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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: VK Insolvenverfahren-Chaos  (Gelesen 2469 mal)

NoraR

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VK Insolvenverfahren-Chaos
« am: 12. August 2011, 17:43:26 »

Hallo liebe Foris,

hoffe es kann jemand ein wenig Licht ins Dunkel des Verfahrens bringen, denn leider wurden wir nicht so richtig unterstützt meiner Meinung nach.
Der Reihe nach. Mein Mann hat nach langem hin und her Hilfe bei einer Schuldnerberatung gesucht. Die Schulden stammen aus seiner vorigen Ehe, die Exfrau zahlt nichts. Die Schulnerberatung verwies uns an eine eigene Kanzlei, damit es schneller geht, die Kosten ( Ratenzahlung) übernehme ich.
Mein Mann erhielt einige Infos wie das Verfahren abläufz, Gericht bestätigt, TH wird sich melden, eine Kontosperrung könnte erfolgen.
Ok, dies geschah ohne Info an uns. Nach Nachfrage sagte man uns, man benötige Kontoauszüge und den Gerichtsbescheid, abngeblich wusste der TH nicht, das dieses schon eröffnet wurde. Wir gaben alle Unterlagen persöhnlich ab, die Mitarbeiterin meinte, Mittags wäre das Konto frei.
Leider dauerte dies knapp eine Woche, weil angeblich die Faxnummer der Bank nicht stimmte, oder keiner antwortete..die Bank meinte, sie wäre zu dum...Nun gut, Konto wieder frei, egal.
Eine Woche später Kopie des TH vom Gericht..toll hatten wir ja schon im Original.
amn 11.07 wurde das Verfahren eröffnet. Heute erhielten wir dreifache Post vom TH.
1. Die Anforderung der letzen drei Lohnnachweise.
2. Anforderung der Einkommensteuer die mein Mann machen soll, für 2009 und 2010. Hatte er nicht eingereicht, da wir erst Ende 2010 geheiratet hatten und ein Steuerberater meinte das lohnt nicht.
Frage hierzu..Erstatztung fliesst in die Masse.was wenn er nachzahlen muß?
3. Anfrage und Zusendung der Schuldnerdaten für das Gericht.
Hierzu müssen das Einkommen der Ehefrau angegeben werden?
Der Rechtsbeistand meinte, ich hätte damit nichts zu tun..muss ich das trotzdem ausfüllen? und wird mein Arbeitgeber darüber informiert?

Der TH hat nicht einmal mit meinen Mann persöhnlich gesprochen. Wir stehebn nun da, müssen die Steuererklärungen allein ausfüllen..haben natürlich Angst etwas falsches anzugegben..

Wie läuft das normal?

Ich weiss es ist viel geschrieben, bin aber wirklich sehr ratlos.

Vielen Dank schon einmal vorab für ev. Antworten, LG Nora
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Fallera

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Re: VK Insolvenverfahren-Chaos
« Antwort #1 am: 12. August 2011, 18:05:02 »

Für die Einkommenssteuer im eröffneten Verfahren ist alleine der TH verantwortlich, nicht sie oder Ihr Mann. Sie müssen Ihm lediglich alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen.

Angaben über Ihre Einkünfte brauchen Sie dem TH gegenüber nicht zu machen! Es geht Ihm hier wahrscheinlich darum zu prüfen, ob man Sie evtl. als Unterhaltsberechtigte Person bei Ihrem Mann herausnehmen könnte! Das ist jedoch nicht die Entscheidung des TH! Wenn er der Meinung ist, es könnte so sein, muss er einen Antrag bei Gericht stellen und NUR diesem sind sie Auskunftspflichtig! Ihr AG erfährt nichts davon, warum auch?

Die Erstattung welche sich auf die Zeit VOR oder WÄHREND des Verfahrens begründet fällt voll in die Masse! Erst nach Aufhebung des Verfahrens und beginn der WVP dürfen sie die Erstattung wieder voll behalten.

Wichtig wäre, dass sie sich mit den §§ 290 InsO während des Verfahrens und 295 InsO ab Beginn der WVP vertraut machen! Das ist meißt schon die halbe Miete um gut durchs Verfahren zu kommen.

Das heisst, ich würde nichts Angeben, ausser Sie erhalten Post vom Gericht mit der Aufforderung um Angaben zu IHrem Einkommen.

