, für meine beiden Söhne (3 und 9) sowie das Kindergeld als eigenes Einkommen der Kinder an. Auf Grund dieses Beschlusses muss ich mir jetzt eine billigere Wohnung suchen. Ich bin völlig verzweifelt. Ich kann weder einen Umzug noch Kaution für eine Wohnung bezahlen. Der Wohnungsmarkt gibt so gut wie nichts für mich her. Das Gericht schreibt dass es im eigenen Ermessen das Kindergeld als Einkünfte anerkennen kann? Ich dachte das Kindergeld wäre außen vor? Also ehrlich wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich niemals eine Insolvenz beantragt. Bring eine sofortige Beschwerde überhaupt was?

Gruss Esmeralda
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Verzweifelt - Gericht setzt Unterhaltspflichtige auf 0
« Antwort #1 am: 29. Januar 2013, 17:41:06 »

Selbstverständlich sollten Sie sofortige Beschwerde einlegen und auf BGH, Beschluss vom 4. 10. 2005 - VII ZB 24/05 hinweisen. Auch die 400 € Unterhalt dürften nach BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2004 - IXa ZB 142/04, nicht ausreichen.

Greifen Sie den Beschluss genau an diesen beiden Stellen an und argumentieren Sie entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Das Kindergeld nicht anzurechnen ist, steht bereits in BGH, Beschluss vom 4. 10. 2005 - VII ZB 24/05, Randziffer 13 (3. Die nach § 850c Abs. 4 ZPO mögliche Ermessensentscheidung setzt voraus, dass der Unterhaltsberechtigte über berücksichtigungsfähige eigene Einkünfte verfügt. Diese Voraussetzung ist bei der Tochter des Schuldners nicht gegeben, denn das Kindergeld ist kein Einkommen in diesem Sinne (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 1984 - IVb ZR 80/82, NJW 1984, 2355, 2357).)
Bezüglich des Unterhalts ist im Beschluss aus 2004 die Randziffer 18 interessant.

Die Chancen, dass das Landgericht den Beschluss abändert, halte ich für ziemlich wahrscheinlich.
« Letzte Änderung: 29. Januar 2013, 17:54:30 von Der_Alte »
Gespeichert
 

Esmeralda

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 43
Re: Verzweifelt - Gericht setzt Unterhaltspflichtige auf 0
« Antwort #2 am: 29. Januar 2013, 17:51:01 »

Kann ich das AZ vom Gerichtsbeschluss nochmal haben. Bin grad so durch den Wind, dass es mir nicht mehr einfällt.

Danke
Esmeralda
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Verzweifelt - Gericht setzt Unterhaltspflichtige auf 0
« Antwort #3 am: 29. Januar 2013, 17:54:54 »

Text geändert, jetzt mit AZ
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz