Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Gast am 02. März 2006, 21:03:00
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hallo
bitte helft mir - hab nun schon einige Stunden in Foren rumgelesen
- schon rechteckige Augen
Kurzbeschreibung: bin noch selbstst. z.Zt. keine Mitarbeiter - geschieden 3K - 11,13,16, sehr günstige Unterhaltsvereinbarung -
Gesamtschulden ca 50000 - davon noch 22000 strittig (Finanzgericht - alte Steuern/Erlaßantrag), 12000 bei Postbank - lasse übw über einen Freund laufen - klappt bislang
Derzeit Umsatzeinbruch sodaß ich gläubiger nicht mehr hinhalten kann
hinzu kommt das ich um nicht schon früher völlig pleite zu sein meine pkv nicht mehr bedient habe - mit anderen worten bin ich derzeit nicht kr.vers. - im Falle insolvenz sagte eine aok tante auf anfrage bin ich dann über sozi ges.kr.vers.!??
soll ich selbst noch mal Verhandlungen mit dem FA probieren? - die Scheidungsphase hat mir so viel energie geraubt das ich alles schleifen ließ - würde versuchen wollen selbst in der inso. den Unterhaltsstatus zu behalten.
Ist dasselbe gemeint wenn man ein \"Nebengewerbe\" bei Hartz 4 anmeldet oder \"sich selbstständig macht\" - wer hat Erfahrung mit der Nebengewvariante?
Kann man EV abgeben, die Fa weiterbetreiben bis ein Gläubiger Insantrag stellt? wann sinnvoll?
Arbeitsgerät pfändbar ? PC
Habe vor 2 Jahren als Sicherung für einen privaten kredit
mein Auto / Betriebsinventar zur Sicherung überschrieben - könnte der insoverw. hieran?
Kann man mit dem Beratungsschein des Insolventsgerichtes
schon die Insolvenzberatung abdecken?
mach ersma schluß