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Autor Thema: Vollstreckung im laufenden Insolvenzverfahren (IN)  (Gelesen 1944 mal)

hurts

Vollstreckung im laufenden Insolvenzverfahren (IN)
« am: 26. Juni 2011, 09:34:14 »

Hallo,

die Gemeinde hat  , per Amtshilfe meiner neuen Wohnortgemeinde, die Vollstreckung von Insolvenzforderungen eingeleitet.
Ich habe nun die Ankündigung bekommen.

Es handelt sich um Nebenkosten von Parkknöllchen aus der Zeit vor Ins. Eröffnung.
Hier habe ich die Ordnungswidrigkeit selber bezahlt, aber keine Mahnkosten, etc.
Immer wieder habe ich der alten Gemeinde mitgeteilt, dass es sich hierbei um
Insolvenzforderungen handelt.Man hat dies ignoriert und immer wieder die
Vollstreckung eingeleitet, somit kamen immer wieder 10€ pro Vorgang dazu.
Dann habe ich dme Amtsleiter das mal persönlich erläutert, danach war erstmal Ruhe.

Nun bekomme ich Post von meinem neuen Wohnort.

Was kann ich tun, die werden sagen, sie hätten mit der Sach nichts zu tun und nur zu vollstrecken?
Wie kann ich die Vollstreckung hemmen?
Das Insolvenzgericht "anrufen?
Oder sollte ich es wirklich einem RA in die Hand geben?

Danke für Eure Hilfe!


Gespeichert
Regelinsolvenz seit Mitte 2010.
WVP seit Mitte 2012.
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Vollstreckung im laufenden Insolvenzverfahren (IN)
« Antwort #1 am: 26. Juni 2011, 17:52:08 »

Im laufenden Insolvenzverfahren ist die Vollstreckung nach § 89 InsO untersagt, in der Wohlverhaltensperiode gilt § 294 InsO.

Wenn die Forderung aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung stammtwürde ich der "alten" Gemeinde das schriftlich unter Beifügung des Eröffnungsbeschlusses letztmalig mitteilen. Sollte sich die Gemeinde weiterhin stur stellen würde ich das Insolvenzgericht um einen feststellenden Beschluss bitten.
Gespeichert
 
 

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