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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Viele Fragen rund um 'InsoVerwalter, Beschlüsse, Zahlungen usw  (Gelesen 4078 mal)

DerJeck

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Hallo zusammen,

ich hoffe das mir vielleicht hier jemand helfen kann und mir vielleicht die ein oder andere Frage oder sogar alle beantworten kann so das ich da auch endlich mal durchblicke, weil ich weiß leider wirklich nicht mehr weiter und mein Insolvenzverwalter der angeblich mein erster Ansprechpartner sein soll reagiert nicht auf meine Fragen. Es ist schon seltsam das ich Ihm (Insolvenzverwalter) nur Fragen auf dem Postweg stellen darf, er beantwortet keine Fragen am Telefon bzw. lässt erst garnicht am Telefon mit sich reden sondern seine Sekretärin verweist mich immer dadrauf das ich doch meine Fragen per Post einreichen soll. Naja schreibe Ihm fast Wöchentlich Briefe und entweder kommen nur Briefe zurück mit Antworten wo kein Normaler Mensch draus schlau wird oder er umgeht meine Fragen und antwortet irgendein wirres Zeug.

Kurz zu mir:

Ich bin seit Anfang 2010 im Insolvenzverfahren. Da ich eine feste Arbeitsstelle habe wird bzw. wurde mir bis vor kurzem jeden Monat etwas von meinem Gehalt gepfändet, meistens immer ein Betrag von 423,40 € je nach dem wenn ich Überstunden oder so hatte auch mal etwas mehr plus jedes Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld wurde komplett einbehalten vom Insolvenzverwalter...........dazu kommen noch die Jährliche Steuererklärung die ebenso komplett an den Insolvenzverwalter gegangen sind.

Nun ist es so das ich seit diesen Pfändungen allein nur an den Gehaltspfändungen ein Betrag von ca. 14.000 Euro an den Insolvenzverwalter gingen plus halt noch die Beträge aus den Steuereklärungen die ich nie mitgeteilt bekommen habe.

Als ich den InsoVerwalter im Mai 2011 anschrieb um mich nach dem Kontostand zu erkundigen kamm nur ein Schreiben zurück das im Moment 8040,00€ auf dem Insolvenzkonto seien. Dieser Betrag kann aber nicht stimmen da ich nachweisen kann an Hand meiner Abrechnungen das die gesagten 14.000 Euro eingezogen wurden. Doch er Antwortet einfach nicht dadrauf.

Dann erhielt ich ein Schreiben im Mai 2012 wo drin stand das einer Schlussrechnung des Treuhändlers zugestimmt wird. In einem weiterem Schreiben von August 2012 wurde mir mitgeteilt das einer Restschuldbefreiung zugestimmt worden sei nach §291InsO

Nun habe ich gestern ein Schreiben erhalten in dem steht: Das Amtsgericht hätte mir die Restschuldbefreiung angekündigt und in Kürze wird das Verfahren aufgehoben und ich komme in eine Wohlverhaltensphase in dieser Zeit soll ich irgendwelchen Obligenheiten nach §295InsO nachkommen.


Puh viel Text bis hier hin, leider ging es nicht kürzer.

Nun zu meinen eigentlichen Fragen.

1.
Verstehe ich das nun richtig das alle Gläubiger ihr Geld bekommen oder bekommen haben und ich nun nicht mehr in der Insolvenz bin sondern in dieser Wohlverhaltensphase ?

2.
Falls ich das richtig verstanden habe und alle das Geld bekommen haben gibt es da keine möglichkeit das Verfahren oder diese Phase frühzeitig zu beenden ?

3.
Wo und wie gelange ich eine genaue übersicht aller Beiträge die von mir gepfändet worden sind (Gehalt,Steuer,Urlaubs- und Weihnachtsgeld)? Von meinem Insolvenzverwaltern bekomme ich Sie aufjedenfall nicht !!!

4.
Wo und wie gelange ich ein eine genaue Aufstellung welche Beträge die Gläubiger gefordert haben und was sie erhalten haben.

Des Weiteren habe ich noch von einem Gläubiger eine Kontopfändung auf meinem Konto (P-Konto) dazu schrieb mir mein lieber Insolvenzverwalter: " Aus der Kontopfändung kann der Gläubiger keine Befriedigung erlangen. Allerdings bedarf es einer Rücknahme der Pfändung durch den Gläubiger, damit Sie wieder uneingeschränkt über Ihr Konto verfügen können."

5.
Wie gelange ich an diese Rücknahme ? erledigt sowas der InsoVerwalter ? oder was genau muss ich da machen ?

Das sind glaube ich alle Fragen die mir gerade einfallen und mir wäre echt schon geholfen wenn ihr mir nur ein teil beantworten könnt weil ich echt nicht mehr weiter weiß und mir niemand so richtig Auskunft geben kann und ich etwas auf dem Schlauch stehe. Mich macht das alles total fertig und ich mache dicke fette kreuze wenn ich das entgültig hintermir habe. Es reist schon sehr an den Nerven sowas.........und ich möchte das nie wieder durchmachen.

naja in diesem sinne bedanke ich mich schonmal im Vorraus für Hilfe

LG
Sascha
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Insokalle

Re: Viele Fragen rund um 'InsoVerwalter, Beschlüsse, Zahlungen usw
« Antwort #1 am: 25. September 2012, 10:42:49 »

Allgemein vorweg: Der IV ist nicht Ihr Berater oder Vertreter. Er soll das Verfahren abwickeln. Auskünfte braucht er nicht zu erteilen und leider beantwortet auch nicht jeder IV die Fragen. Wenn Sie wissen wollen, wie sich der Kontostand errechnet, gehen Sie zu Gericht und schauen sich die Schlussrechnung an. Von den eingezogenen pfändbaren Beträgen sind nach meiner Vermutung Verfahrenskosten und/oder sonstige Masseverbindlichkeiten abgezogen. Gleiches gilt für die Gläubiger. Wenn Sie wissen wollen, welcher Gläubiger wieviel angemeldet hat, gehen Sie zum Gericht und schauen Sie in die Insolvenztabelle.

Zu 1:
Sie verstehen es nicht richtig. Die Gläubiger werden sehr wahrscheinlich nur eine Quote auf ihre Forderung erhalten haben, die hängt auch von der Höhe der angemeldeten Forderungen ab. Genaueres erfahren Sie, wenn Sie Ihre Akte bei Gericht einsehen.
Die WVP beginnt erst, wenn das Verfahren aufgehoben wird. Also in kürze.

Zu 2:
S.1., ich vermute, die Gläubiger haben eine Quote bekommen.

Zu 3:
Ganz einfach: Addieren Sie die in Ihren Lohnabrechnungen ausgewiesenen pfändbaren Beträge. Oder gehen Sie zum Gericht, s.o.

Zu 4:
Gehen Sie zum Gericht und schauen Sie in die Insolvenztabelle.

Zu 5:
Bei der Kontopfändung schauen Sie sich die Daten an. Wann war die Pfändung, wann war Insolvenzantragstellung, Regelinsolvenzverfahren usw.? Mögl. ist die Pfändung kraft Gesetzes unwirksam. Mit dem Gläubiger wird sich der IV vermutlich nicht auseinandersetzen, wenn für die Masse dabei nichts rauskommt. Also müssen Sie selbst tätig werden.
I.d.R. legt man sich ohnehin vor dem Verfahren ein neues Konto zu.


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Insoman

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Re: Viele Fragen rund um 'InsoVerwalter, Beschlüsse, Zahlungen usw
« Antwort #2 am: 25. September 2012, 11:17:32 »

Zitat
...von meinem Gehalt gepfändet, meistens immer ein Betrag von 423,40 € je nach dem wenn ich Überstunden oder so hatte auch mal etwas mehr plus jedes Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld wurde komplett einbehalten vom Insolvenzverwalter

Sie brauchen wohl dringend eine vernünftige Beratung.. im Vorfeld hätte dies noch mehr Sinn gemacht..