Im besten Fall hören sie so wenig wie möglich vom TH! Er ist weder Ihr Berater noch Freund! Er ist einzig und alleine für die korrekte Abwicklung des Verfahrens zuständig! Informieren sie sich so gut es geht selbst und nehmen sie nicht jede Post bzw. Aufforderung vom TH einfach so hin! Ihr Mann ist zwar in INsolvenz, deshalb aber noch lange kein Mensch 2. Klasse!
« Letzte Änderung: 12. August 2011, 18:07:14 von Fallera »
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NoraR

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Re: VK Insolvenverfahren-Chaos
« Antwort #2 am: 12. August 2011, 18:56:47 »

Hallo Fallera,

vielen lieben Dank für die Auskunft. Endlich mal jemand der klare und deutliche Worte schreibt :)
Dieses Forum ist wirklich so großartig, man lernt eine Menge dazu.

PS: Hab ein wenig Angst mein Einkommen und Anschrift des Arbeitgebers nicht anzugeben, wir möchten ja alles richtig machen und keine Schwierigkeiten bekommen.


GLG, Nora
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Der_Alte

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Re: VK Insolvenverfahren-Chaos
« Antwort #3 am: 12. August 2011, 20:21:01 »

Auskunftspflichten hat allein Ihr Mann, nicht Sie. Und wenn er eben nicht genau weiss, was Sie verdienen, muss er es auch nicht angeben. Es reicht, wenn er auf Nachfrage angibt, dass Sie arbeiten. Für alles weitere kann der TH dann gern das Gericht bemühen. Und es ist in dieser Situation besser, Ihr Mann weiss nicht, wie hoch Ihr Einkommen ist und wo Sie arbeiten. Ihr Arbeitgeber ist für den TH ohnehin völlig uninteressant, weil er kann allenfalls aufgrund Ihres Einkommens einen Antrag bei Gericht stellen, Sie nicht mehr oder nur noch teilweise als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigen zu lassen. Alles andere geht den TH nichts an. Achten Sie darauf, dass der Arbeitgeber Ihres Mannes es solange richtig berechnet, nämlich dass die Ehefrau als unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt wird. Manche TH kommen auf die abenteuerliche Idee, dem Arbeitgeber vorschreiben zu wollen, wie er berechnen soll.

Wenn Ihr Mann also die Frage beantwortet mit der Aussage, dass Sie arbeiten und er Ihren Verdienst nicht kennt, kann auch nichts passieren.
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Fallera

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Re: VK Insolvenverfahren-Chaos
« Antwort #4 am: 12. August 2011, 20:35:42 »

Ich würde wie gesagt die Steuererkärung nicht machen! Was haben Sie davon? Richtig, nichts! Jedenfalls nicht vor Aufhebung des Verfahrens!. Machen Sie ruhig den TH auf seine Pflichten aufmerksam. Das sieht übrigens auch der Bundesgerichtshof so:
   
BGH, Beschluss vom 18. 12. 2008 - IX ZB 197/ 07; LG Bochum (Lexetius.com/2008,3854)
 318; 160, 176, 178). Da der Schuldner durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens seine steuerliche Handlungsfähigkeit verliert (Kübler in Kübler/ Prütting/ Bork, InsO § 155 Rn. 81), kann nur der Verwalter für ihn eine Steuererklärung bei dem Finanzamt abgeben. Auf Verlangen des Verwalters ist der Schuldner lediglich zur Vorlage der zur Erstellung der Steuererklärung notwendigen Unterlagen verpflichtet (HmbKomm/ InsO-Streck, 2. Aufl. § 290 Rn. 34).
Diese Pflicht des Verwalters ergibt sich unmittelbar aus dem Übergang der Verwaltungsbefugnis aus § 80 Insolvenzordnung (InsO)

Bezgl. der Angaben zu Ihrer Person hat der BGH auch schon entschieden:
BGH, 22.10.2009 - IX ZB 249/08
Ein Schuldner, der dem Treuhänder die Eheschließung ohne weitere Angaben zu den Einkünften des Ehepartners mitteilt, "verheimlicht" keine von der Abtretungserklärung erfassten Bezüge. Eine Obliegenheitsverletzung, die damit zur Versagung der Restschuldbefreiung führt, liegt nicht vor. 

Ich würde dem TH Ihre Einkünfte nicht mitteilen, sondern lediglich, dass Ihr Mann verheiratet ist.

Wenn der TH der Meinung ist, dass wissen zu müssen, kann er sich gerne an das zuständige Gericht wenden, welches sie dann bitten wird, diese dem Gericht mitzuteilen. Ob er das macht oder nicht ist dann die Sache des TH.
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NoraR

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Re: VK Insolvenverfahren-Chaos
« Antwort #5 am: 12. August 2011, 21:47:48 »

Hallo Ihr Zwei,

ganz lieben Dank, ich werde das so machen und abwarten was passiert :)

Einen schönen Abend noch, mir gehts jetzt schon viel besser.

LG Nora
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Liebe Grüße von Nora
 
 

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