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Autor Thema: Vollstreckungssicherung  (Gelesen 3466 mal)

maarlon

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Vollstreckungssicherung
« am: 18. April 2008, 12:37:33 »

Hallo bin neu hier ,

habe antrag auf regelinsolvenz gestellt da ich über 100.000 euro schulden habe und mehr als 20 gläubiger . ebenfalls habe ich einen antrag auf sicherung vollstreckungsschutz gestellt, dieser beschluss ging mir gestern zu.
wer kannn mir sagen wie es jetzt weiter geht, da ich das alles ohne anwalt mache.
stimmt es das mann von der gez vbefreit wird und bei der krankenkasse von wegen zuzahlung , was muss ich noch beachten vielleicht hat jemand einen tipp für mich grüßle maarlon
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smallville

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Re: Vollstreckungssicherung
« Antwort #1 am: 18. April 2008, 12:46:38 »

Hallo Maarlon,

erst einmal willkommen hier !

Wann eine Befreiung für die GEZ Gebühren möglich ist findest Du hier:

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.html

Einzig die Tatsache sich in Insolvenz zu befinden oder diese beantragt zu haben reicht hierfür nicht aus.

Was genau meinst Du mit Zuzahlungen für die KK ?

Ansonsten geht es jetzt so weiter, dass das Insolvenzgericht Deinen Antrag prüft, ggf. noch relevante Unterlagen fordert und sollte alles seine Richtigkeit haben geht Dir dann in naher Zukunft ein Eröffnungsbeschluß zu und Dein Insolvenzverwalter wird Dir mitgeteilt.

Dieser wiederum wird einen Termin mit Dir vereinbaren und ggf. ebenfalls noch Unterlagen fordern.

Wenn Du berufstätig bist wirst Du gem. Pfändungstabelle den ggf. pfändbaren Betrag an ihn abführen und Dich ansonsten gem. §295 Inso an die Obliegenheiten des Schuldners halten müssen.

viele Grüße
small
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Feuerwald

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Re: Vollstreckungssicherung
« Antwort #2 am: 18. April 2008, 12:49:07 »



habe antrag auf regelinsolvenz gestellt da ich über 100.000 euro schulden habe und mehr als 20 gläubiger .

-> sind oder  waren Sie Selbständig?


stimmt es das mann von der gez befreit wird und bei der krankenkasse von wegen zuzahlung

-> ??? Das hat mit dem Insolvenzverfahren nichts zu tun. Wo von leben Sie derzeit ? Eine Befreiung von GEZ ist bspw. im Fall von ALG II Bezug denkbar.

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maarlon

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Re: Vollstreckungssicherung
« Antwort #3 am: 18. April 2008, 12:57:00 »

ja ich war selbstständig

jetzt arbeite ich asber wioeder ganz normal verdiene ca 1100,00 euro netto habe eine partnerin und ein kind mit 1 jahr
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Feuerwald

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Re: Vollstreckungssicherung
« Antwort #4 am: 18. April 2008, 13:06:25 »

Sicherlich haben Sie zusammen mit den Insolvenzantrag auch einen Antrag auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten gestellt ?

Von 1.110,- Euro Nettoarbeitseinkommen ist gem. der Lohnpfändungstabelle bei 1 Kind nichts pfändbar.

Ob Sie ggf. Ansprüche auf Wohngeld oder sonstige Sozialleistungen haben, könnte geprüft werden. Das hat aber nichts mit dem Insolvenzverfahren zu tun.

Was gab es denn zu "sichern" ? Gibt es Insolvenzmasse?


Gruss
Feuerwald


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maarlon

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Re: Vollstreckungssicherung
« Antwort #5 am: 18. April 2008, 13:12:57 »

ja die stundung wurde genehmigt und die restschuldbefreiung habe ich auch gestellt die sicherung ist wegen der pfändungen und vollstreckungen ich habe einen neuen arbeitgeber und es würde blödse aussehen wenn da jetzt ne lohnpfändung kommt wegen dem habe ich vollstreckungsschutz beantragt .
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