"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Vor dem IV-Termin: Ist Auto pfändbar?  (Gelesen 1529 mal)

basche24

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Vor dem IV-Termin: Ist Auto pfändbar?
« am: 25. Januar 2012, 16:51:07 »

Ich mache mir am meisten Sorgen um mein Auto welches ich überlassen bekommen habe und fahre.

- Autokauf Anfang 2009 durch einen Freund, auch Kaufvertrag läuft auf seinen Namen und Adresse
- Fahrzeugbrief, Zulassung und Versicherung jedoch auf meinen Namen
- Fahrzeugwert ca. 2000 EUR

Eigentümer ist nach meinem Verständnis also der Freund, derzeitiger Besitzer bin ich.

Sehe ich das richtig so?
Kann der IV an das Auto ran oder nicht?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Vor dem IV-Termin: Ist Auto pfändbar?
« Antwort #1 am: 25. Januar 2012, 17:28:32 »

Kann der IV an das Auto ran oder nicht?

Nein, das Fahrzeug ist nicht Ihr Eigentum.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz