Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Schlumpfi am 30. September 2009, 14:26:37

Titel: Vollstreckungsankündigung
Beitrag von: Schlumpfi am 30. September 2009, 14:26:37
Hallo,

endlich ist es soweit. Am 23.09.09 ist mein Privatinsolvenzantrag zum Amtsgericht geschickt worden.

Nun hat die Stadt gestern eine Vollstreckungsankündigung geschickt. (nicht gezahlte Grundbesitzabgaben). Kann ich dem entgegenwirken, wenn ich das Anschreiben meines Insolvenzbüro´s an das Amtsgericht bei der Stadt vorlege?

Würde gerne schon mal Eure Hilfe in Anspruch nehmen, da ich meine Sachberbeiterin erst morgen wieder erreichen kann. Jetzt bin ich doch etwas nervös, nicht das da noch eine Lohnpfändung kommt. Konto habe ich selber nicht, nur noch Verfügungsberechtigung für das Konto von meinem Mann.


Gruß Schlumpfi
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung
Beitrag von: dobberstein am 30. September 2009, 15:56:37
Reich die Vollstreckungsankündigung an deinen Treuhänder weiter und gut ists.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung
Beitrag von: Schlumpfi am 30. September 2009, 16:25:26

Das Verfahren ist ja noch nicht eröffnet. Es ist ja erst letze Woche der Antrag zum Amtsgericht geschickt worden :-(
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung
Beitrag von: dobberstein am 30. September 2009, 16:33:04
Wird aber in den nächsten Tagen.
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung
Beitrag von: lucca_m am 30. September 2009, 18:52:57
Wieso schicken Sie Ihren Antrag an das Amtsgericht?Einen Insolvenzantrag bringt man persönlich vorbei. Mit einem Lächeln Und läßt sich die Abgabe schriftlich bestätigen. Vor Ort. Und damit wäre Ruhe im Karton.

Was ist ein Insolvenzbüro? Und welches Anschreiben wollen Sie weiterleiten?
Titel: Re: Vollstreckungsankündigung
Beitrag von: Schlumpfi am 30. September 2009, 19:19:02

Mit Insolvenzbüro meine ich die Kanzlei, die vorher die außergerlichtliche Einigung versucht hat. Sie bescheinigen mir auch, dass
eine Einigung nicht erzielt werden konnte.

Diese Bestätigung hat die Kanzlei eben direkt zusammen mit meinem Antrag zum Gericht geschickt.

Und davon habe ich halt nur eine Kopie bekommen.