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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: vielleicht doch Regelinsolvenz wegen BG?  (Gelesen 7315 mal)

bandit75

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vielleicht doch Regelinsolvenz wegen BG?
« am: 27. März 2008, 17:36:43 »

Hallo,

war heute mal wieder bei der Schuldnerberatung, die bereiten noch immer meine Insolvenz vor, eigentlich Privatinsolvenz, nun habe ich aber doch noch einige Schuldenunterlagen beim aufräumen entdeckt und dabei ist eine Forderung der Berufsgenossenschaft aufgetaucht,

nun meint die Schuldnerberatung man sollte vielleicht Regelinsolvenz anmelden, da dann der außergerichtliche Einigungsversuch flach fällt und das ganze Verfahren dann wesentlich schneller geht.

In einem Merkblatt des Insolvenzgerichtes  steht unter dem Thema, wann das Regelinsolvenzverfahren angewendet wird, unter anderem, wenn Schulden bei der Berufsgenossenschaft bestehen, die Schuldnerberatung ist aber nicht ganz sicher, ob es sich dabei um Beiträge für Arbeitnehmer handeln muss, ich war mit einem Einzelunternehmen tätig und hatte keine Mitarbeiter, somit waren das meine eigenen Beiträge, gilt es jetzt nun, oder nicht???

Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann
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paps

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Re: vielleicht doch Regelinsolvenz wegen BG?
« Antwort #1 am: 27. März 2008, 23:36:04 »

ehemals Selbständig? Dann sollte die Anzahl der Gläubiger mal genannt werden.

Und nein, wegen eigenen (???) Beiträgen alsi Einzelunternehmen zur BG  kommt nicht automatisch die RI in Frage.
« Letzte Änderung: 28. März 2008, 00:01:30 von paps »
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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bandit75

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Re: vielleicht doch Regelinsolvenz wegen BG?
« Antwort #2 am: 28. März 2008, 00:00:46 »

schade, die sagen dann geht alles einfacher und schneller

 :heulen:

es sind sonst zu wenige, dummerweise, denn nachdem ich mich in den letzten Jahren bestimmt mit 10 verglichen habe, sind es jetzt nur noch 14 und nun schaffe ich es einfach nicht mehr, weiteren Vergleichen nachzukommen, weil ich echt am Minimum lebe,

ich war selbstständig, aber das ist schon länger her und daraus sind keine Schulden entstanden, außer dieser Berufsgenossenschaftforderung für mich selbst (aber in ihrem komischen Merkblatt, steht halt drin: Forderungen der Berufsgenossenschaft, ob das für Mitarbeiter sein muss, wird nicht erläutert), im Zweifelsfall muss die Schuldnerberatung eben da anrufen, oder geht das nicht?

ist wohl doch nicht so eindeutig?
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paps

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Re: vielleicht doch Regelinsolvenz wegen BG?
« Antwort #3 am: 28. März 2008, 00:09:12 »

doch schon, hier die Entscheidungshilfen:

Regelinsolvenz:
- Sie sind selbstständig?
- Sie waren  selbstständig und haben Sie mehr als 19 Gläubiger?
- Sie waren Arbeitgeber und  gegen Sie bestehen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (Lohn oder Gehalt)?
- Sie haben Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus nicht abgeführter Lohnsteuer?


Aber außer dem vorgeschalteten Einigungsversuch haben Sie keinen größeren Zeitverlust.
Bei gutem Verlauf können Sie 6 Wochen später den Antrag beim Gericht haben.


edit: Das die SB das nicht beantworten kann, läßt mich schon wieder zweifeln.
« Letzte Änderung: 28. März 2008, 00:10:52 von paps »
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bandit75

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Re: vielleicht doch Regelinsolvenz wegen BG?
« Antwort #4 am: 28. März 2008, 00:17:58 »

muss denn nur eine einzelne Bedingung erfüllt sein?

Ich habe weniger Gläubiger
Schulden bestehen sonst keine

mein Gewerbe läuft noch (sogar mehrere), allerdings läuft hierüber kein Umsatz mehr, auch steuerlich ruhend... wenn ich jetzt darüber arbeiten würde, würde die Regelinsolvenz gelten??? Ich finde das ganz schön kompliziert.

Angeblich dauert dieser Einigungsversuch oft die meiste Zeit, weil alle angeschrieben müssen und sich nicht sofort melden...

ich zweifele auch schon ein wenig und möchte kaum erwähnen, welche Schuldnerberatung das ist, aber ich würde mal sagen, es sind wohl auf jeden Fall Beamten...

Hat es sonst keinerlei Auswirkungen ob nun Regel- oder Privatinsolvenz? Mir wäre nur lieb, wenn es schnell beginnt, nachdem ich nun einige Jahre gezahlt und gezahlt habe und es keinen Ausweg gibt, möchte ich halt das Ende auch irgendwann erreichen, sonst habe ich nciht mehr viele Möglichkeiten im Leben...
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Feuerwald

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Re: vielleicht doch Regelinsolvenz wegen BG?
« Antwort #5 am: 28. März 2008, 00:59:07 »

hm,

im Zweifel das Insolvenzgericht fragen.

Es gibt   e i n  mir bekanntes Urteil, wonach BG Verbindlichkeiten keine aus Arbeitsverhältnisse i.S.d. 304 InsO sind. OK, solche Sprüche gibt es viele.

Da im Merkblatt des Gerichts offenbar etwas anders steht, kann eine Anfrage ggf. helfen. Auch die Tatsache, dass noch Gewerbeanmeldungen bestehen (?) könnte mit einer Anfrage geklärt werden.



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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

bandit75

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Re: vielleicht doch Regelinsolvenz wegen BG?
« Antwort #6 am: 28. März 2008, 01:02:35 »

Danke schön, für die Infos, dann ist wohl für eine eindeutige Antwort, direkt das zuständige Insolvenzgericht der Ansprechpartner, dann kann ja nichts schief gehen....

hoffentlich geht das ganze schnell vorbei..

vielen Dank
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ThoFa

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Re: vielleicht doch Regelinsolvenz wegen BG?
« Antwort #7 am: 28. März 2008, 13:10:11 »

Hallo,

Forderunge der BG führen nur dann zur Regelinsolvenz, soweit diese auf Beschäftigung von Arbeitnehmern beruhen.

Zudem ist es nicht richtig, dass eine Gläubigeranzahl unter 20 automatisch ein Verbraucherinsolvenzverfahren bedeutet. Vielmehr ist es so, dass bei mehr als 19 Gläubigern ein Regelinsolvenzverfahren zwingend ist.
Sind es weniger als 20 Gläubiger, kommt es weiter auf die Überschaubarkeit an. Wird beispielsweise ein Verfahren mit erheblichen Anfechtungsproblemen erwartet, kann es durchaus auch sein, dass ein ehemaliger Selbständiger mit weit weniger als 20 Gläubigern in ein Regelverfahren gelangt.

MfG

ThoFa
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bandit75

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Re: vielleicht doch Regelinsolvenz wegen BG?
« Antwort #8 am: 28. März 2008, 14:53:07 »

Danke für die Info,

oh, nein die beruhen ja leider nicht auf Beschäftigung von Arbeitnehmern..

was ist denn ein Verfahren mit erheblichen Anfechtungsproblemen, heißt das dass die Gläubiger besonders viel Stress gegen das Verfahren machen?

Bei mir ist alles recht übersichtlich und überschaubar und meine Gläubiger haben auch alle verstanden (so denke ich), das bei keiner Ausbildung, Haft und dadurch Vorstrafe, keinem Einkommen und einer EV nach der anderen, wirklich nichts zu holen ist (Bin nicht zu faul zu arbeiten, aber bin psychisch leider überhaupt nicht arbeitsfähig), sie wissen ja auch das ich immer alles versucht habe und auch von unpfänbaren Einkommen Vergleiche geschlossen habe und regelmäßig gezahlt habe, wenn ich konnte, aber nun kann ich aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr, muss  so viele Medikamente selbst zahlen, die die Kasse nicht übernimmt, weil nicht im Katalog, dass ich es nicht mal mehr schaffe die 50 Euro die ich sonst ingesamt gezahlt habe, aufzubringen... leider

deshalb, muss die Insolvenz wohl sein

Ich denke es wird wohl bei der Verbraucherinsolvenz bleiben und diese außergerichtliche Einigung muss versucht werden... leider, hoffe es dauert einfach nicht zu lange, möchte endlich soweit es geht neu anfangen können, wie wohl jeder bei der Inso...

Danke schön
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ThoFa

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Re: vielleicht doch Regelinsolvenz wegen BG?
« Antwort #9 am: 29. März 2008, 13:31:03 »

Hallo,

was ist denn ein Verfahren mit erheblichen Anfechtungsproblemen, heißt das dass die Gläubiger besonders viel Stress gegen das Verfahren machen?

gehen Sie davon aus, dass Sie ein Kandidat für die Verbraucherinsolvenz sind.

MfG

ThoFa
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