Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: koelner84 am 20. August 2012, 15:23:31
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Hallo,
am 05.09 werde ich den Insoantrag ausfüllen und bei Gericht abgeben (sollte ich bis dato nicht doch noch im Lotto Gewinnen)
Ich bekomme von der Agentur für Arbeit während meiner Umschulung die Fahrkosten erstattet. Werde somit von der Agentur für Arbeit folgende Beträge erhalten:
934,80 € Lebensunterhaltshilfe während der Umschulungsmaßnahme(oder so ähnlich heist das während der Zeit der Umschulung, meint aber das selbe wie mein bisheriges ALG1)
70,80€ Fahrkostenerstattung
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1005,60€ Von der Agentur für Arbeit
Zudem habe ich seid anfang des Monats nen kleinen Nebenjob(einmal die Woche am WE ein paar Stundne) wo ich ca. 80€ verdiene.
macht insgesamt:
ca. 1080,60€ im Monat
Regulär währen da ja 35,87€ Pfändbar.
Gilt dies den auch mit der Fahrkostenerstattung? Ohne hätte ich ja nur ca. 1014,8€.
Danke schonmal.
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Hallo,
nimm die Fahrtkostenerstattung aus deiner Rechnung raus und du wirst sehen, dass nichts gepfändet wird. Die Fahrtkostenerstattung ist eine Aufwandsentschädigung und somit rauszurechnen.
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Danke für die schnelle Antwort. :juchu:
Genau das war meine Frage ob die Pfändbar ist, also zu berechnen, oder ob nicht.
Danke! :thumbup:
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Noch ein Tip: Frag nach ob die die fahrtkosten gesondert buchen. Bei mir bucht die DRV das ÜGG und Fahrtkosten extra seperat...und zwar am gleichen Tag....so ersparst du dir u.U. aufwendige Erklärungen beim TH, falls er den Bescheid nicht versteht.