Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Leopold Bloom am 06. Dezember 2010, 10:48:08

Titel: Vielleicht besser vorher fragen?
Beitrag von: Leopold Bloom am 06. Dezember 2010, 10:48:08
Mein Arbeitsverhältnis hat sich nach 2 Wochen erledigt --> Aufhebungsvertrag.
Der IV hat es prophylaktisch abgelehnt, meinen Verpflegunsgkostenmehraufwand nach § 850e anzuerkennen, aber da mein Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wurde, kam es nicht mehr zu einer Entscheidung in dieser Frage.

Jedenfalls hat mir die Ablehnung des IV zu denken gegeben.
Ich habe mir überlegt, ob ich ihm nicht anbieten soll, bevor ich den nächsten Arbeitsvertrag unterschreibe, dass ich ihm diesen zur Genehmigung vorlege, um weitere "Missverständnisse" zu vermeiden.
Ich weiß sehr wohl, dass ich dazu nicht verpflichtet bin, aber ich kanns ja freiwillig machen.
--->oder verstoße ich damit gegen irgendwelche Insolvenzobliegenheiten?

Gruß Leopold Bloom