Die "Pfändung", aber auch die Abtretung, wovon wir hier wohl sprechen, folgt den Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO), und diese besagt etwa, dass Überstunden nur zur Hälfte pfändbar sind, Weihnachtsgeld bis € 500,00 frei  und Urlaubsgeld unpfändbar ist (§ 850a ZPO - lesen!!).

Im Übrigen bedient -in der Regel- der Arbeitgeber die vorgelegte Abtretungserklärung..
es liegt also in seiner Verantwortung, die Beträge ordnungsgemäß abzuführen..

Insgesamt erscheint mir das ein oder andere bei Ihnen sehr unklar...

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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

DerJeck

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Re: Viele Fragen rund um 'InsoVerwalter, Beschlüsse, Zahlungen usw
« Antwort #3 am: 25. September 2012, 13:39:10 »

Das mit dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld habe ich auch gehört aber da war es leider schon zu spät und im endeffekt war es mir eigentlich auch egal da ich so schneller meine Schulden beglichen hatte.

Und Ja Sie haben recht eine Beratung hätte mir vielleicht etwas mehr Licht ins dunkele gebracht nur leider bin ich davon ausgegangen das die Schuldenberatung bei der ich als aller erstes war das alles regelt und sich um alles kümmert, so wie es halt Anfangs besprochen wurde. Dem war aber leider nicht so.

Also ich glaube nicht das die Gläubiger eine Quote erhalten von den Beträgen da die Gesamtschulden nicht all zu hoch waren und eigentlich genug Geld für alle da sein müsste so das jeder seinen Teil bekommt der Ihm auch zu steht !

Zu 5.

Ein neues Konto wurde ja eröffnet bei begin der Inso jedoch ist die Kontopfändung von dem Glübiger später gekommen, sprich als das IV schon eröffnet war. Diese Gläubiger sind ja auch in diesem Verfahren angemeldet und erhalten aus dem gesammelten Pott Geld.

Was genau heiste selst Tätig werden ? Wie werde ich diese Pfändung los ? Ich war schon zisch mal beim Gericht doch dort erhalte ich imme rnur eine Kontofreigabe mit einem bestimmt Pfändungsfreienbetrag meines Gehalts mehr nicht. Ich möchte jedoch das diese Pfändung endlich verschwindet und ich mein P-Konto wieder in ein stink normales Konto umwandeln kann.

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tomwr

Re: Viele Fragen rund um 'InsoVerwalter, Beschlüsse, Zahlungen usw
« Antwort #4 am: 25. September 2012, 14:11:58 »

Was genau heiste selst Tätig werden ? Wie werde ich diese Pfändung los ? Ich war schon zisch mal beim Gericht doch dort erhalte ich imme rnur eine Kontofreigabe mit einem bestimmt Pfändungsfreienbetrag meines Gehalts mehr nicht. Ich möchte jedoch das diese Pfändung endlich verschwindet und ich mein P-Konto wieder in ein stink normales Konto umwandeln kann.

Ich würde einfach mal den Bankberater fragen, was genau vorliegt und was er braucht um die Pfändung vom Konto zu nehmen. Möglicherweise muss man beim Gericht die explizite Aufhebung des Pfändungsbeschlusses beantragen, wenn sich dieser auf eine Insolvenzforderung bezieht, also eine Forderung die vor Insolvenzeröffnung bestand.
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Viele Fragen rund um 'InsoVerwalter, Beschlüsse, Zahlungen usw
« Antwort #5 am: 25. September 2012, 19:58:09 »

Hallo,
das Problem mit der Kontopfändung nach Eröffnung der Insolvenz ist mir allzu bekannt. Bei mir landete ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss eines Insolvenzgläubigers im Briefkasten...dieser wollte in eine bestehende Kapitalanlage pfänden.

Das Problem ist ganz einfach: Irgendein Rechtspfler auf ner Quotenstelle erhält den Antrag vom Gläubiger...auf Grund seiner geistigen Minderbemittelheit erlässt er einen Beschluss....der Beschluss landet bei nem alten lustlosen Richter zwischen Kaffeee und Leberwurstbrot....Lesen muss so ein Richter nicht....es reicht, wenn er sein Namenskürzel drunter setzt...und schon hast du ersteinmal die Arschkarte.

Was ist zu tun: Schreibe ein Fax ans Gericht, mit der Bitte dieses an eine Person weiter zu leiten, welche der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist und sich obendrein noch mit Insolvenzrecht auskennt. Ganz wichtig, gib deine Verfahrensnummer an. Stelle des Weiteren solche Fragen, wie es zu so einer oberflächlichen und unkoordinierten Erlassung kommen konnte...und weiterhin, verlange eine schriftliche Stellungnahme, wer es zu verantworten hat, das eine Bank, welche nichts mit deinem Verfahren zu tun hat nun brisante persönlichen Daten kennt.
GANZ WICHTIG: Setze eine Frist von 7 Tagen.

Du wirst umgehend ein Schreiben des Rechtspflegers erhalten in dem steht, das der Beschluss "bis auf weiteres" ausser Kraft gesetzt ist....dann dauert es....da hilft nur tägliches Nerven...eine Stellungnahme erhältst du natürlich nicht....relativ zügig erhältst du den offiziellen Beschluss, dass die Pfändung aufgehoben ist, da Einzelzwangsvollstreckungen im laufenden Verfahren nicht gestattet sind!!

So hats sich zumindest beim Kölner AG abgespielt...lustig ist auch, das mein TH selbst, nur die Augen verdreht, wenns ums AG geht.


Viel Spass!
« Letzte Änderung: 25. September 2012, 20:08:05 von Die_Anderen_waren_es »
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DerJeck

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Re: Viele Fragen rund um 'InsoVerwalter, Beschlüsse, Zahlungen usw
« Antwort #6 am: 26. September 2012, 00:34:55 »

Ich habe heute mit dem Anwalt eines Gläubigers gesprochen der mir die Kontopfändung aufgebrummt hat. Nun meinte er zu mir das er die Pfändung nur aufhebt wenn ich mit ihm eine Ratenzahlung vereinbare über den restlichen Betrag der noch offen ist.

Nun ist es aber so das dieser Gläubiger auch in dem Insolvenzverfahren mit drin ist und doch so wie ich das verstanden habe sein Geld aus diesem Pott bekommt wo mein ganzes gepfändetes (Gehaltspfändungen) Geld drin ist, oder ?

Oder soll ich dieser Ratenzahlung zustimmen ? Also machbar wäre es jetzt von der finanziellen seite aus. Und muss ich wenn ich diese Ratenzahlung vereinbaren soll es jemandem mitteilen ? Gericht oder dem Insolvenzverwalter ?

Oder gibt es eine ganz andere Lösung die ihr mir vorschlagen würdet ?

Danke
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Insokalle

Re: Viele Fragen rund um 'InsoVerwalter, Beschlüsse, Zahlungen usw
« Antwort #7 am: 26. September 2012, 10:05:26 »

Wenn die Pfändung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens war von einem Insolvenzgläubiger, dann ist eine Ratenzahlungsvereinbarung unsinnig. Sie schmeißen dem schlechten Geld noch gutes hinterher.
Zwangsvollstreckungen während des Insolvenzverfahrens sind für Insolvenzgläubiger unzulässig (§ 89 InsO). Also schreiben Sie das dem Gläubiger. Sie können zusätzlich mit dem Insolvenzgericht drohen, falls er die Pfändung nicht zurücknimmt.

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tomwr

Re: Viele Fragen rund um 'InsoVerwalter, Beschlüsse, Zahlungen usw
« Antwort #8 am: 26. September 2012, 13:41:46 »

Ich habe heute mit dem Anwalt eines Gläubigers gesprochen der mir die Kontopfändung aufgebrummt hat. Nun meinte er zu mir das er die Pfändung nur aufhebt wenn ich mit ihm eine Ratenzahlung vereinbare über den restlichen Betrag der noch offen ist.

