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Autor Thema: Vor Insolvenzeröffnung  (Gelesen 1891 mal)

tatzenbaer

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Vor Insolvenzeröffnung
« am: 03. August 2010, 18:11:47 »

Hallo,

bin gerade dabei die Privatinsolvenz anzustreben, da ich keine Chance mehr sehe,
meinen überschuldeten Haushalt anderweitig in den Griff zu bekommen.

Ein paar Fragen vorab:

1) Hatte bisher immer online Kontakt zu einer Schuldnerberatung der Caritas bei mir
in der Nähe. Der Gesprächspartner möchte nun einen Termin mit mir. Dauert doch aber
sehr lange.
2) Wäre es empfehlenswert gleich einen Anwalt zu nehmen? Wobei dann da auch
wieder immense Kosten entstehen, die schwer aufzubringen sind. Wie ist es möglich?
3) Habe laufend Angst vor Zwangsvollstreckungen (z.B. durch geplatzen Kredit der
Targo Bank). Wie kann ich es verhindern? Kann ich auf eingeleitete Insolvenz verweisen?
4) Bin verheiratet und habe einen "normalen" Job mit ca. 1500 Euro Netto. Da kann doch
laut Pfändungstabelle eh nur ca. 100 Euro gepfändet werden?
5) Wie verhält es sich mit z.B. meiner CD-Sammlung. Der Berater meinte ich sollte sagen, daß
diese meiner Frau gehört, dann sei sie nicht pfändbar. Ist das wirklich so einfach?
6) Soll ich Zahlungen (an Banken) einstellen? Bei Credit Europe Bank hatte ich gerade
niedrige Raten ausgehandelt, nachdem der Kredit so nicht mehr zu bedienen war.

Weitere Fragen folgen, sonst wird das für den Anfang zu viel hier...

Viele Grüße

Tatzenbaer
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paps

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Re: Vor Insolvenzeröffnung
« Antwort #1 am: 03. August 2010, 20:36:30 »

Grundsätzlich sind das alles Fragen, die die SB beantworten sollte.
Aus der Ferne ist es schwierig einzuschätzen, wie die genaue Sachlage ist.

Was ein "falscher" Anwalt kosten kann, können Sie im Forum lesen.

Ein guter Anwalt wird sein Honorar nach der Gebührenordnung berechnen.

Da noch keine konkreten Massnahmen zur Einleitung des Inso-Verfahrens unternommen sind, nutzt der Hinweis auf Künftiges nichts.
Es wird das Gegenteil eintreten und die Vollstreckung beschleunigt werden.

Den Tip mit der CD-Sammlung sollten Sie vergessen.
Zum einen wird es wohl kaum zur Pfändung kommen, zum anderen riskieren Sie eine Betrugsanzeige, wenn es auffliegt.

Die Raten an die CEB würde ich, zunächst weiter zahlen, bis Sie wirklich den ersten Termin haben.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Fallera

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Re: Vor Insolvenzeröffnung
« Antwort #2 am: 03. August 2010, 23:31:28 »

4) Bin verheiratet und habe einen "normalen" Job mit ca. 1500 Euro Netto. Da kann doch
laut Pfändungstabelle eh nur ca. 100 Euro gepfändet werden?

Das kommt darauf an, ob sie Kinder haben bzw. Ihre Frau ein eigenes Einkommen bezieht etc.

Beispiel:

Einkommen: 1500 EUR
Pfändbarer Betrag bei 0 Unterhaltsberechtigten Personen: 360,40 EUR
Pfändbarer Betrag bei 1 Unterhaltsberechtigter Person: 72,05 EUR
Bei mehr als 1 Unterhaltsberechtigter Person würde bei diesem Einkommen nichts pfändbar sein.

Bez. des geplatzten Kredites bei der Targobank siehts schlecht aus! Ist eine Gehaltsabtretung vereinbart? Wenn ja, wenden die sich zuerst an den Arbeitgeber, danach pfänden sie das Girokonto. Haben sie schon versucht eine Einigung zu erzielen? Wer hat den Kreditvertrag unterschrieben? Sie alleine oder Sie und Ihre Frau?

Den Rest sehe ich genauso wie Paps.
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Kurt Cobain
 

tatzenbaer

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Re: Vor Insolvenzeröffnung
« Antwort #3 am: 04. August 2010, 07:30:26 »

Targobank:

Ja, habe versucht eine neue Forderungsvereinbarung zu erzielen und niedrigere Raten angeboten.
Bisher (nach 6 Wochen!) habe ich trotz zweimaligem Anschreiben keine Antwort bekommen.

Haben sich noch nicht an Arbeitgeber gewendet. Keine Pfändung.


Allgemein:

Also sollte man bis zur Insolvenzeröffnung versuchen möglichst viel noch weiter korrekt zu bezahlen
(soviel wie eben möglich ist). Stimmts?
Und am besten gar nicht auf die in die Wege geleitete Insolvenz hinweisen.

Versandhäuser:

1) Müssen genauso behandelt werden wie Banken, stimmts?
2) Können die Waren zurückfordern? Beispiel PC: Ist so gut wie abbezahlt (läuft seit knapp
2 Jahren).

Viele Grüße

Tatzenbaer
« Letzte Änderung: 04. August 2010, 07:32:54 von tatzenbaer »
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paps

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Re: Vor Insolvenzeröffnung
« Antwort #4 am: 04. August 2010, 19:29:13 »

Pauschal kann man nicht sagen, dass die Raten weiter gezahlt werden sollen.
Das macht nur dann Sinn, wenn bereits Vollstreckungsmaßnahmen laufen und die Antragstellung für die Inso noch ein Weilchen hin ist.


PC`s werden in den seltensten Fällen zurückgefordert, da die Daten auf der Festplatte komplett gelöscht werden müssten.
Eine Profireinigung geht dann ganz schön in`s Geld.
Vielleicht möchte das Versandhaus den PC ohne Festplatte?  :whistle:


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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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