Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Rikishi am 26. September 2009, 14:37:14

Titel: Von der PrivatInso in die RegelInso?
Beitrag von: Rikishi am 26. September 2009, 14:37:14
Hallo Leute,

ich habe da mal eine 'technische' Frage zum richtigen Verfahren.

Meine Wenigkeit war bis vor 6 Jahren selbstständig, ich habe deutlich mehr als 19 Gläubiger und für mich kommt daher ganz klar die Regelinsolvenz in frage. Darüber bin ich auch ganz froh, weil das Verfahren deutlich einfacher zu handhaben ist, als eine Verbraucherinso. Nun muss/will auch meine Frau in die Insolvenz. Auch sie hat deutlich mehr als 19 Gläubiger, allerdings war sie nie selbstständig. Laut Aussage unseres Beraters muss sie aber trotzem in die Verbraucherinsolvenz. Es wird uns allerdings im Leben nicht gelingen, ALLE Gläubiger, ALLE Aktenzeichen, ALLE Zinsen, ALLE Daten usw. zu recherchieren, die für eine PI-Gläuberübersicht erforderlich sind. Meine Frage lautet daher: Was ist, wenn meine Frau jetzt vor der Antragstellung ein Gewerbe anmeldet, das offensichtlich dem Bestreiten des Lebensunterhalts dient bzw. dienen wird oder mal dienen könnte? Ich denke da z.B. an einen Shop bei ebay oder sowas in dieser Richtung. Kann dann auch meine Frau in die Regelinsolvenz gehen? Unser Berater konnte uns dazu keine genaue Aussage machen.
Titel: Re: Von der PrivatInso in die RegelInso?
Beitrag von: Insokalle am 26. September 2009, 16:59:49
Ihre Frau soll lieber die Gläubiger zusammensuchen, das muss sie so oder so.
Eine Gewerbeanmeldung pro forma ist überflüssig und zieht zuviel zusätzlichen Aufwand nach sich.