Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Feuerfuchs am 13. Oktober 2012, 11:27:38

Titel: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 13. Oktober 2012, 11:27:38
Privatinsolvenz
-beantragt, noch nicht eröffnet-

Hallo,

mein Verfahren ist noch immer nicht eröffnet (Antrag am 28.8.), aber nun bewegt sich was. Heute kam ein Schreiben vom mir zugeteilten Verwalter. Darin kündigt er seinen Besuch am kommenden Donnerstag an und fordert mich auf, verschiedene Unterlagen in Kopie zu schicken. Soweit, so gut.

Im Schreiben selbst steht auch ein Absatz zur Steuererklärung:

"Ich möchte schon jetzt darauf hinweisen, dass Sie im Insolvenzverfahren verpflichtet sind, Ihre jährlichen Steuererklärungen abzugeben, unabhängig davon, ob mit Erstattungen zu rechnen ist. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sind die Finanzbehörden berechtigt, Zwangsgelder festzusetzen, die von Ihnen zu zahlen wären."

Nun lese ich aber überall, dass der IV die Steuererklärung abgeben muss, was ist denn nun richtig? 2011 habe ich bisher noch nicht abgegeben, weil ich mit Sicherheit eine Nachzahlung haben werde wie jedes Jahr, hatte allerdings auch Vorauszahlungen zu leisten. Vermutlich hat mich das finanzamt deshalb noch nicht gemahnt.
Die Unterlagen sind alle fix und fertig in einem Ordner, die könnte ich dem IV direkt so übergeben bei dem Termin am Donnerstag- ich habe noch nie selber eine Steuererklärung gemacht...MUSS ich das jetzt, SOLL ich das jetzt, DARF ich das jetzt überhaupt? Wie gesagt, Erstattung ist nicht zu erwarten, sondern Nachzahlung. Verstehe ich das richtig, dass ich die dann gar nicht zahlen müsste, weil vor der Inso entstanden? Kann sich der IV evtl. mit dem Finanzamt auf eine Schätzung einigen, dann käme ich auf plus/minus 0 wegen der ja schon geleisteten Vorauszahlungen? Oder wie?

Ich will keinen Fehler machen und es mir auch nicht direkt mit dem IV verscherzen, also was sage ich am Donnerstag am besten zum Thema Steuererklärung?

Für einen Tipp wäre ich dankbar.
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 13. Oktober 2012, 16:48:39
Hallo, ich würde dem TH einen kurzen Brief schreiben, egal ob er sauer ist oder nicht...man sollte ihn jedoch direkt von Anfang an klar machen, dass man nicht seine Marionette ist. Ein Brief in etwa so: 

"Ich möchte schon jetzt darauf hinweisen, dass Sie im Insolvenzverfahren verpflichtet sind, meine jährlichen Steuererklärungen abzugeben, unabhängig davon, ob mit Erstattungen zu rechnen ist. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sind die Finanzbehörden berechtigt, Zwangsgelder festzusetzen, die von Ihnen zu zahlen wären. Alle nötigen Unterlagen stelle ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Ich verweise auf § 80 Insolvenzordnung (InsO) – folglich auch der steuerlichen Pflichten aus § 34 Abgabenordnung"

Hochachtungsvoll
Ihr Mandant

 :juchu:  :thumbup:
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 13. Oktober 2012, 17:29:42
Finde ich theoretisch ganz toll, würde ich mich aber niemals trauen  :?

Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 13. Oktober 2012, 18:43:13
na dann viel Spaß dabei, die nächsten Jahre vom TH vorgeführt zu werden.
 :juchu:
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: tomwr am 13. Oktober 2012, 18:53:54
Im Schreiben selbst steht auch ein Absatz zur Steuererklärung:

"Ich möchte schon jetzt darauf hinweisen, dass Sie im Insolvenzverfahren verpflichtet sind, Ihre jährlichen Steuererklärungen abzugeben, unabhängig davon, ob mit Erstattungen zu rechnen ist. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sind die Finanzbehörden berechtigt, Zwangsgelder festzusetzen, die von Ihnen zu zahlen wären."

Das ist frech.
Nach §80 Abs.1 InsO (Insolvenzordnung) geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Vermögen des Schuldners auf den IV über.

Zitat
§ 80 Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechts
(1) Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.
(2) Ein gegen den Schuldner bestehendes Veräußerungsverbot, das nur den Schutz bestimmter Personen bezweckt (§§ 135, 136 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), hat im Verfahren keine Wirkung. Die Vorschriften über die Wirkungen einer Pfändung oder einer Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung bleiben unberührt.

Und nach §34 Abs.3 AO (Abgabenordnung) hat ein Vermögensverwalter die steuerlichen Pflichten soweit seine Befugnisse reichen.

Zitat
§ 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter
(1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Steuern aus den Mitteln entrichtet werden, die sie verwalten.
(2) Soweit nicht rechtsfähige Personenvereinigungen ohne Geschäftsführer sind, haben die Mitglieder oder Gesellschafter die Pflichten im Sinne des Absatzes 1 zu erfüllen. Die Finanzbehörde kann sich an jedes Mitglied oder jeden Gesellschafter halten. Für nicht rechtsfähige Vermögensmassen gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass diejenigen, denen das Vermögen zusteht, die steuerlichen Pflichten zu erfüllen haben.
(3) Steht eine Vermögensverwaltung anderen Personen als den Eigentümern des Vermögens oder deren gesetzlichen Vertretern zu, so haben die Vermögensverwalter die in Absatz 1 bezeichneten Pflichten, soweit ihre Verwaltung reicht.

Da der IV das schriftlich geäußert hat, würde ich ein Schreiben an das Insolvenzgericht schicken, dass der IV seinen Pflichten nach §34AO in Verbindung mit §80 InsO nicht nachkommen will und das Gericht seine Aufsichtspflicht nach §58 InsO nachkommen möchte.

Das leistet sich der IV dann kein zweites Mal.

Zitat
§ 58 Aufsicht des Insolvenzgerichts
(1) Der Insolvenzverwalter steht unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts. Das Gericht kann jederzeit einzelne Auskünfte oder einen Bericht über den Sachstand und die Geschäftsführung von ihm verlangen.
(2) Erfüllt der Verwalter seine Pflichten nicht, so kann das Gericht nach vorheriger Androhung Zwangsgeld gegen ihn festsetzen. Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von fünfundzwanzigtausend Euro nicht übersteigen. Gegen den Beschluß steht dem Verwalter die sofortige Beschwerde zu.
(3) Absatz 2 gilt entsprechend für die Durchsetzung der Herausgabepflichten eines entlassenen Verwalters.


Also nur Mut. Das kannst Du auch nach dem Besuch des IV bei Dir zu Hause machen, um ihn nicht zu unnötigen Repressalien zu veranlassen. Kannst ihm gegenüber ruhig erstmal alles anhören, Dich hinterher schlau machen und alles in die richtigen Bahnen lenken (Insolvenzgericht).


Alle zurückliegenden Steuererklärung bis zur Verfahrenseröffnung muss der IV machen (oder er darf das FA auch schätzen lassen). ALle Steuererklärungen während des Verfahrens (bis Verfahrensaufhebung) muss der IV machen. Du musst ihm nur die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.

Einzige Ausnahme ist eine freigegebene selbständig Tätigkeit, hier musst Du die Umsatzsteuererklärung selbst machen und auch die EÜR (EinnahmeÜberschussRechnung). Mehr aber nicht.

Die volle Erklärungspflicht der Schuldners kommt erst wieder in der WVP.
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 13. Oktober 2012, 20:53:19
Mir ist jetzt eingefallen, dass "Sie müssen Steuererklärungen abgeben" ja nicht zwingend heißt "Sie müssen Steuererklärungen selbst anfertigen". Ich glaube, ich warte mal das Gespräch ab und dann schaue ich...

Bei mir ist es mit der Steuer ein bisschen kompliziert, weil ich neben einer Angestellten-Tätigkeit auch noch unregelmäßige Honorare aus freiberuflicher Tätigkeit beziehe, deshalb hat meine Erklärungen bisher immer ein Steuerberater gemacht. Ich zahle allerdings keine Umsatzsteuer, weil es sich um kleinere Beträge handelt. Wie der IV dann damit umgeht? Keine Ahnung. Ich hab echt ein bisschen Bauchschmerzen deswegen...

Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 14. Oktober 2012, 13:24:13
Ich fülle gerade den Fragebogen aus, der beim Brief des TH dabei war- ist es eigentlich normal, dass der sich schon meldet, bevor es das Gericht tut? Seltsam...Es handelt sich um einen Anwalt aus einer großen Kanzlei, die offenbar bundesweit nur Insolvenzverwaltungen macht *schluck*

Da wundert mich das mit der Steuererklärung umso mehr, ebenso, dass ich angeben muss, ob es in den letzten 6 Wochen Lastschriften auf meinem Konto gab und falls ja, ob es sich um Abbuchungsaufträge oder nur um Einzugsermächtigungen handelt. Ich ahne Schlimmes. Zum Glück betreffen meine Lastschriften eh alle nur Kleinbeträge, die Miete z.B. ist davon nicht betroffen.
Aber hier lese ich, er DARF gar nichts zurückrufen? Und wenn er es doch macht, wohin muss ich mich dann wenden?

Mein normales Einkommen liegt übrigens unter der Pfändungsfreigrenze (habe drei unterhaltspflichtige Kinder), da wäre es ja doppelt seltsam, 20,--Lastschriften zurückzuholen. Oder?

Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: juann am 14. Oktober 2012, 15:31:28
Hallo! Ich weiss von meinen Anwalt der mich bislang zur Vorbereitung der IK begleitet hat, das man eine Steuererklärung machen muss egal ob man rückerstattungen zu erwarten hat.
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 14. Oktober 2012, 17:19:48
@juann: du solltest den Anwalt wechseln.
Grundsätzlich ist niemand dazu verpflichtet...es ist in den meisten Fällen höchstens ratsam. Im laufenden Verfahren hast du nur die nötigen unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der TH hat hier zu handeln...er kann es auch auf eine Schätzung drauf ankommen lassen...die Konsequenzen können hier unterschiedlich sein aber nicht nachteilig für den Schuldner!
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 14. Oktober 2012, 17:32:46
@Feuerfuchs: mach dir keine gedanken...das sind ganz normale Fragen. Er will halt wissen ob du "Vermögen" verschleudert hast und ob Insolvenzgläubiger in letzter zeit abgebucht haben...alles ganz normal. Die Gesetzeslage hat sich zum vorteil des Schuldner geändert...Es ist nicht mehr so einfach für den TH Lastschriften zurück zu buchen. Siehe dazu hier:

http://www.klek-offenbach.de/files/neue_grunds_tze_zum_lastschriftwiderruf_in_der_insolvenz.pdf (http://www.klek-offenbach.de/files/neue_grunds_tze_zum_lastschriftwiderruf_in_der_insolvenz.pdf)

 :thumbup:
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: juann am 14. Oktober 2012, 17:45:02
@juann: du solltest den Anwalt wechseln.
Grundsätzlich ist niemand dazu verpflichtet...es ist in den meisten Fällen höchstens ratsam. Im laufenden Verfahren hast du nur die nötigen unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der TH hat hier zu handeln...er kann es auch auf eine Schätzung drauf ankommen lassen...die Konsequenzen können hier unterschiedlich sein aber nicht nachteilig für den Schuldner!

@jungshund.Leider habe ich dazu eine Auflage vom Finanzamt erhalten.Bin Steuerschuldner. aber trotzdem vielen vielen Dank für den Tip
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 14. Oktober 2012, 18:03:55
@Juann:
Du hast die Aufforderung bzw. Auflage erhalten da du Steuerschuldner bist. Demnach handelt es sich in erster Linie um eine Insolvenzforderung. Du bist nicht zur Abgabe verpflichtet. Das das Finanzamt dich auffordert ist normal. Abgeben muss der dem Verfahren zugewiesene TH die Erklärung nachdem du ihm alle nötigen Unterlagen zur Verfügung gestellt hast.Macht er es nicht, wird es zu einer Schätzung kommen und der Zahlbetrag fließt in die liste der Forderungen. Wenn dein Anwalt meint, du musst das jetzt noch vor Verfahrenseröffnung machen, hoffe ich, du hast diesen Anwalt noch nicht für seine Tätigkeit bezahlt!!!
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: tomwr am 14. Oktober 2012, 19:54:26
ist es eigentlich normal, dass der sich schon meldet, bevor es das Gericht tut? Seltsam...Es handelt sich um einen Anwalt aus einer großen Kanzlei, die offenbar bundesweit nur Insolvenzverwaltungen macht *schluck*

Es ist normal, dass Anwaltskanzleien sich auf Insolvenzrecht spezialisieren. Das Rechtsgebiet ist zum Einen sehr komplex, zum Anderen aber auch durchaus lukrativ.

Was heißt, das Gericht hat sich noch nicht gemeldet ? Der TH wird bei Eröffnung des Verfahrens vom Gericht bestellt, ggf. kann das Gericht einen vorläufigen IV bestellen (eher selten der Fall) oder auch ein Insolvenzgutachten (gar nicht so selten bei Regelinsolvenzen) in Auftrag geben. Egal welcher der 3 Fälle, in jedem gibt es einen Gerichtsbeschluss, der dem Schuldner auch zugestellt wird.


Da wundert mich das mit der Steuererklärung umso mehr, ebenso, dass ich angeben muss, ob es in den letzten 6 Wochen Lastschriften auf meinem Konto gab und falls ja, ob es sich um Abbuchungsaufträge oder nur um Einzugsermächtigungen handelt. Ich ahne Schlimmes. Zum Glück betreffen meine Lastschriften eh alle nur Kleinbeträge, die Miete z.B. ist davon nicht betroffen.
Aber hier lese ich, er DARF gar nichts zurückrufen? Und wenn er es doch macht, wohin muss ich mich dann wenden?

Das muss man auseinander halten. Der IV darf Lastschriften zurückrufen, sofern sie z.B. Geschäftsvorgänge betreffen (z.B. per Lastschrift abgebuchte Lieferantenrechnungen). Er darf nicht jede Lastschrift widerrufen, nämlich solche nicht die der Schuldner aus seinem pfändungsfreien Einkommen bedient hat, in der Regel die private Miete, Telefon/Internet, private Versicherungen usw.
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 14. Oktober 2012, 20:13:21
Ich habe noch keinen Eröffnungsbeschluss bekommen, auch im Internet steht noch nichts. Mein einziges Schreiben ist das, dass mir die Stundung der Verfahrenskosten genehmigt wurde.

Hm, im Anschreiben des Anwalts steht, dass er zum Sachverständigen bestimmt wurde. Heißt das vielleicht, er ist gar nicht der Treuhänder?

Ich kämpfe mich noch durch die geforderten Papiere, jetzt habe ich gesehen, dass ich einee Belehrung unterschreiben soll Dort steht auch wieder drin:

"Auch bin ich darüber belehrt worden, dass ich die ausstehenden und auch zukünftigen Steuererklärungen zu fertigen und beim Finanzamt einzureichen habe. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass sich aufgrund der Steuererklärungen Steuererstattungsansprüche ergeben könnten, die zur Insolvenzmasse gehören und damit zu realisieren sind (...)"

Es folgt ein Absatz der besagt, durch die Nichtabgabe der Steuererklärung könnte unter Umständen die Stundung der Verfahrenskosten aufgehoben werden.

Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 14. Oktober 2012, 20:30:53
Hm, das ist es also: Mir schreibt gar nicht mein TH, mir schreibt ein Sachverständiger, der prüfen soll, ob meine Inso eröffnet wird bzw. ob mir wirklich die Verfahrenskosten gestundet werden. Dann erklärt sich natürlich auch die Sache mit der Steuer  :rougi:

Vielleicht hat das was mit meinen zusätzlichen Einnahmen aus freiberuflicher Arbeit zu tun, dass die deswegen einen Sachverständigen brauchen?
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 14. Oktober 2012, 20:45:53
@Feuerfuchs: :thumbup:   :mad2:
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 14. Oktober 2012, 20:47:44
@Feuerfuchs: :thumbup:   :mad2:

Hey, ohne dieses Forum hätte ich das nicht mal GEMERKT! Ich war so fixiert auf "Bald kommt der Brief vom TH", dass ich den Unterschied nicht gesehen hatte...
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Die_Anderen_waren_es am 14. Oktober 2012, 20:56:58
Na siehste...für irgendetwas muss das Internet ja gut sein!!!
 :whistle:  :smoke:
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 15. Oktober 2012, 05:51:01
Na siehste...für irgendetwas muss das Internet ja gut sein!!!
 :whistle:  :smoke:


Aber Hallo- ich hab hier schon Stunden verbracht und sooo viel gelernt (und trotzdem Schiss vor dem Termin am Donnerstag)...
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: elga am 15. Oktober 2012, 09:35:42
ich würde mir da gar nicht so doll den kopf machen. das ist auch nu ein mensch, der mit wasser kocht.
wenn du immer schön sachlich und bei der wahrheit bleibst, kann dir da garnichts passieren.

gruß elga
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 15. Oktober 2012, 09:38:53
Danke elga,

das sage ich mir auch immer wieder. Ich habe nicht vor, irgendwelche falschen Angaben zu machen, Einnahmen zu verschweigen oder so. Und eigentlich KANN mir dann ja gar nichts passieren, ich sage einfach immer die Wahrheit und warte ab, was daraus dann wird. Aber das zu WISSEN und das zu FÜHLEN sind leider zwei unterschiedliche Dinge und so schlafe ich zurzeit nicht besonders gut. Hoffentlich zieht sich das alles nicht mehr so lange hin...

Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: elga am 15. Oktober 2012, 14:11:36
ging mir genauso, ich war vor eröffnung kein mensch mehr und habe mir auch um alles einen kopf gemacht UND ich hatte tierischen schiss vor meinem th, auch weil ich vorher schon viel schlechtes über den gehört habe. als ich ihn dann kennenlernte, habe ich feststellen müssen, er ist eigentlich ein ganz netter kerl, der auch nur seinen job macht.ich denke mal, da bewahrheitet sich das sprichwort : so wie mann in den wald hineinschreit........
und glaube mir, wenn dann endlich die inso eröffnet ist, kannst du auch wieder gut schlafen und bis dahin versuche mal nicht immer dran zu denken, denn es kann dir jetzt kurz davor nichts mehr passieren.

bis dahin schöne grüße
elga
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: tomwr am 16. Oktober 2012, 01:09:48
Ich kämpfe mich noch durch die geforderten Papiere, jetzt habe ich gesehen, dass ich einee Belehrung unterschreiben soll Dort steht auch wieder drin:

Also doch ein Gutachter. Ich habe einen entsprechenden Beschluss damals direkt vom Amtsgericht erhalten. Da stand drin, wer der Gutachter ist, welche konkreten Aufgaben er hat und welche Befugnisse. Sonst könnte ja im Prinzip jeder (ein Gläubiger) sich als Gutachter ausgeben und Auskünfte vom Schuldner verlangen. Ich habe auch vom Insolvenzgutachter selbigen Beschluss in Kopie erhalten als Ermächtigung. Das gehört m.E. auch zum guten Ton, sich als Ermittler auszuweisen.

Die Regelungen zum Gutachter finden sich im Grunde in §20 InsO in Verbindung mit §5 InsO. Der Gutachter ist sozusagen als Erfüllungsgehilfe des Gerichts anzusehen und hat den Auftrag bei den Ermittlungen des Gerichts durch entsprechende Sachkunde zu unterstützen. Im Eröffnungsverfahren (abzugrenzen vom "eröffneten Verfahren") hat der Gutachter eingeschränkte Rechte. Im Grunde geht es darum zu ermitteln ob die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren (Überschuldung) eindeutig vorliegen und ob Vermögen vorhanden ist, dass die Verfahrenskosten deckt oder (wenn beantragt) ob Verfahrenskostenstundung zu bewilligen ist. Im Klartext heißt das, das Gericht ist sich unschlüssig ob die Voraussetzungen vorliegen.

Der Gutachter ist als Sachverständiger anzusehen und hat die in §§402 ZPO normierten Rechte. Das Gericht kann z.B. den nicht als vorläufigen Insolvenzverwalter bestellten Sachverständigen nicht dazu ermächtigen, die Wohn- und Geschäftsräume des Schuldners zu betreten (Art. 13 GG, HambKInsO, §20 Rz. 7). Auf alle Fälle wäre ein expliziter Gerichtsbeschluss notwendig, dessen rechtliche Grundlagen aber auch höchst zweifelhaft sind. Nur weil ein Gutachten über den Vermögensstatus zu erstellen ist, ist das Betreten der Wohnung nicht erforderlich. Die Angaben des Schuldners über Vermögenswerte sind hier vollkommen ausreichend.

In der Regel wird der Sachverständige die Entbindung weiterer Beteiligter von der Verschwiegenheitspflicht verlangen, um entsprechende Auskünfte zu erhalten. Also Steuerberater, Bank, Finanzamt, Krankenkassen etc. Das gilt aber auch nur, solange die Auskünfte für das Verfahren von Bedeutung sind. Wichtig zu kennen ist in diesem Zusammenhang auch §97 Abs.1 InsO.

Zitat
§ 97 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners
(1) Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter, dem Gläubigerausschuß und auf Anordnung des Gerichts der Gläubigerversammlung über alle das Verfahren betreffenden Verhältnisse Auskunft zu geben. Er hat auch Tatsachen zu offenbaren, die geeignet sind, eine Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit herbeizuführen. Jedoch darf eine Auskunft, die der Schuldner gemäß seiner Verpflichtung nach Satz 1 erteilt, in einem Strafverfahren oder in einem Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen den Schuldner oder einen in § 52 Abs. 1 der Strafprozeßordnung bezeichneten Angehörigen des Schuldners nur mit Zustimmung des Schuldners verwendet werden.
(2) Der Schuldner hat den Verwalter bei der Erfüllung von dessen Aufgaben zu unterstützen.
(3) Der Schuldner ist verpflichtet, sich auf Anordnung des Gerichts jederzeit zur Verfügung zu stellen, um seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten zu erfüllen. Er hat alle Handlungen zu unterlassen, die der Erfüllung dieser Pflichten zuwiderlaufen.

Demnach muss man auch Sachverhalte offenbaren, die eine Strafverfolgung in Gang setzen könnten. Da das hier sehr stark in die Rechte eines Beschuldigten eingreift, keine Angaben zu einer bestimmten Sache zu machen wenn er sich dadurch selbst belasten könnte, greift hier ein Verwertungsverbot für die Strafverfolgungsbehörden. D.h. die entsprechenden Aussagen dürften in einem Strafverfahren nicht belastend genutzt werden. Begründet ist das allgemein aus der Mitwirkungspflicht aber im Zweifel ist man gut beraten, bestimmte problematische Sachverhalte nicht freiwillig zu offenbaren sondern nur auf gezielte Nachfrage des Insolvenzgutachters. Zwar besteht auch eine Offenbarungspflicht, im Zweifel sollte man aber auch nicht zu offenherzig sein. Im Regel wird das beim Gespräch protokolliert, auch welche Fragen der Gutachter gestellt hat. Das kann dann nachher für ein Verwertungsverbot von Bedeutung sein.



Ich kämpfe mich noch durch die geforderten Papiere, jetzt habe ich gesehen, dass ich einee Belehrung unterschreiben soll Dort steht auch wieder drin:

"Auch bin ich darüber belehrt worden, dass ich die ausstehenden und auch zukünftigen Steuererklärungen zu fertigen und beim Finanzamt einzureichen habe. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass sich aufgrund der Steuererklärungen Steuererstattungsansprüche ergeben könnten, die zur Insolvenzmasse gehören und damit zu realisieren sind (...)"

Es folgt ein Absatz der besagt, durch die Nichtabgabe der Steuererklärung könnte unter Umständen die Stundung der Verfahrenskosten aufgehoben werden.