Das ist eine Frechheit - aber versuchen kann man's ja.
Der Schuldner DARF aus dem unpfändbaren Einkommen auch an Gläubiger zahlen, muss es aber nicht tun.
Ich würde mit dem Geld Sinnvolleres tun.
Wenn man's nicht braucht kann man auch an Caritas und Co. spenden.
Um nichts anderes handelt es sich da nämlich.
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DerJeck

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Re: Viele Fragen rund um 'InsoVerwalter, Beschlüsse, Zahlungen usw
« Antwort #9 am: 26. September 2012, 15:31:29 »

So langsam bekomme ich echt einen Anfall. Ich weiß einfach nicht mehr weiter und es kotzt mich alles so an.

Nach einem Weiterem Gespräch mit dem Anwalt der mir die Kontopfändung aufgebrummt hat wurd emir heute mitgeteilt das die Kontopfändung erst aufgehoben wird wenn ich eine Restschuldbefreiungs Beschluss habe und diesen einreiche.

Ich habe zwar ein schreiben vonn meinem insolvenzverwalter das dierer Restschuldbefreiung zugestimmt worden sei aber einen Beschluss oder so habe ich noch nicht erhalten.

Es kann doch nciht sein das die immer weiter und weiter Geld von meinem Konto pfänden und ich nicht über mein verdamtes Geld frei verfügen kann. Die sind doch auch in dieser Gläubigertabelle aufgeführt als Gläubiger in dem Insolvensverfahren.

Ich verstehe das nicht so ganz wie das funktioniert oder rechtens ist. Weil so wie ich das versthe bekommen Sie ja aus diesem Topf mit dem Geld auch ihren anteil plus das Geld aus der Kontopfändung.........das ist doch gegenüber den anderen Gläubigern unfair da sie ja nur das Geld aus dem Topf bekommen und nicht auch noch etwas aus einer kontopfändung.

Gibt es keine Anlaufstelle wo ich mal hingeehen kann und die mir da irgendwie behilflich sein können ?

Ich habe das gefühl das da irgendwie einiges schief läuft und de reine nciht weiß was der andere macht ode rgemacht hat usw.

Die ganzen Beträge die genannt werden stimmen vorne und hinten nicht.

Ich kann kaum noch schlafen odewr sonstiges weil mir immer dieser scheiss durch den kopf schwirt und das alles nur weil so Anwälter oder sonnst wer denke sie sind die größten.
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Der_Alte

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Re: Viele Fragen rund um 'InsoVerwalter, Beschlüsse, Zahlungen usw
« Antwort #10 am: 26. September 2012, 17:07:42 »

Was sabbeln Sie sich mit diesem Anwalt ab.
Sie hätten schon gestern ein Schreiben ans Gericht absenden können, dass der PFÜB unrechtmäßig erlassen wurde, weil der Gläubiger nach § 89 InsO keine Pfändungen vornehmen darf. Dann muss das Gericht den PFÜB wieder zurückziehen. Je länger Sie damit warten, umso länger belastet Sie auch die Kontopfändung.

Und Ihrer Bank sollten Sie auch schon mal vorab mitteilen, dass der PFÜB fehlerhaft erlassen wurde.
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DerJeck

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Re: Viele Fragen rund um 'InsoVerwalter, Beschlüsse, Zahlungen usw
« Antwort #11 am: 27. September 2012, 01:02:39 »

Nun ja es ist so das ich mit de rBank gesabbelt habe :-) und die mir sagte, Sie brauchen7benötigen eine Rücknahme von dem Anwalt der die Pfändung veranlasst hat umd das konto frei zu geben ode rumzustellen auf ein Normales Konto.

Das Gericht an das ich mich gewendet habe, sagte mir ich muss das mit dem Anwalt klären der die Pfändung veranlasst hat.

So, und der Anwalt der die Pfändung auf dem Konto eingeführt hat sagte mir ohne einen Beschluss auf Restschuldbefreiung gibt es keine Rücknahme.

