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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung  (Gelesen 9192 mal)

Feuerfuchs

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Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
« am: 13. Oktober 2012, 11:27:38 »

Privatinsolvenz
-beantragt, noch nicht eröffnet-

Hallo,

mein Verfahren ist noch immer nicht eröffnet (Antrag am 28.8.), aber nun bewegt sich was. Heute kam ein Schreiben vom mir zugeteilten Verwalter. Darin kündigt er seinen Besuch am kommenden Donnerstag an und fordert mich auf, verschiedene Unterlagen in Kopie zu schicken. Soweit, so gut.

Im Schreiben selbst steht auch ein Absatz zur Steuererklärung:

"Ich möchte schon jetzt darauf hinweisen, dass Sie im Insolvenzverfahren verpflichtet sind, Ihre jährlichen Steuererklärungen abzugeben, unabhängig davon, ob mit Erstattungen zu rechnen ist. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sind die Finanzbehörden berechtigt, Zwangsgelder festzusetzen, die von Ihnen zu zahlen wären."

Nun lese ich aber überall, dass der IV die Steuererklärung abgeben muss, was ist denn nun richtig? 2011 habe ich bisher noch nicht abgegeben, weil ich mit Sicherheit eine Nachzahlung haben werde wie jedes Jahr, hatte allerdings auch Vorauszahlungen zu leisten. Vermutlich hat mich das finanzamt deshalb noch nicht gemahnt.
Die Unterlagen sind alle fix und fertig in einem Ordner, die könnte ich dem IV direkt so übergeben bei dem Termin am Donnerstag- ich habe noch nie selber eine Steuererklärung gemacht...MUSS ich das jetzt, SOLL ich das jetzt, DARF ich das jetzt überhaupt? Wie gesagt, Erstattung ist nicht zu erwarten, sondern Nachzahlung. Verstehe ich das richtig, dass ich die dann gar nicht zahlen müsste, weil vor der Inso entstanden? Kann sich der IV evtl. mit dem Finanzamt auf eine Schätzung einigen, dann käme ich auf plus/minus 0 wegen der ja schon geleisteten Vorauszahlungen? Oder wie?

Ich will keinen Fehler machen und es mir auch nicht direkt mit dem IV verscherzen, also was sage ich am Donnerstag am besten zum Thema Steuererklärung?

Für einen Tipp wäre ich dankbar.
« Letzte Änderung: 13. Oktober 2012, 11:29:59 von Feuerfuchs »
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-Alles wird gut-
 

Die_Anderen_waren_es

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Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
« Antwort #1 am: 13. Oktober 2012, 16:48:39 »

Hallo, ich würde dem TH einen kurzen Brief schreiben, egal ob er sauer ist oder nicht...man sollte ihn jedoch direkt von Anfang an klar machen, dass man nicht seine Marionette ist. Ein Brief in etwa so: 

"Ich möchte schon jetzt darauf hinweisen, dass Sie im Insolvenzverfahren verpflichtet sind, meine jährlichen Steuererklärungen abzugeben, unabhängig davon, ob mit Erstattungen zu rechnen ist. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sind die Finanzbehörden berechtigt, Zwangsgelder festzusetzen, die von Ihnen zu zahlen wären. Alle nötigen Unterlagen stelle ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Ich verweise auf § 80 Insolvenzordnung (InsO) – folglich auch der steuerlichen Pflichten aus § 34 Abgabenordnung"

Hochachtungsvoll
Ihr Mandant

 :juchu:  :thumbup:
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Feuerfuchs

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Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
« Antwort #2 am: 13. Oktober 2012, 17:29:42 »

Finde ich theoretisch ganz toll, würde ich mich aber niemals trauen  :?

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Schöne Grüße vom Feuerfuchs (der eigentlich eine Feuerfüchsin ist).

-Alles wird gut-
 

Die_Anderen_waren_es

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Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
« Antwort #3 am: 13. Oktober 2012, 18:43:13 »

na dann viel Spaß dabei, die nächsten Jahre vom TH vorgeführt zu werden.
 :juchu:
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tomwr

Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
« Antwort #4 am: 13. Oktober 2012, 18:53:54 »

Im Schreiben selbst steht auch ein Absatz zur Steuererklärung:

"Ich möchte schon jetzt darauf hinweisen, dass Sie im Insolvenzverfahren verpflichtet sind, Ihre jährlichen Steuererklärungen abzugeben, unabhängig davon, ob mit Erstattungen zu rechnen ist. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sind die Finanzbehörden berechtigt, Zwangsgelder festzusetzen, die von Ihnen zu zahlen wären."

Das ist frech.
Nach §80 Abs.1 InsO (Insolvenzordnung) geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Vermögen des Schuldners auf den IV über.

Zitat
§ 80 Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts
(1) Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.
(2) Ein gegen den Schuldner bestehendes Veräußerungsverbot, das nur den Schutz bestimmter Personen bezweckt (§§ 135, 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), hat im Verfahren keine Wirkung. Die Vorschriften über die Wirkungen einer Pfändung oder einer Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung bleiben unberührt.

Und nach §34 Abs.3 AO (Abgabenordnung) hat ein Vermögensverwalter die steuerlichen Pflichten soweit seine Befugnisse reichen.

Zitat
§ 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter
(1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwalten.
(2) Soweit nicht rechtsfähige Personenvereinigungen ohne Geschäftsführer sind, haben die Mitglieder oder Gesellschafter die Pflichten im Sinne des Absatzes 1 zu erfüllen. Die Finanzbehörde kann sich an jedes Mitglied oder jeden Gesellschafter halten. Für nicht rechtsfähige Vermögensmassen gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass diejenigen, denen das Vermögen zusteht, die steuerlichen Pflichten zu erfüllen haben.
(3) Steht eine Vermögensverwaltung anderen Personen als den Eigentümern des Vermögens oder deren gesetzlichen Vertretern zu, so haben die Vermögensverwalter die in Absatz 1 bezeichneten Pflichten, soweit ihre Verwaltung reicht.

Da der IV das schriftlich geäußert hat, würde ich ein Schreiben an das Insolvenzgericht schicken, dass der IV seinen Pflichten nach §34AO in Verbindung mit §80 InsO nicht nachkommen will und das Gericht seine Aufsichtspflicht nach §58 InsO nachkommen möchte.

Das leistet sich der IV dann kein zweites Mal.

Zitat
§ 58 Aufsicht des Insolvenzgerichts
(1) Der Insolvenzverwalter steht unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts. Das Gericht kann jederzeit einzelne Auskünfte oder einen Bericht über den Sachstand und die Geschäftsführung von ihm verlangen.
(2) Erfüllt der Verwalter seine Pflichten nicht, so kann das Gericht nach vorheriger Androhung Zwangsgeld gegen ihn festsetzen. Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von fünfundzwanzigtausend Euro nicht übersteigen. Gegen den Beschluß steht dem Verwalter die sofortige Beschwerde zu.
(3) Absatz 2 gilt entsprechend für die Durchsetzung der Herausgabepflichten eines entlassenen Verwalters.


Also nur Mut. Das kannst Du auch nach dem Besuch des IV bei Dir zu Hause machen, um ihn nicht zu unnötigen Repressalien zu veranlassen. Kannst ihm gegenüber ruhig erstmal alles anhören, Dich hinterher schlau machen und alles in die richtigen Bahnen lenken (Insolvenzgericht).


Alle zurückliegenden Steuererklärung bis zur Verfahrenseröffnung muss der IV machen (oder er darf das FA auch schätzen lassen). ALle Steuererklärungen während des Verfahrens (bis Verfahrensaufhebung) muss der IV machen. Du musst ihm nur die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.

Einzige Ausnahme ist eine freigegebene selbständig Tätigkeit, hier musst Du die Umsatzsteuererklärung selbst machen und auch die EÜR (EinnahmeÜberschussRechnung). Mehr aber nicht.

Die volle Erklärungspflicht der Schuldners kommt erst wieder in der WVP.
« Letzte Änderung: 13. Oktober 2012, 18:59:27 von tomwr »
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Feuerfuchs

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Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
« Antwort #5 am: 13. Oktober 2012, 20:53:19 »

Mir ist jetzt eingefallen, dass "Sie müssen Steuererklärungen abgeben" ja nicht zwingend heißt "Sie müssen Steuererklärungen selbst anfertigen". Ich glaube, ich warte mal das Gespräch ab und dann schaue ich...

Bei mir ist es mit der Steuer ein bisschen kompliziert, weil ich neben einer Angestellten-Tätigkeit auch noch unregelmäßige Honorare aus freiberuflicher Tätigkeit beziehe, deshalb hat meine Erklärungen bisher immer ein Steuerberater gemacht. Ich zahle allerdings keine Umsatzsteuer, weil es sich um kleinere Beträge handelt. Wie der IV dann damit umgeht? Keine Ahnung. Ich hab echt ein bisschen Bauchschmerzen deswegen...

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Schöne Grüße vom Feuerfuchs (der eigentlich eine Feuerfüchsin ist).

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Feuerfuchs

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Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
« Antwort #6 am: 14. Oktober 2012, 13:24:13 »

Ich fülle gerade den Fragebogen aus, der beim Brief des TH dabei war- ist es eigentlich normal, dass der sich schon meldet, bevor es das Gericht tut? Seltsam...Es handelt sich um einen Anwalt aus einer großen Kanzlei, die offenbar bundesweit nur Insolvenzverwaltungen macht *schluck*

Da wundert mich das mit der Steuererklärung umso mehr, ebenso, dass ich angeben muss, ob es in den letzten 6 Wochen Lastschriften auf meinem Konto gab und falls ja, ob es sich um Abbuchungsaufträge oder nur um Einzugsermächtigungen handelt. Ich ahne Schlimmes. Zum Glück betreffen meine Lastschriften eh alle nur Kleinbeträge, die Miete z.B. ist davon nicht betroffen.
Aber hier lese ich, er DARF gar nichts zurückrufen? Und wenn er es doch macht, wohin muss ich mich dann wenden?

Mein normales Einkommen liegt übrigens unter der Pfändungsfreigrenze (habe drei unterhaltspflichtige Kinder), da wäre es ja doppelt seltsam, 20,--Lastschriften zurückzuholen. Oder?

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juann

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Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
« Antwort #7 am: 14. Oktober 2012, 15:31:28 »

Hallo! Ich weiss von meinen Anwalt der mich bislang zur Vorbereitung der IK begleitet hat, das man eine Steuererklärung machen muss egal ob man rückerstattungen zu erwarten hat.
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
« Antwort #8 am: 14. Oktober 2012, 17:19:48 »

@juann: du solltest den Anwalt wechseln.
Grundsätzlich ist niemand dazu verpflichtet...es ist in den meisten Fällen höchstens ratsam. Im laufenden Verfahren hast du nur die nötigen unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der TH hat hier zu handeln...er kann es auch auf eine Schätzung drauf ankommen lassen...die Konsequenzen können hier unterschiedlich sein aber nicht nachteilig für den Schuldner!
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
« Antwort #9 am: 14. Oktober 2012, 17:32:46 »

@Feuerfuchs: mach dir keine gedanken...das sind ganz normale Fragen. Er will halt wissen ob du "Vermögen" verschleudert hast und ob Insolvenzgläubiger in letzter zeit abgebucht haben...alles ganz normal. Die Gesetzeslage hat sich zum vorteil des Schuldner geändert...Es ist nicht mehr so einfach für den TH Lastschriften zurück zu buchen. Siehe dazu hier:

http://www.klek-offenbach.de/files/neue_grunds_tze_zum_lastschriftwiderruf_in_der_insolvenz.pdf

 :thumbup:
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juann

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Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
« Antwort #10 am: 14. Oktober 2012, 17:45:02 »

@juann: du solltest den Anwalt wechseln.
Grundsätzlich ist niemand dazu verpflichtet...es ist in den meisten Fällen höchstens ratsam. Im laufenden Verfahren hast du nur die nötigen unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der TH hat hier zu handeln...er kann es auch auf eine Schätzung drauf ankommen lassen...die Konsequenzen können hier unterschiedlich sein aber nicht nachteilig für den Schuldner!

@jungshund.Leider habe ich dazu eine Auflage vom Finanzamt erhalten.Bin Steuerschuldner. aber trotzdem vielen vielen Dank für den Tip
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
« Antwort #11 am: 14. Oktober 2012, 18:03:55 »

@Juann:
Du hast die Aufforderung bzw. Auflage erhalten da du Steuerschuldner bist. Demnach handelt es sich in erster Linie um eine Insolvenzforderung. Du bist nicht zur Abgabe verpflichtet. Das das Finanzamt dich auffordert ist normal. Abgeben muss der dem Verfahren zugewiesene TH die Erklärung nachdem du ihm alle nötigen Unterlagen zur Verfügung gestellt hast.Macht er es nicht, wird es zu einer Schätzung kommen und der Zahlbetrag fließt in die liste der Forderungen. Wenn dein Anwalt meint, du musst das jetzt noch vor Verfahrenseröffnung machen, hoffe ich, du hast diesen Anwalt noch nicht für seine Tätigkeit bezahlt!!!
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tomwr

Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
« Antwort #12 am: 14. Oktober 2012, 19:54:26 »

ist es eigentlich normal, dass der sich schon meldet, bevor es das Gericht tut? Seltsam...Es handelt sich um einen Anwalt aus einer großen Kanzlei, die offenbar bundesweit nur Insolvenzverwaltungen macht *schluck*

Es ist normal, dass Anwaltskanzleien sich auf Insolvenzrecht spezialisieren. Das Rechtsgebiet ist zum Einen sehr komplex, zum Anderen aber auch durchaus lukrativ.

Was heißt, das Gericht hat sich noch nicht gemeldet ? Der TH wird bei Eröffnung des Verfahrens vom Gericht bestellt, ggf. kann das Gericht einen vorläufigen IV bestellen (eher selten der Fall) oder auch ein Insolvenzgutachten (gar nicht so selten bei Regelinsolvenzen) in Auftrag geben. Egal welcher der 3 Fälle, in jedem gibt es einen Gerichtsbeschluss, der dem Schuldner auch zugestellt wird.


Da wundert mich das mit der Steuererklärung umso mehr, ebenso, dass ich angeben muss, ob es in den letzten 6 Wochen Lastschriften auf meinem Konto gab und falls ja, ob es sich um Abbuchungsaufträge oder nur um Einzugsermächtigungen handelt. Ich ahne Schlimmes. Zum Glück betreffen meine Lastschriften eh alle nur Kleinbeträge, die Miete z.B. ist davon nicht betroffen.
Aber hier lese ich, er DARF gar nichts zurückrufen? Und wenn er es doch macht, wohin muss ich mich dann wenden?

Das muss man auseinander halten. Der IV darf Lastschriften zurückrufen, sofern sie z.B. Geschäftsvorgänge betreffen (z.B. per Lastschrift abgebuchte Lieferantenrechnungen). Er darf nicht jede Lastschrift widerrufen, nämlich solche nicht die der Schuldner aus seinem pfändungsfreien Einkommen bedient hat, in der Regel die private Miete, Telefon/Internet, private Versicherungen usw.
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Feuerfuchs

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Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
« Antwort #13 am: 14. Oktober 2012, 20:13:21 »

Ich habe noch keinen Eröffnungsbeschluss bekommen, auch im Internet steht noch nichts. Mein einziges Schreiben ist das, dass mir die Stundung der Verfahrenskosten genehmigt wurde.

Hm, im Anschreiben des Anwalts steht, dass er zum Sachverständigen bestimmt wurde. Heißt das vielleicht, er ist gar nicht der Treuhänder?

Ich kämpfe mich noch durch die geforderten Papiere, jetzt habe ich gesehen, dass ich einee Belehrung unterschreiben soll Dort steht auch wieder drin:

"Auch bin ich darüber belehrt worden, dass ich die ausstehenden und auch zukünftigen Steuererklärungen zu fertigen und beim Finanzamt einzureichen habe. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass sich aufgrund der Steuererklärungen Steuererstattungsansprüche ergeben könnten, die zur Insolvenzmasse gehören und damit zu realisieren sind (...)"

Es folgt ein Absatz der besagt, durch die Nichtabgabe der Steuererklärung könnte unter Umständen die Stundung der Verfahrenskosten aufgehoben werden.

« Letzte Änderung: 14. Oktober 2012, 20:14:58 von Feuerfuchs »
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Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
« Antwort #14 am: 14. Oktober 2012, 20:30:53 »

Hm, das ist es also: Mir schreibt gar nicht mein TH, mir schreibt ein Sachverständiger, der prüfen soll, ob meine Inso eröffnet wird bzw. ob mir wirklich die Verfahrenskosten gestundet werden. Dann erklärt sich natürlich auch die Sache mit der Steuer  :rougi:

Vielleicht hat das was mit meinen zusätzlichen Einnahmen aus freiberuflicher Arbeit zu tun, dass die deswegen einen Sachverständigen brauchen?
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
« Antwort #15 am: 14. Oktober 2012, 20:45:53 »

@Feuerfuchs: :thumbup:   :mad2:
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Feuerfuchs

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Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
« Antwort #16 am: 14. Oktober 2012, 20:47:44 »

@Feuerfuchs: :thumbup:   :mad2:

Hey, ohne dieses Forum hätte ich das nicht mal GEMERKT! Ich war so fixiert auf "Bald kommt der Brief vom TH", dass ich den Unterschied nicht gesehen hatte...
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
« Antwort #17 am: 14. Oktober 2012, 20:56:58 »

Na siehste...für irgendetwas muss das Internet ja gut sein!!!
 :whistle:  :smoke:
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Feuerfuchs

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Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
« Antwort #18 am: 15. Oktober 2012, 05:51:01 »

Na siehste...für irgendetwas muss das Internet ja gut sein!!!
 :whistle:  :smoke:


Aber Hallo- ich hab hier schon Stunden verbracht und sooo viel gelernt (und trotzdem Schiss vor dem Termin am Donnerstag)...
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elga

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Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
« Antwort #19 am: 15. Oktober 2012, 09:35:42 »

ich würde mir da gar nicht so doll den kopf machen. das ist auch nu ein mensch, der mit wasser kocht.
wenn du immer schön sachlich und bei der wahrheit bleibst, kann dir da garnichts passieren.

gruß elga
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