Das würde ich mal getrost ignorieren (den Hinweis mit Aufhebung der Verfahrenskostenstundung). Das ist ein Klassiker und im Grund Schall und Rauch. Der IV und schon gar nicht der Gutachter entscheiden darüber sondern können das allenfalls anregen. Mehr aber auch nicht. Und schneiden sich damit auch ein bischen ins eigene Fleisch.

Am Besten sagst Du ihm, Du kannst die Steuererklärung selbst nicht machen und für einen Steuerberater hast Du kein Geld. Biete ihm an, die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, nicht mehr und nicht weniger. Die verfahrensrechtliche Mitwirkungspflicht ist nach §20 als gesetzliche Pflicht unentgeltlich zu erfüllen, verpflichtet aber den Schuldner nicht zur Mitarbeit in einem dienstvertraglichen Sinne, HambKInsO, §20 Rz. 20). Also Du musst nicht übermäßig viel Zeit für die Auskunftspflichten aufwenden.

Um zu prüfen, ob Steuererstattungsansprüche vorhanden sind, muss der Gutachter ggf. die zur Verfügung gestellten Belege auswerten. Das macht natürlich Arbeit und die Vergütung für ein Gutachten hält sich in Grenzen. Auf der anderen Seite muss der Gutachter auch alle sonstigen Positionen rechtlich bewerten, ob sich Vermögenssachverhalte realisieren lassen, wie die Chancen sind usw. Im Grunde macht es wenig Sinn hier kleinkrämerisch hier vorzugehen, da man später im Insolvenzverfahren sowieso erst sieht, was Sache ist.

Bei meinem Gutachten wurden mehrere hundert EUR Vermögen vorhergesagt, die zur Deckung der Verfahrenskosten nicht ausreichen, also Verfahrenskostenstundung zu bewilligen ist. Tatsächlich wurden im Verfahren durch Anfechtungen ein größerer 5 stelliger Betrag realisiert. Die entsprechenden Sachverhalte für Anfechtungen hätten auch im Gutachten ohne Probleme herausgefunden werden können. Da es aber offenbar normal ist, dass da mehr oder weniger schlampig recherchiert wird, sollte man die Forderung nach einer Steuererklärung nicht so ernst nehmen. Im Grunde kannst Du beliebig im Rahmen der Festsetzungsfrist Deine Erklärungen auch später noch abgeben, die Frist beträgt 4 Jahre. Das FA kann Zwangsgelder festsetzen, muss es aber nicht. Das alles ist aber nicht Sache des Gutachters.

Ich habe selbst im Laufe des Eröffnungsverfahrens eine Aufforderung vom FA zur Abgabe einer zurückliegenden Steuererklärung erhalten. Ich habe dann zurückgeschrieben, dass das betreffende Gewerbe eingestellt wurde und ein Insolvenzverfahren beantragt ist und sich alle Unterlagen beim Insolvenzverwalter (damals als Gutachter) befinden und ich daher auch nicht in der Lage bin, eine Erklärung anzufertigen. 6 Wochen später kam dann ein Schätzungsbescheid, der jedoch keine Zahlung auswies. Ich hatte aber auch einen Verlustvortrag, so dass schon mal sowieso keine Einkommensteuer angefallen wäre.
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 16. Oktober 2012, 05:32:27
Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort!  :thumbup:

Überschuldung liegt nun wirklich mehr als eindeutig vor, da es bei mir um einen Hauskredit geht- das Haus ist mit Zustimmung der Bank kurz vor der Zwangsversteigerung freihändig verkauft worden, der Erlös hat aber bei weitem nicht ausgereicht, da zwei Banken zu befriedigen waren. Ich könnte noch die nächsten 200 Jahre kleine Raten im Rahmen meiner Möglichkeiten abzahlen und wäre nicht fertig...

Stundung der Verfahrenskosten hat meine Schuldnerberaterin beantragt und die sind auch schon bewilligt- dann geht es wohl vermutlich darum. Ich habe Steuerbescheide aus den letzten Jahren mit jeweils etwa 2000-2500,- Nachzahlungen, weil ich zwischen 12.000 und 15.000,-/Jahr an freiberuflichen Honoraren verdient habe. Vielleicht rechnet das Gericht damit, dass auch in Zukunft ähnliche Beträge reinkommen- was nicht der Fall ist, da ich inzwischen meine Stunden in meinem Angestelltenjob erhöht habe und die Freiberuflichkeit entsprechend eingeschränkt. Es werden Honorare kommen, aber nicht mehr in der Größenordnung. Das will und werde ich auch alles ganz korrekt angeben und abrechnen, selbst wenn das heißen sollte, dass ich die nächsten 6 Jahre von diesem Geld gar nichts sehe.

Ein bisschen was an Vermögen ist da, nämlich zwei Lebensversicherungen. Ich habe noch versucht, sie pfändungsgeschützt umzuwandeln, aber meine Versicherung hat das derartig verschleppt ( erstmal wochenlang gar nicht reagiert, dann das falsche Formular geschickt, dann wieder wochenlang für das richtige Formular gebraucht- JETZT habe ich es bekommen  :fuchsteufelswild:  Übrigens lagen in meinem Brief mit dem Formular auch noch zwei Schreiben an mir völlig fremde Menschen mit Details aus deren Verträgen. Auch schön, oder?) , dass das jetzt zu spät sein dürfte. Die wird der TH dann sicher kündigen und zur Masse ziehen. Soll er.
Dann wird vielleicht die Stundung der Verfahrenskosten zurückgezogen, ok. Daraus kann mir aber doch kein Nachteil entstehen, oder? Also wird mir dann Böswilligkeit unterstellt? Ich habe die Versicherungen auch bei der Schuldnerberaterin wahrheitsgemäß angegeben und der Versicherungsschein liegt in Kopie dem Insoantrag bei. Ich habe die also weder versteckt noch sonstwas.

Dann muss ich mir aber keine Gedanken machen, dass der Sachverständige durchs Haus geht und nach Wertgegenständen sucht, einen Fernseher mitnimmt oder sowas? Puh, wenn das doch erst hinter mir läge...Mich macht es extrem nervös, dass er ZU MIR kommt und nicht umgekehrt.
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: tomwr am 16. Oktober 2012, 18:02:09
Also da würde ich mir jetzt mal keinen Kopf machen, was den Besuch zu Hause angeht.
Ja sicher wird er sich umschauen, die Wohnung aber auch nicht auf links drehen.
Es geht darum festzustellen, ob nennenswerte Vermögensgegenstände auf den ersten Blick vorhanden sind, also ein echter Picasso an der Wand aber eine Super-HiFi-Luxus Anlage die vielleicht 20.000 EUR und mehr gekostet hat. Ist kein Witz, es gibt HiFi-Puristen, die leisten sich sowas.

Er wird weder Deine üblichen Möbel versteigern, noch den Fernseher mitnehmen (selbst ein LCD ist heute kein Luxusgut mehr) noch sonstirgendwas. Es geht auch darum festzustellen, in welchen Verhältnissen der Schulnder aktuell lebt und das ist auch zum Schutz des Schuldners bei späteren Angriffen seitens der Gläubiger. Bei mir war ein Mitarbeiter der Kanzlei nach der Eröffnung da, hat ein Formular ausgefüllt, sich 2 Minuten mal umgeschaut (nur die Räume angeschaut, nichts angefaßt auch nach nichts gesucht) und ein paar Fotos gemacht.
Mir hat er witzigerweise attestiert, "dass ich in einfachen, zumindest nicht luxuriösen Verhältnissen wohne". Steht so im Insolvenzgutachten (ohne Fotos meiner Wohnung, die hat er wohl nur bei sich).

Insofern spielt es nicht so die große Rolle, ob er jetzt 4 Wochen früher (als Gutachter) oder später (als IV bzw. TH) kommt. Wobei so ein Gutachten auch dauern kann, bei mir war's fast ein Jahr. Ist aber eher ungewöhnlich und auf ein paar dumme Gläubiger mit dämlichen Behauptungen und langsamen Antworten seitens der Versicherungen und anderen Beteiligten zurückzuführen.

Versicherungen muss man im Insolvenzantrag angeben und auch alle Bankverbindungen sowie die Mietkaution. Aber da wird der SB sicher nachgefragt haben. Wenn man wirklich etwas vergessen hat oder ein lange vergessener Gläubiger sich noch meldet, kann man das auch nachmelden im Laufe des Verfahrens. Zumindest bei Regelinsolvenzen, bei Verbraucherinsolvenzen herrscht ein ziemlich strenger Formalismus.

Was die Honorare betrifft, da würde ich mich versuchen mit dem IV/TH zu einigen. Du bist ja nicht verpflichtet nebenberuflich selbständig tätig zu werden, insbesondere nicht wenn Du einen angemessenen Vollzeitjob hast. Insofern bliebe ihm im Zweifel gar nichts. Sofern die Vollzeittätigkeit angemessene monatlich Pfändungsbeträge abwirft, würde ich um Freigabe der Tätigkeit bitten. Wenn er sich darauf nicht einlassen will, einen angemessenen durchschnittliche Ausgleichszahlung anbieten. Nicht mehr als 50%.
Wenn Du also sagen wir mal EUR 6000 im Jahr an Honoraren erzielst, wäre vielleicht eine Zahlung von 150 oder maximal 200 EUR im Monat angemessen.

Ich würde daher eine Freigabe erzielen mit einer Ausgleichszahlung von sagen wir mal 150 EUR im Monat und dann kannst Du beliebig viel an zusätzlichen Honoraren erzielen. Ich würde daher mal Deine Zahlen mindestens durch 2 dividieren und mit nicht mehr ggü. IV/TH an Einnahmen "rechnen". Falls Du ein Arbeitszimmer hast würde ich auch das mit einbeziehen in die Kalkulation oder Argumentation. Sonstige Kosten wirst Du da ja vermutlich kaum haben.
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 16. Oktober 2012, 18:39:12
Ich  fühle mich glaube ich deshalb so unwohl, weil er ja sozusagen in meinen Rückzugsort eindringt  :rougi: Vielleicht in mein Schlafzimmer guckt usw.

Ich wohne im gemieteten Reihenhaus (Miete zahlt mein Lebensgefährte) und habe keine Luxus-Einrichtung, aber natürlich haben ich und die Kinder PCs und Handys, es gibt ein (altes, nicht mehr wertvolles) Klavier, Fernseher usw. Das Haus ist vielleicht auch zu groß für einen Schuldner wie mich. Keine Ahnung. Das finanziere ich aber ja alles aus meinem Unpfändbaren, sofern es nicht sowieso mein Lebensgefährte gekauft und bezahlt hat- es geht letztendlich "nur" um diesen alten Hauskredit, den ich ohne die Inso niemals wegbekomme, zumal die Gläubiger-Bank nicht mit mir verhandeln will. Ich habe denen alles angeboten, was ich hätte flüssig machen können. Doof, das Ganze.

Aber es hilft ja eh alles nichts, er kommt nun mal. Ob ich bis dahin noch schlafen kann...?
Versicherungen, Bankverbindungen und Mietkaution. habe ich im Inso-Antrag angegeben. Und ja, eigentlich ist es Verbraucherinso. Ich war allerdings 2010 mal für 6 Wochen selbständig...das ist aber nicht der Insolvenzgrund. Von daher, spielt das jetzt hierfür eine Rolle?

Ich arbeite leider nicht vollzeit als Angestellter, sondern nur 34 Stunden und habe 3 unterhaltsberechtigte Kinder, also einen ziemlich hohen Pfändungsfreibetrag. Habe allerdings auch keine abgeschlossene Ausbildung, sondern nur Praxiserfahrung- vollzeit etwas Vergleichbares zu finden, das netto mehr Geld bringt, wird nahezu unmöglich sein. Vom aktuellen Angestellten-Gehalt wird nichts pfändbar sein. Von daher ist die Idee mit der Freigabe der freiberuflichen Honorare sicher nicht machbar. Ich finde das aber auch gar nicht schlimm, es geht mir nämlich nicht in erster Linie darum, möglichst nichts abzuführen, sondern aus dem ganzen Schlamassel endlich rauszukommen. Dass so eine Inso kein Zuckerschlecken ist, ist mir klar. Wenn es sein muss, führe ich die nächsten 6 Jahre die Honorare vollständig ab und lebe vom Angestelltengehalt plus Kindergeld, bin dann aber am Ende endlich raus. Und verspiele nicht den Namen, den ich aufgrund der freiberuflichen Tätigkeit habe.

Wenn doch nur schon Donnerstag 12.00 wäre...  :heulen: Ich glaube, ich werde meine Eröffnung feiern wie andere ihre RSB  :rougi:

Vielleicht geht es ja wirklich nur um die Verfahrenskostenstundung oder so *hoff* Oder sie wollen mir wegen der freiberuflichen Tätigkeit aus der Privatinso eine Regelinso machen. Auch egal. Ich will nur raus und das bitte bald.
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 17. Oktober 2012, 08:26:27
Oh Gott oh Gott,
ich schlafe nicht mehr  :sad:

Mein Lebensgefährte will sich nun morgen extra Urlaub nehmen, um als Zeuge dabei zu sein (und mich aufzufangen, falls ich heulend zusammen breche  :shock:) Er ist in der Sache sehr vehement und will unter allen Umständen verhindern, dass der Sachverständige " mein Schlafzimmer betritt und in meinen Socken wühlt".
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: tomwr am 17. Oktober 2012, 20:35:39
Also nur weil man geringfügig selbständig ist oder war, ist nicht unbedingt eine Regelinsolvenz angesagt. Das mit der Verbraucherinsolvenz wird schon passen, sonst hätte das Gericht vermutlich einen Hinweis gegeben.

Gegen eine 34 Stunden Tätigkeit im Insolvenzverfahren spricht erstmal überhaupt nichts. Da greift ja noch nicht mal die Erwerbsobliegenheit gegenüber den Gläubigern. Nur weil nichts pfändbar ist (wegen 3 unterhaltsberechtigten Personen) heißt das nicht, die Tätigkeit wäre nicht angemessen.

Wie alt sind denn die Kinder ?
Müssen die noch betreut werden ?

Also ich würde die selbständige Tätigkeit nicht ausüben, wenn der IV die nicht freigeben will. Irgendwo hört sich der Spaß auf, und Du bist nicht verpflichtet diese weiterhin auszuüben noch können die Gläubiger oder der IV deswegen Stress machen. In dem Punkt kann ich Dir nur empfehlen hart zu bleiben. Wie bescheuert muss man denn sein, zu arbeiten wenn man nichts davon hat ? Entschuldige, muss ich aber mal so drastisch formulieren und würde ich so auch gegenüber einem IV äußern.  :wink:

Kopf hoch, morgen abend ist schon wieder alles vorbei. Dann hörst Du wahrscheinlich die nächsten Wochen erstmal nichts weiter. Im Übrigen darf der IV auch nichts pfänden. Wie gesagt, er arbeitet derzeit als Gutachter und hat nur zu protokollieren. Ohne entsprechenden Gerichtsbeschluss darf er eigentlich gar nichts außer Fragen stellen und recherchieren.

Wenn er Dich nach Bargeld fragt, gibst Du einfach das an, was aktuell im Portemonnaie ist.
Sollte nicht deutlich mehr als vielleicht 100 EUR sein.
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 17. Oktober 2012, 21:00:13
Die Kinder sind 17, 14, 7 Jahre alt, das jüngste müsste schön noch zumindest stundenweise betreut werden, die beiden Älteren eher nicht.

Ich KANN meine freiberuflichen Honorare gar nicht aufgeben, da kommen bis an mein Lebensende jedes Jahr die Abrechnungen  :whistle: Zumindest die schon geleistete freiberufliche Arbeit bleibt also auf jeden Fall. Wie ich in der Richtung weitermache, schaue ich mal- ich werde sicher nicht mehr wie früher jede Anfrage (teilweise abends/nachts, wenn die Kinder schlafen) bearbeiten.

Danke fürs Mut-Machen. Fressen wird er mich ja wohl nicht...
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: tomwr am 17. Oktober 2012, 23:07:40
Ich KANN meine freiberuflichen Honorare gar nicht aufgeben, da kommen bis an mein Lebensende jedes Jahr die Abrechnungen  :whistle: Zumindest die schon geleistete freiberufliche Arbeit bleibt also auf jeden Fall.
Das würde ich ihm gar nicht so detailliert auf die Nase binden. Du hast Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit und wie hoch Dein tatsächlicher Aufwand dafür ist, geht den gar nichts an. Hau mal richtig auf die Pauke. :wink:

Vielleicht ist er ja auch ganz nett. Es gibt solche und solche, genauso wie bei den Gerichtsvollziehern. Ich hatte eigentlich immer durchweg freundliche Gespräche. Letztlich sind es auch nur Menschen.
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 18. Oktober 2012, 06:08:10
Ja, eben. Deshalb biete ich ihm auch einen Kaffee an und hoffe das Beste *bibber*
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 18. Oktober 2012, 09:05:50
Noch 30 Minuten   :Oh_no:
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 18. Oktober 2012, 09:56:33
Er war da und es war vollkommen harmlos und nett  :juchu:

Er sagt, es sei eine Eigenart unseres Amtsgerichts, dass die fast immer einen Sachverständigen schicken und einen Bericht wollen. Das hatte mit mir selber NULL zu tun.

Mir fallen Gebirge vom Herzen.
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: tomwr am 18. Oktober 2012, 21:55:19
Hallo Feuerfüchsin,
siehst Du, alles nicht so schlimm.  :wink:

Und hat er was zum Thema Steuererklärung gesagt ?
Ich meine wo Ihr doch so gemütlich beim Kaffee gesessen seid.  :cheesy:
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 19. Oktober 2012, 06:15:13
Ob du es glaubst oder nicht, das habe ich tatsächlich vergessen  :rougi:

Allerdings haben wir kurz über meine freiberuflichen Einnahmen gesprochen und er meinte, wenn eine größere Summe als Jahresabrechnung kommt, müsste man die selbstverständlich auf 12 Monate umlegen und dann daraus den Pfändungsbetrag errechnen.  :juchu:

Mein Auto könnte ich auch behalten, das sei ja nicht besonders wertvoll (gehört nachweislich meinem LG, aber soweit haben wir gar nicht mehr darüber gesprochen, das ging nur nach einem Blick auf das Auto vor der Tür), außerdem bei ihm eine Art Konto anlegen, auf dem ich während des Verfahrens Kleinbeträge ansparen kann für die Verfahrenskosten (ca 20 €/Monat). Etwas Geld aus dem Unpfändbaren zurücklegen, falls mal die Waschmaschine kaputt geht dürfte ich auch, er würde mich da nicht kontrollieren, das müsste ich selber machen. Und nur wenn irgendwelche Hinweise eingingen, dass bei mir was schief läuft, müsste er dem nachgehen. Gerne käme sowas mal von Expartnern. Die Gefahr besteht bei mir zum Glück nicht. Ansonsten würde mein Verfahren sicherlich glatt und weitgehend anonym über die Bühne gehen.

Als er ging meinte er noch "...und ab jetzt können Sie dann auch wieder ruhig schlafen."
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: ThoFa am 19. Oktober 2012, 10:44:16
Hallo,

ist zwar alles falsch, aber wichtig ist, dass Sie glücklich sind.

mfG

ThoFa
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 19. Oktober 2012, 10:46:31
Wieso ist das alles falsch?

Ich habe das so verstanden, dass er mir signalisieren wollte, dass er nicht sooo genau hinschauen wird. Kann doch sein. oder nicht?

Edit: Natürlich im Rahmen des Legalen, das schreibe ich lieber nochmal dazu. Nicht dass ich hier falsch verstanden werde. Für mich blieb unterm strich der eindruck, dass ich für die Kanzlei ein kleiner Fisch bin und dass die mir keinen Stress machen wollen, es sei denn, ich gebe Anlass dazu.
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: ThoFa am 19. Oktober 2012, 20:12:16
Hallo,

1, die Verfahrenskosten sind vermutlich gestundet, da muss nix angespart werden.

2. Es handelt sich bei Ihnen aufgrund der nebenberuflichen Selbständigkeit um ein IN-Verfahren und nicht IK.

3. Den pfändbare Betrag aus der freiberuflichen Tätigkeit kann man sicherlich unterschiedlich berechnen, aber ganz sicher ncht so, wie es er Gutachter gesagt hat.

MfG

ThoFa

 
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 20. Oktober 2012, 07:19:24
Hm, jetzt bin ich verwirrt.

1. Ja, die Verfahrenskosten sind gestundet, aber das heißt doch, dass ich die hinterher zahlen muss, oder nicht? Dann ist das mit dem Ansparen doch eine gute Idee. Es ist ja nicht so, dass ich nicht zahlen WILL!

2. Unter anderem um das zu prüfen war er da. Seine Aussage: Die Schulden sind privat entstanden, deshalb IK. Das hat mir dann auch eingeleuchtet. Stimmt das denn nicht? Heißt das, jeder Angestellte, der nebenbei z.B. Artikel für die lokale Zeitung schreibt und dafür Honorare bekommt, gilt als selbständig und muss IN anmelden?

3. Da warte ich mal ab, ich fand das auch zumindest ungewöhnlich. Ich rechne damit, dass alles weg ist, und wenn ich dann doch was behalten darf, umso besser. Leben muss und kann ich eh von meiner Angestelltentätigkeit.

Ich bin auf jeden Fall froh, dass es jetzt los geht und dass es alles gar nicht sooo schlimm zu sein scheint, wie ich befürchtet habe. Das war auf jeden Fall ein ganz sympathischer Mann und kein "Ungeheuer".  :wink:

Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: tomwr am 20. Oktober 2012, 19:24:16
1, die Verfahrenskosten sind vermutlich gestundet, da muss nix angespart werden.

Naja er hat ja auch nicht gesagt muss, er hat gesagt "kann".  :wink:



2. Es handelt sich bei Ihnen aufgrund der nebenberuflichen Selbständigkeit um ein IN-Verfahren und nicht IK.

Das läßt sich so einfach nicht mehr sagen. Dazu hat der BGH am 24.03.2011 differenzierter entschieden:

Zitat
Der Grundsatz, dass ein Schuldner auch dann unter die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens fällt, wenn er neben einer abhängigen Beschäftigung einer wirtschaftlich selbständigen Nebentätigkeit nachgeht, gilt nur dann, wenn die Nebentätigkeit einen nennenswerten Umfang erreicht und sich organisatorisch verfestigt hat; eine nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit, die sich nicht zu einer einheitlichen Organisation verdichtet hat, ist keine selbständige Erwerbstätigkeit.

http://lexetius.com/2011,1579
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: ThoFa am 21. Oktober 2012, 01:12:05
Hallo,

man weiß aber was IVs so mit "kann" meinen. ;)

Und für die Differenzierung braucht´s eigentlich kaum das BGH. Wenn jemand eine Selbständigkeit nur aus dem Grund hat, damit er seinen jährlichen Weihnachtsbeitrag in der lokalen Presse abrechnen kann, ist er natütlich auch nicht selbständig. Wer aber regelmäßig Artikel schreibt und abrechnet, sollte wohl ins IN Verfahren fallen. Und die Aussage "weil die Schulden privat entstanden" entbehrt nun jeglicher Grundlage.

Aber nochmal, wenn die TE zufrieden ist, muss man da auch nicht weiter hinterfragen.   
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 21. Oktober 2012, 07:52:38
Hm, naja, ich bin schon zufrieden, aber ich will natürlich auch nichts falsch machen. Deshalb mal konrekt:

Ich habe neben meinem normalen Job in den letzten Jahren mehrere Bücher geschrieben, die jährlich, manche auch halbjährlich, abgerechnet werden. Bei einigen fließt schon Geld, bei anderen wird erst noch der Honorar-Vorschuss mit den Verkaufsbeteiligungen verrechnet, da gibt es noch eine Weile nichts. Das wird sich aber innerhalb der 6 Jahre sicherlich ändern.
Neue Bücher werde ich in der Inso vorerst nicht schreiben, aber es gibt eben die alten.

Außerdem bin ich seit 2012 in der GEMA und werde über diese ebenfalls Einnahmen (in unbekannter Höhe) bekommen, zweimal im Jahr. Beides gilt steuerrechtlich als freiberuflich. Im Musikbereich arbeite ich auch während des Verfahrens ganz normale weiter und gebe alle Einnahmen an.

Bin ich also selbständig oder nicht? Wenn ja, soll ich den Sachverständigen darauf hinweisen? Angegeben habe ich in diesem Fragebogen mein normales Angestelltengehalt plus "Autorenhonorare und GEMA-Beteiligungen in unbekannter Höhe" (weil das nun mal wirklich so ist) Mache ich mich strafbar, wenn ich jetzt nicht selber sage, ich muss aber IN statt IK haben?
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 21. Oktober 2012, 11:07:58
Ich habe gerade das hier gefunden:

Zitat
2. Insolvenzverfahren

Es bestehen folgende Formen von Insolvenzverfahren:

das Regelinsolvenzverfahren
das Verbraucherinsolvenzverfahren
Die Zuordnung von Selbstständigen zu einem der beiden Verfahren erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

Grundsätzlich sind gemäß § 304 Abs. 1 S. 1 InsO alle Selbstständigen dem Regelinsolvenzverfahren unterworfen.
Eine Ausnahme besteht gemäß § 304 Abs. 1 S. 2 InsO, wenn die Vermögensverhältnisse eines Selbstständigen überschaubar sind und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. In diesem Fall bleibt es bei der Anwendbarkeit des Verbraucherinsolvenzverfahrens.Die Überschaubarkeit der Vermögensverhältnisse ist in § 304 Abs. 2 InsO legal definiert: Die Vermögensverhältnisse sind überschaubar, wenn der Schuldner im Zeitpunkt der Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens weniger als 20 Gläubiger hat.

Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/insolvenz

Würde ja heißen, dass doch alles ok ist mit meinem IK-Verfahren.
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Insokalle am 21. Oktober 2012, 12:11:10
Da kann man mal wieder sehen, dass man nicht alles glauben soll, was im Internet so geschrieben wird. Nicht mal die in einem juraforum können einen Paragrafen richtig abschreiben, was erschreckend und peinlich ist. In § 304 InsO steht u.a.: Hat der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausgeübt. Vergangenheitsform. Nur dann kommt es auf die Anzahl der Gläubiger an, wenn nicht Schulden aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Aktuell selbständige sind immer in der Regelinsolvenz egal wieviele Gläubiger sie haben.

Es ist nicht Ihre Aufgabe, darüber zu befinden, was für ein Verfahren Sie haben / werden. Der Sachverständige soll Ihre Angaben in seinem Gutachten richtig wiedergeben. Vielleicht schreibt er ein paar Sätze zur Verfahrensart, vielleicht auch nicht. Bei dem Sachverständigen vermutlich eher nicht. Das Gericht müsste sich ebenfalls darüber Gedanken machen. Aber ich schließe auch nicht aus, dass es insgesamt übersehen wird.

Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 21. Oktober 2012, 13:13:37
Da kann man mal wieder sehen, dass man nicht alles glauben soll, was im Internet so geschrieben wird. Nicht mal die in einem juraforum können einen Paragrafen richtig abschreiben, was erschreckend und peinlich ist. In § 304 InsO steht u.a.: Hat der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausgeübt. Vergangenheitsform. Nur dann kommt es auf die Anzahl der Gläubiger an, wenn nicht Schulden aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Aktuell selbständige sind immer in der Regelinsolvenz egal wieviele Gläubiger sie haben.

Es ist nicht Ihre Aufgabe, darüber zu befinden, was für ein Verfahren Sie haben / werden. Der Sachverständige soll Ihre Angaben in seinem Gutachten richtig wiedergeben. Vielleicht schreibt er ein paar Sätze zur Verfahrensart, vielleicht auch nicht. Bei dem Sachverständigen vermutlich eher nicht. Das Gericht müsste sich ebenfalls darüber Gedanken machen. Aber ich schließe auch nicht aus, dass es insgesamt übersehen wird.



Ok, das heißt, mir kann nichts zur Last gelegt werden, richtig? Wäre ja irgendwie seltsam, ich bin schließlich laie, was die ganzen Verfahren betrifft. Ich warte also einfach ab, was jetzt passiert.
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: tomwr am 21. Oktober 2012, 22:28:05
Und für die Differenzierung braucht´s eigentlich kaum das BGH. Wenn jemand eine Selbständigkeit nur aus dem Grund hat, damit er seinen jährlichen Weihnachtsbeitrag in der lokalen Presse abrechnen kann, ist er natütlich auch nicht selbständig. Wer aber regelmäßig Artikel schreibt und abrechnet, sollte wohl ins IN Verfahren fallen.

Wenn es zur Differenzierung nicht des BGH's bedarf, würden ihm entsprechende Fälle sicher nicht vorgelegt, noch würde er solche Fälle zur Entscheidung annehmen. Im o.g. Urteil bezog sich der BGH insbesondere auf die Bagatellgrenze des §3 Nr.26 EStG (derzeit 2.100 EUR im Jahr) und hat festgestellt, dass im Regelfall sicher keine verfestigte Organisation bei deutlichem Unterschreiten vorliegt. Was nicht heißt, dass beim Überschreiten der Grenze immer automatisch und in jedem Fall eine verfestigte Organisation anzunehmen ist.

Darüberhinaus wird sicherlich auch zu bewerten sein, ob die Einkünfte aus konkreter aktueller Tätigkeit stammen oder lediglich Lizenzerlöse aus frühen Tätigkeiten betrifft. Letzlich obliegt es dem Insolvenzgericht festzulegen, welches Verfahren im konkreten Fall zutreffend ist. Sofern das Insolvenzgericht den Antrag angenommen und das Verfahren antragsgemäß eröffnet hat, dürfte hier dem Schuldner kein Vorwurf zu machen sein.

Im Übrigen ist so eine Diskussion im Nachhinein (nach Eröffnung des Verfahrens) auch wenig zielführend oder die Eröffnung als solche vom Schuldner anfechtbar, wenn sie antragsgemäß entschieden wurde. Darüberhinaus darf das Gericht auch den Antrag nicht abändern sondern kann allenfalls dem Antragsteller anheim stellen, den Antrag zurückzunehmen und einen neuen (zutreffenden) Antrag zu stellen oder den Antrag zurückweisen, wenn es der Überzeugung ist, die beantragte Verfahrensart wäre nicht zulässig.
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 21. Oktober 2012, 23:22:56
Hallo,

mein Verfahren ist aber ja noch gar nicht eröffnet. Lediglich die Stundung der Verfahrenskosten wurde mir mitgeteilt. Ich kann jetzt entweder einfach abwarten oder aber mich aktiv an den Sachverständigen wenden.

Edit: Aber wie sollte ich das machen? Ein Brief schreiben? "Sehr geehrter Herr Insolvenz-Profi, ich hab da im Internet gelesen..."?

Über diese Bagatellgrenze werde ich sicher kommen. Tja, was macht man da nun.

Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: ThoFa am 22. Oktober 2012, 13:52:07
Hallo,

@Feuerfuchs

Es ist nicht Ihre Aufgabe, die Verfahrensart zu bestimmen. Solange sie alle notwendigen Angaben zu Ihrer Freiberuflichkeit gemacht haben, ist alles in Ordnung.

@tomwr

Der Fall beim BGH wurde notwendig, weil mal wieder ein Schuldner inkl. seines Rechtsbeistandes schlauer sein wollte als alle anderen. Wenn man ein Gewerbe offenbar lediglich dazu gründet, um in ein IN verfahren zu kommen, darf man sich nicht wundern, dass man sich mit der Thematik näher beschäftigt. Ähnliches gilt für den Fall, in dem es um die Zahlung eines Selbständigen geht. Nunmehr geht man mindestens von einer jährlichen Zahlung aus, vorher war´s kein Problem, nach sechs Jahren alles zu zahlen. In beiden Fällen hat die vermeintliche Bauernschläue eines einzeln dazu geführt, dass die Allgemeintheit nun damit leben muss.