Alles vieren, also dem Anwalt dem Gericht der Bank sowie meinem Insolvenzverwalter habe ich mittgeteilt das eine kontopfändung besteht obwohl ich in einem laufendem Insolvenzverfahren bin, aber wie gesagt niemand reagiert drauf oder verweist mich halt immer zum nächsten.

Deswegen war meine frage ja auch an wenn ich mich da wenden kann ode rmuss der das dann für mich regelt !? weil mehr alls alle anschreiben und bei jedem nachfragen und bescheid sagen kann ich ja nun auch nicht.
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Viele Fragen rund um 'InsoVerwalter, Beschlüsse, Zahlungen usw
« Antwort #12 am: 27. September 2012, 18:25:31 »

Warum macht man es sich so kompliziert? Der Anwalt kann keine Pfändung veranlassen. Er benötigt eine Pfändungs und Überweisungsbeschluss...dieser wird vom Gericht erlassen...damit geht er zur Bank.Hätte das Gericht ordentlich geprüft, hätte es den Beschluss auf Grund der eröffneten Insolvenz nicht erlassen...Also mach das, was weiter oben schon gepostet wurde..

Oder gehe zu einer anderen Bank und eröffne ein neues Konto...der TH muss da auch nichts freigeben...du solltest ihn nur darüber informieren. Ende.
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tomwr

Re: Viele Fragen rund um 'InsoVerwalter, Beschlüsse, Zahlungen usw
« Antwort #13 am: 27. September 2012, 21:49:38 »

Von wann ist denn genau dieser Pfändungsbeschluss ?

Zitat
§ 88 Vollstreckung vor Verfahrenseröffnung
Hat ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag durch Zwangsvollstreckung eine Sicherung an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen des Schuldners erlangt, so wird diese Sicherung mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam.

Zitat
§ 89 Vollstreckungsverbot
(1) Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig.
(2) Zwangsvollstreckungen in künftige Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis des Schuldners oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge sind während der Dauer des Verfahrens auch für Gläubiger unzulässig, die keine Insolvenzgläubiger sind. Dies gilt nicht für die Zwangsvollstreckung wegen eines Unterhaltsanspruchs oder einer Forderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in den Teil der Bezüge, der für andere Gläubiger nicht pfändbar ist.
(3) Über Einwendungen, die auf Grund des Absatzes 1 oder 2 gegen die Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung erhoben werden, entscheidet das Insolvenzgericht. Das Gericht kann vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen; es kann insbesondere anordnen, daß die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen oder nur gegen Sicherheitsleistung fortzusetzen sei.

Also das Insolvenzgericht ist da schon zuständig und auf die freiwillige Rücknahme eines Gläubigers zu verweisen eine Unverschämtheit. Da werden dann Rechte der Willkür des Gläubigers unterworfen. Ich kann mir nur vorstellen, dass man sich ggf. ungeschickt oder falsch oder missverständlich ausgedrückt hat. Entweder man bespricht das vor Ort mit dem zuständigen Rechtspfleger bzw. Rechtsantragstelle oder macht das schriftlich. Das Gericht muss dann entscheiden und die Entscheidung begründen. Hilfreich ist es, wenn man den Pfändungsbeschluss mitnimmt, davon bekommt der Schuldner in aller Regel eine Kopie. Da steht auch dann das Datum drin.

Die Möglichkeit das aktuelle Pfändungsschutzkonto zu schließen und ein neues zu eröffnen ist nicht ohne Vorbehalt zu empfehlen. Die Banken sind nicht verpflichtet einem Schuldner ein Konto zu eröffnen. Und die freiwillige Selbstverpflichtung der Banken ist häufig nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt ist.

Notfalls muss halt ein Anwalt helfen, bei den Amtsgerichten kann man ggf. einen Beratungsschein beantragen und später über den Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen.
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tomwr

Re: Viele Fragen rund um 'InsoVerwalter, Beschlüsse, Zahlungen usw
« Antwort #14 am: 27. September 2012, 22:25:43 »

Noch eine Ergänzung:
Im Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht steht, dass das Vollstreckungsverbot sich nicht nur auf Massegegenstände sondern sich auch auf das sonstige, insolvenzfreie oder freigegebene Vermögen des Schuldners erstreckt (§89, Rz.9).

