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Autor Thema: Von was ist die Dauer bis zur WVP abhängig?  (Gelesen 1945 mal)

KSC

  • Gast
Von was ist die Dauer bis zur WVP abhängig?
« am: 04. März 2010, 20:45:47 »

Hallo!

So:

Habe ca. 4300€ Schulden, und bin seit 8 1/2 Monaten ca. im Insolvenzverfahren. Solangsam denke ich über die WVP nach. Von was ist das abhängig? Ein Betrüger-Pärchen Schuldet mir noch 1344,70€ die auf nichts reagieren (Strafprozess Mitte März wg. gem. gew. Betrug).

Heißt das, solange die nicht bezahlen = komme ich nicht in die WVP oder von was ist das abhängig, weiß das zufällig jemand?

MfG
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paps

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Re: Von was ist die Dauer bis zur WVP abhängig?
« Antwort #1 am: 05. März 2010, 19:59:24 »

Ist der TH  in den Prozess eingetreten?
Wenn ja, wird er bei Erfolgsaussicht diesen ja wohl noch abwarten.

Grundsätzlich sind aber 8 Monate noch an der unteren Grenze.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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KSC

  • Gast
Re: Von was ist die Dauer bis zur WVP abhängig?
« Antwort #2 am: 05. März 2010, 20:32:39 »

Hallo Paps,

ich hab das erst nach einigen Monaten angegeben, da ich von diesen Leuten nichtsmehr gehört habe und auch von der Polizei nichts. Als ich dann den Brief vom Amtsgericht (zur strafrechtlichen Verhandlung wegen gemeinschaftlichem gewerblichen Betrug) erhalten habe, habe ich es ihm sofort mitgeteilt. Er hat wochenlang nichts gemacht, sodass ich mit Hilfe eines Inkasso-Teams das Geld zurückholen wollte, dann kam dann der Brief das er sie anschreibt und ich alle Inkasso Maßnahmen stoppen sollte. Heute hat er geschrieben, das sie bislang auf nicht reagiert haben. Der IV kommt nicht zur Gerichtsverhandlung o.ä sondern sendet nur Mahnungen. (Weiß auch nicht ob er den Gerichtsvollzieher bestellt, einer der beiden hat Wertsachen, habe ich in einer Community gesehen)

Gibt mehrere Geschädigte.

Ja, in 2 Wochen sinds 9 Monate.

Wäre für eine Antwort dankbar!
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paps

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Re: Von was ist die Dauer bis zur WVP abhängig?
« Antwort #3 am: 05. März 2010, 20:40:21 »

Sie sollten trotzdem über den bevorstehenden termin nochmals informieren und Kopie an das gericht senden.
Dazu um eine verwertbare Aussage bitten, ob Sie als Prozessbeteiligter teilnehmen können oder der Th als Vermögensverwalter diese Aufgabe übernimmt.
Setzen Sie eine Antwortfrist.
Da Mitte März bald ist, alles am besten per Fax und nachtelefonieren, ob es lesbar ist.  :wink:
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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KSC

  • Gast
Re: Von was ist die Dauer bis zur WVP abhängig?
« Antwort #4 am: 05. März 2010, 20:42:32 »

Hi Paps,

verstehe nicht was Sie meinen. Was soll ich wo hinsenden?  :dntknw:

15.03 ist die strafrechtliche (nicht zivilrechtlich)
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