Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ballycoola am 08. September 2011, 21:11:55

Titel: verzwickte lage, es eilt
Beitrag von: ballycoola am 08. September 2011, 21:11:55
hallo,

vor einiger zeit hat ein ehemaliger vermieter einen titel gegen mich und gegen meinen mann erwirkt. wenn ich jetzt diesen schuldtitel in meinen insolvenzantrag mit eintragen lassen würde, könnte dann der gläubiger den titel gegen meinen mann noch vollstrecken? ich habe meinen insolvenzantrag schon zur abgabe bereit, wo dieser schuldtitel mit aufgeführt ist. da wir aber angst davor hatten, dass vollstreckt wird, haben wir bzw mein mann schon eine ratenzahlungsvereinbarung mit den gläubiger getroffen und schon zwei raten gezahlt. die ratenzahlungsvereinbarung haben wir aber noch nicht unterschrienben zurück an den gläubiger geschickt.mein mann geht nicht in die insolvenz.
ich würde natürlich lieber diesen schuldtitel über die insolvenz laufen lassen.

danke schon mal für die antworten
ballycoola
Titel: Re: verzwickte lage, es eilt
Beitrag von: Insoman am 09. September 2011, 10:06:06

Sie haften beide "gesamtschuldnerisch" für diese Forderung, dh. wenn der eine nicht mehr kann, muss der andere für die volle Summe haften.
Sie müssen die Forderung mit in die Insolvenz nehmen, aber ihr Mann muss sich weiter damit auseinandersetzen..
Deswegen macht eine Ratenvereinbarung zwischen Gläubiger und Ihrem Mann evtl. Sinn
Titel: Re: verzwickte lage, es eilt
Beitrag von: ballycoola am 09. September 2011, 13:49:30
danke erst mal für die antwort. ich muss ja in der insolvenz auch einen gewissen teil zahlen, wovon ja der schuldner auch etwas bekommt. dann bekommt er ja mehr geld als gefordert.und muss ich diese situation dann dem iv mitteilen?

gruß ballycoola
Titel: Re: verzwickte lage, es eilt
Beitrag von: Der_Alte am 09. September 2011, 16:22:50
Da bei Ihrem Mann aktuell nichts zu pfänden ist würde ich den Titel nur mit in die Insolvenz nehmen und nicht noch separat bezahlen.