Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: basche24 am 25. Januar 2012, 16:51:07
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Ich mache mir am meisten Sorgen um mein Auto welches ich überlassen bekommen habe und fahre.
- Autokauf Anfang 2009 durch einen Freund, auch Kaufvertrag läuft auf seinen Namen und Adresse
- Fahrzeugbrief, Zulassung und Versicherung jedoch auf meinen Namen
- Fahrzeugwert ca. 2000 EUR
Eigentümer ist nach meinem Verständnis also der Freund, derzeitiger Besitzer bin ich.
Sehe ich das richtig so?
Kann der IV an das Auto ran oder nicht?
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Kann der IV an das Auto ran oder nicht?
Nein, das Fahrzeug ist nicht Ihr Eigentum.