MfG

ThoFa 
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 22. Oktober 2012, 13:59:07
Schauen Sie mal, das habe ich dem Gutachter geschriebene:

Zitat
Arbeitszeit/Einkommen:

28 Stunden/Woche Firma XXX, ca. 1000-1200 € (netto)

6 Stunden/Woche Grundschule XXX, pädagogische Mitarbeiterin, ca. 250-300 €

(siehe Gehaltsabrechnungen)


Als Autorin von Pädagogischen Büchern sowie als Kinderliedermacherin erziele ich darüber hinaus Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit (Autorenhonorare, GEMA usw.). Diese gehen unregelmäßig über das Jahr verteilt ein und sind nicht  kalkulierbar, da sie von den Verkaufszahlen abhängen.

Denken Sie, das war deutlich genug?
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: ThoFa am 22. Oktober 2012, 14:09:25
vollkommen.....
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 22. Oktober 2012, 14:13:51
super, vielen Dank!
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: tomwr am 24. Oktober 2012, 23:15:53
Ähnliches gilt für den Fall, in dem es um die Zahlung eines Selbständigen geht. Nunmehr geht man mindestens von einer jährlichen Zahlung aus, vorher war´s kein Problem, nach sechs Jahren alles zu zahlen. In beiden Fällen hat die vermeintliche Bauernschläue eines einzeln dazu geführt, dass die Allgemeintheit nun damit leben muss.

Im Grunde ist das mit den jährlichen Zahlungen nur konsequent und nicht unbedingt nachteilig für den Schuldner.

Die eine Problematik ist, dass der Gläubiger innerhalb eines Jahres ab Bekanntwerden von Obliegenheitsverstößen nach §295 InsO einen Versagungsantrag stellen muss. Streng genommen könnte ein Schuldner nach 6 Jahren behaupten, er müsse überhaupt nichts abführen und der Versagungsantrag seitens des Gläubigers wäre unzulässig, da ihm dieser Sachverhalt seit mehreren Jahren bekannt ist.

Das zweite Problem ist, dass der Schuldner möglicherweise nach 6 Jahren (oder 4 oder 5 je nach Beginn der WVP) nicht genügend oder auch gar kein Kapital zum Abführen an die Gläubiger zur Verfügung hat. Weil sich das Geschäft nicht so entwickelt hat wie prognostiziert (oder gehofft) oder weil ein plötzliches Ereignis die zurückliegenden Reserven verbraucht. Falsche Spekulation, Schadenersatzansprüche aus der selbständigen Tätigkeit, Pfändungen oder was auch immer.

Man kann hier nicht das unternehmerische Risiko einfach ungefragt den Gläubigern auflasten und mal schaun was nach Ablauf der Abtretungserklärung rauskommt (oder auch nicht). Mal abgesehen davon, dass es auf völlig legale Weise dem Schuldner ermöglichen würde Kapital anzuhäufen, es kurz vor Ablauf der Abtretungserklärung beiseite zu schaffen und anschließend die Gläubiger pfänden lassen kann (wenn nichts mehr zu holen ist). Klar dann gibt's keine RSB aber der Schuldner hat ein paar Jahre Ruhe gehabt vor seinen Gläubigern.

Also im Grunde finde ich diese Entscheidung mit der Forderung nach zumindest jährlichen Ausgleichszahlungen nicht spektakulär und im Interessensausgleich mit den Gläubigern sachgerecht. So wie die Verfahrenskostenstundung abgelehnt werden kann, wenn Versagungsgründe vorliegen noch bevor überhaupt ein Schlusstermin stattgefunden hat und ein Versagungsantrag eines Gläubigers sehr wahrscheinlich ist. Natürlich kann der Schuldner Glück haben, dass sich keiner dafür interessiert und kein Antrag gestellt wird. Es wäre aber auch nicht sachgerecht in dem Fall auf Staatskosten ein vermutlich sinnloses Verfahren für einen offensichtlich unredlichen Schuldner zu finanzieren.

Ja und damit kein Missverständnis aufkommt, ich bin auch selbst dadurch betroffen weil ich selbständig bin und zwar zu 100%. Mit den Einschränkungen kann ich aber ganz gut leben.  :wink:
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 25. Oktober 2012, 12:02:00
Mein Verfahren ist nun eröffnet- als IK. Habe ich gerade im Netz gefunden.
Dann bin ich ja mal gespannt, wie es jetzt weitergeht, vor allem in Bezug auf meine freiberuflichen Einnahmen.
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: tomwr am 25. Oktober 2012, 17:23:12
Würde ich proaktiv auf den IV zugehen und um baldige Freigabe bitten.
Bis zur Freigabe gehören alle Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zur Insolvenzmasse.
Ggf. muss man (monatlich) einen Antrag nach §850i ZPO beim Insolvenzgericht stellen, damit der notwendige Lebensunterhalt gewährleistet ist. Der Antrag muss vor Auszahlung eines Geldbetrages gestellt werden. Wenn der Auftraggeber überhaupt noch an den Kunden (=Dich) überweist nach Eröffnung. Wenn ihm die Insolvenz bekannt ist, darf er das gar nicht mehr, zumindest hat die Zahlung dann keine befreiende Wirkung.
 :hi:
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Lissi am 25. Oktober 2012, 17:37:21
Möglich ist auch, dass der IV einen kleinen Geldbetrag als "Barkasse" zur Verfügung stellt.
So hatten wir es seinerzeit gemacht. Ich hab in etwa überschlagen, was ich für den Monat zur Auftragsbeabeitung an Materialkosten habe und hab dafür einen Betrag in bar erhalten. Den musste ich dann nach Freigabe wieder zurückzahlen.

Weiterer Tip:  ich hatte einige Aufträge nachweislich in Arbeit, die habe ich auch alle angegeben.
Bei Aufträgen, die zwar erteilt sind aber noch nicht in Arbeit und bei denen auch noch kein Geld geflossen ist zb an Materialkosten oder Vorkasse würde ich raten, abzuwarten ob die letztendlich wirklich erteilt werden- kann man nie wirklich wissen-  und dann idealerweise NACH Insoeröffnung die Bearbeitung vornehmen. Dann ist auch nichts mißverständlich. Bei Freigabe der selbständigen Tätigkeit und wenn das erwirtschaftete Vermögen nicht dem Insolvenzbeschlag unterliegt ist es dann natürlich total schön, wenn dann die Aufträge kommen.
Ich hatte übrigens auch Aufträge, deren Zahlung irrtümlicherweise an mich überwiesen wurden... oder Akontozahlungen die dann nicht auf das Anderkonto gingen.  Das war kein Problem, ich hab das dann telefonisch gleich durchgegeben an den IV und ihm die Summen auf das Anderkonto überwiesen.

Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: tomwr am 25. Oktober 2012, 17:48:37
Durchaus möglich, dass der IV auf entsprechende Anträge verzichtet. Zu denen müsste er sonst eh nur Stellung nehmen, was Papierkram bedeutet. Ich glaube er kann den Anspruch auf die pfändungsfreien Beträge auch von sich aus anerkennen, meines Wissens nach besteht aber dazu auch keine Verpflichtung. Das hängt vom IV ab.
Am Besten klären und am Besten ggf. schriftlich kurz bestätigen lassen.

Wobei ich die Freigabe gegen eine (kleine) Ausgleichszahlung generell besser finde.  :wink:
Über einen Auftragsbestand würde ich mal gar nicht so viel reden, das weckt möglicherweise nur Begehrlichkeiten.
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Lissi am 25. Oktober 2012, 17:59:32

Über einen Auftragsbestand würde ich mal gar nicht so viel reden, das weckt möglicherweise nur Begehrlichkeiten.


Yap!   
Titel: Re: Vor Eröffnung: Brief vom TH/Steuererklärung
Beitrag von: Feuerfuchs am 25. Oktober 2012, 18:08:08
Das heißt dann also, ich muss jetzt meinen Auftraggebern mitteilen, dass ich in Insolvenz bin und dass sie nicht an mich überweisen dürfen? Ach so. Hm, das ist ja schon ein bisschen doof, aber na gut.
2 Sachen sind im Moment noch offen, da kommen ~500,- rein. Ich weiß allerdings nicht wann genau.