Rechtsfolgen:
Das Vollstreckungsverbot entsteht mit Verfahrenseröffnung und ist von den Vollstreckungsorganen von Amts wegen zu beachten. Begonnene Massnahmen sind zu beenden, neue Anträge zurückzuweisen. (§89, Rz.13)

Rechtsmittel:
Bei Verstoß gegen das Vollstreckungsverbot ist regelmäßig die Erinnerung nach §765 ZPO einzulegen, da Einwendungen gegen die Zulässigkeit der Vollstreckung erhoben werden. (§89 Rz.17)

Antragsbefugnis:
Antragsbefugt ist grundsätzlich der IV. Bei Eigenverwaltung oder bei Vollstreckung in das sonstige, insolvenzfreie Vermögen ist der Schuldner berechtigt. (§89, Rz.18)

Zuständigkeit:
Über Einwendungen wegen unzulässigen Vollstreckungen nach §89 entscheidet aufgrund der größeren Sachnähe ausschließlich das Insolvenzgericht. (§89, Rz.20) Entscheidungsbefugt ist hier der Richter, nicht der Rechtspfleger. (§89, Rz.21)

Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts:
Die Beteiligten können ggf. gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts noch die sofortige Beschwerde nach §793 ZPO erheben. (§89, Rz. 24)

Also nicht abwimmeln lassen vom Gericht mit dem Hinweis, den Antrag könne nur der IV stellen.
Im Übrigen ist auch der Drittschuldner antragsberechtigt, hat aber in der Regel kein Interesse daran, da er daraus keinen Vorteil hat.

Problematisch, wenn man nichts unternimmt (dann hat man sozusagen die Arschkarte):
Verwertet der IV eine verbotswidrig gepfändete Sache nicht, entsteht für den Gläubiger mit Beendigung des Verfahrens das Pfändungspfandrecht (Heilung). Das heißt soviel wie "der darf das dann behalten".

Auch der BGH hat hier eindeutige Hinweise:
Zitat
BGH, IX ZB 226/05 vom 15.11.2007
.....
aa) § 89 Abs. 1 InsO schließt zur Sicherstellung der gleichmäßigen Be-friedigung aller Gläubiger während der Dauer des Insolvenzverfahrens jede Einzelvollstreckung der Insolvenzgläubiger sowohl in die Insolvenzmasse als auch in das insolvenzfreie Vermögen des Schuldners aus.
.....
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=42005&pos=0&anz=1
« Letzte Änderung: 27. September 2012, 22:41:18 von tomwr »
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tomwr

Re: Viele Fragen rund um 'InsoVerwalter, Beschlüsse, Zahlungen usw
« Antwort #15 am: 27. September 2012, 22:35:32 »

PS: Nur sicherheitshalber, es handelt sich um eine "normale" Forderung und nicht um Forderung aus unerlaubten Handlungen oder Unterhaltsforderungen ?
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tomwr

Re: Viele Fragen rund um 'InsoVerwalter, Beschlüsse, Zahlungen usw
« Antwort #16 am: 27. September 2012, 23:22:19 »

Nochmals ein weiteres Urteil zur Doppelpfändung (Arbeitgeberpfändung und Kontopfändung):

Zitat
Das Vollstreckungsgericht kann im Fall einer Doppelpfändung von Arbeitseinkommen und Gehaltskonto gem. § 850 k Abs. 4 ZPO das gesamte Gehalt des Schuldners freigeben, das monatlich von einem bestimmten Arbeitgeber auf das Gehaltskonto überwiesen wird. Eine Bezifferung des "pfändungsfreien Betrages" gem. § 850 k Abs. 4 ZPO ist nicht erforderlich.
LG Münster · Beschluss vom 4. Oktober 2010 · Az. 5 T 564/10
http://openjur.de/u/146523.html
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