Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Scrat am 13. September 2008, 15:04:19

Titel: Vor Antragstellung, wäre das Begünstigung?
Beitrag von: Scrat am 13. September 2008, 15:04:19
Hallo Gemeinde!

Kann mir ein Strick daraus gedreht werden (z.B. Gläubigerbegünstigung o.Ä.), wenn ich als privat haftend Selbstständiger vor
Antragstellung des RI (in ca 14 Tagen):

a) Stadtwerke + letzte Wohnungsmiete 08.2008 bezahle (Überweisung), obwohl ich meine Antragsstellung absehe
b) meiner Freundin geliehenes Geld zurück gebe?


MfG
Scrat
Titel: Re: Vor Antragstellung, wäre das Begünstigung?
Beitrag von: Scrat am 16. September 2008, 13:24:46
...mit dem Wunsch nach Beantwortung eins nach oben...
Titel: Re: Vor Antragstellung, wäre das Begünstigung?
Beitrag von: paps am 16. September 2008, 17:22:20
nein.

Bezüglich der Freundin könnte es aber zu Anfechtungsversuchen durch den IV kommen.