Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Brigitte am 07. Juni 2009, 11:43:25
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Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage:
Meine Tochter(21J.) wird nächsten Monat voraussichtlich von Berlin nach Gießen ziehen und dort arbeiten.Somit sind wir ja nicht mehr unterhaltspflichtig.? Müssen wir den AG,TH und das Gericht Informieren? Was ist wenn sie dort arbeitslos wird(da Zeitvertrag) zählt sie wieder?
Gehe ich recht in der Annahme das wenn der Schlusstermin auf den 27.7.09 fest gesetzt ist,ich dann in die WVP komme?
Sind doch mehr Fragen geworden,vielen Dank im voraus
Brigitte
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Du musst den TH unaufgefordert mitteilen , wenn Dein Kind anfängt zu arbeiten...
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Müssen wir den AG,TH und das Gericht Informieren?
ja alle drei
Was ist wenn sie dort arbeitslos wird(da Zeitvertrag) zählt sie wieder?
Nein, erst wenn der Anspruch auf ALG oder andere staatliche Hilfen verwehrt würde, tritt die Unterhaltspflicht wieder ein
Gehe ich recht in der Annahme das wenn der Schlusstermin auf den 27.7.09 fest gesetzt ist,ich dann in die WVP komme?
fast, es folgt die Schlußverteilung und die Ankündigung der RSB sowie die Aufhebung des Verfahrens