"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: VI: Angabe über Miethöhe im Kreditantrag  (Gelesen 2746 mal)

koelner84

  • Gast
VI: Angabe über Miethöhe im Kreditantrag
« am: 09. Februar 2012, 09:31:13 »

Hallo liebes Forum,

ich war gestern bei einer Schuldnerberatung zum erstgespräch.
Dort bekam ich eine Checkliste mit fragen die ich ausfüllen soll, zum nächsten Termin.
Zuhause hab ich mir die durchgelesen.
Ein Punkt ist:
Haben Sie in den letzten drei jahren vorsätzlich falsche angaben gemacht um an einen Kredit, öffentliche gelder...
Bei der frage kamm mir ein gespräch ins gedächtnis.

Ich lebe mit meinem Lebensgefährten(keine eingetragene Lebensgemeinschaft) zusammen. Im Mietvertrag stehen wir beide als Mieter drinnen, die miete teilen wir uns. Auch alle anderen Wohnungsbezogene Kosten(Fernwärme und Strom) laufen gemeinsam. In allen Veträgen sind beide eingetragen.

Nun zur Frage
- Bei Kreditantrag in der Bank fragte die Beraterin nach der Miete.
- ich nannte die volle Miete.
- Die Beraterin fragte nach ob die Wohnung alleine bewohnt würde oder nicht.
- ich sagte das ich da zusammen mit meinem Lebensgefährten wohne, es aber keine eingetragene Lebenspartnerschaft sei, und wir beide im Vertrag stehen
Gespeichert
 

koelner84

  • Gast
Re: VI: Angabe über Miethöhe im Kreditantrag
« Antwort #1 am: 09. Februar 2012, 09:34:58 »

und uns die Miete teilen.
- die Beraterin sagte das sie dan nur die halbe miete einzutragen braucht.

Ist das so normal und ok? Oder war das ein fehler?
Vielen Dank!
« Letzte Änderung: 09. Februar 2012, 09:36:36 von koelner84 »
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: VI: Angabe über Miethöhe im Kreditantrag
« Antwort #2 am: 09. Februar 2012, 11:39:56 »

Wenn Sie beide im Mietvertrag stehen, ist zwar jeder von Ihnen im Wege der Gesamtschuldnerschaft für die Entrichtung der vollen Miete verantwortlich, jedoch entspricht es durchaus der Lebensauffassung. dass Sie bezüglich ihrer laufenden regelmäßigen Verpflichtungen nur die halbe Miete angeben.
Zitat
Ist das so normal und ok?
Ja.
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

koelner84

  • Gast
Re: VI: Angabe über Miethöhe im Kreditantrag
« Antwort #3 am: 09. Februar 2012, 13:12:25 »

Vielen dank Insoman.
Das nimmt mir einen großen brocken vom Herzen.
Gespeichert
 

koelner84

  • Gast
Re: VI: Angabe über Miethöhe im Kreditantrag
« Antwort #4 am: 22. August 2012, 09:46:23 »

Hallo ich nochmal.
Viele Fragen sind mittlerweile weitreichend geklärt.

Möchte gerne diese Frage nochmal abschließend für mich klären: Das fuchst mich wirklich total!

Also die Angabe der Halben Miete (Wohne mit Lebensgefährten, keine Eingetragene Lebenspartnerschaft, in gemeinsamer Wohnung / Stehen beide im Mietvertrag und teilen die kosten hälfte-hälfte) im Kreditantrag ist keine unrichtige oder unvollständige Angabe laut:

§290 . 2 der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden,

Die Aussage der Beraterin damals und die dann folgende Eintragung der halben Miete macht mir in dem Punkt noch immer sorgen.

Bitte Klipp und klar.

Ist die Eintragung der Halben Miete, bei genmeinsamer Nutzung der Wohnung mit gemeinsamen Mietvertrag, eine unvollständige oder unrichtige Angabe: Ja oder Nein??

Danke schonmal!
Gespeichert
 

tomwr

Re: VI: Angabe über Miethöhe im Kreditantrag
« Antwort #5 am: 23. August 2012, 00:35:45 »

Geht wohl um die Selbstauskunft.

Die erste Frage wäre, ob der Kreditvertrag generell nicht zu Stande gekommen wäre, wenn man die volle Miete angegeben hätte. Falls doch, spielt es dann sowieso nicht die Rolle. Kommt halt auf das verfügbare Einkommen drauf an und sonstige Sicherheiten.

Auf der anderen Seite ist eine Selbstauskunft eine Auskunft über die eigene wirtschaftliche Lage. Wenn man von einem Dritten einen Teil der Miete erhält, steigert das halt auch das verfügbare Einkommen und von daher wäre es wieder egal. Sofern die Teilung der Miete belegbar ist (Kontoauszüge oder ggf. auch durch Zeugeneinvernahme) kann die Bank da letzlich wohl kaum was machen. Wobei die letzte Entscheidung immer der Richter trifft, also kennst sicher den Spruch "vor Gericht und auf hoher See ...".

Meist geht es bei solchen Anträge eher um verschwiegene Kredite bei anderen Instituten, von denen die Bank ggf. aus der Schufa erfährt. Ich habe persönlich den Eindruck, dass kleinere Unstimmigkeiten (Nichtnennungen) durchaus im Interesse der Bank ist und der Kredit trotzdem durchgeht, der Sachbearbeiter sich aber vielleicht eine entsprechende Notiz macht.

Vieles läuft heute auch unter Kreditversicherungen, die greifen sobald ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurden. Die Bank muss da im Zweifel nicht wahnsinnigen Rechercheaufwand betreiben um an ihr Geld zu kommen.

Ändern kann man's jetzt eh nicht mehr, also Schwamm drüber, kein schlechtes Gewissen mehr und aus dem Gedächtnis streichen. Vergessen ist eine wahrhaft göttliche Eigenschaft.  :wink:
« Letzte Änderung: 23. August 2012, 00:37:17 von tomwr »
Gespeichert
 

koelner84

  • Gast
Re: VI: Angabe über Miethöhe im Kreditantrag
« Antwort #6 am: 23. August 2012, 08:19:15 »

schonmal danke tomwr,

1. der Kredit währe auch so zusatande gekommen, so zumindest die Aussage der Beraterin damals.

2. Das wir uns die Miete teilen kann ich einwandfrei belegen.
Überweise meinen Mietanteil und meinen Anteil für unsere Lebenshaltungskosten(Esses, etc.) von beginn an auf unser gemeinsam genutztes Konto mit dem klaren Verwendungszweck:

1. Zeile: Monat/Jahr XX€
2. Zeile: Miete: XX€
3. Zeile: Lebenshaltungskosten: XX€

Werde es also klipp und klar belegen können.

3. Also könnte es wahrscheinlich sein das die Bank garkein Interesse daran haben könnte dies anzufechten? Und mich inruhe lässt.
Das währe der optimalfall, habe nähmlich keine lust da noch einen Schriftweschsel zusätzlich zu haben.

Danke nochmals.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz