Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: jill44 am 17. Januar 2008, 01:43:35

Titel: Volljährige Kinder bei Unterhaltbericksichtigung bei Pfändungberechnung
Beitrag von: jill44 am 17. Januar 2008, 01:43:35
Hallo ,

ich bin 44 Jahre alt und wohne mit 2 Kindern zusammen (21J +22Jahre beide nach der Ausbildung arbeitslos).
In der Schuldnerberatungsstelle ist mir gesagt worden das die Kinder bis zum 26 Lebensjahr berücksichtig werden bei Berechnung von Pfändungsgrenzen.
Ich habe schon ein wenig in Foren gelesen und so wie ich verstanden habe nur die Kinder die keine Ausbildung beendet haben werden berücksichtigt.

Also wissen die in der Schuldnerberatung nicht Bescheid ?
Danke für eure Antwort
Titel: Re: Volljährige Kinder bei Unterhaltbericksichtigung bei Pfändungberechnung
Beitrag von: RA Hechler am 17. Januar 2008, 07:08:30
Hallo,

Kinder und Eltern sind gegenseitig verpflichtet, sich im Bedarfsfall Unterhalt zu leisten.

Sofern Ihre Kinder nichts verdienen (auch nicht H4), sind Sie unterhaltsverpflichtet mit der Folge,
dass Sie in der Pfändungstabelle 2 Unterhaltsverpflichtete haben und Ihr pfändungsfreies Nettoeinkommen auf EUR 1569,99 steigt.

MfG
RA Hechler