Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: anna1977 am 25. Juni 2010, 19:43:15

Titel: Vor PI Eröffnung ..
Beitrag von: anna1977 am 25. Juni 2010, 19:43:15
Ach , hab so viele Fragen ! Weiss jemand von Euch ob Zahlungen von E Bay und anderen Verkäufen so immer um die 50-100 Euro , die man auf meinen Kontoauszügen sieht , VOR Eröffnung ...mir Schwierigkeiten beim TH bescheren können ????? :whistle:
Ich verdiene doch nur 300 E
uro ,dann ist doch der unpfändbare betrag nie überschritten , oder ?? :cry:
Titel: Re: Vor PI Eröffnung ..
Beitrag von: Fallera am 25. Juni 2010, 19:59:01
m Insolvenzverfahren wird das gesamte Vermögen des Schuldners erfasst; sowohl das, dass im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens bestand, als auch alle Vermögenspositionen, die er während des Verfahrens hinzu erwirbt (§ 35 InsO).
Titel: Re: Vor PI Eröffnung ..
Beitrag von: anna1977 am 25. Juni 2010, 20:04:57
 :question:
Was heisst das genau was Fuffis aufm konto angeht die auf dem Kontoauszug zu sehen sind ?
Danke Fallera fürs Antworten !!
Titel: Re: Vor PI Eröffnung ..
Beitrag von: Fallera am 25. Juni 2010, 20:11:37
Im laufenden Verfahren würde ich es nicht tun!!!

In der anschließenden WVP dürfen sie wieder sparen wie der teufel!

DURCHHALTEN! :juchu:
Titel: Re: Vor PI Eröffnung ..
Beitrag von: anna1977 am 25. Juni 2010, 20:22:04
NEE NEE ich werde nichts mehr verkaufen und somit sind auch keine extra Euros mehr in Zukunft auf meinem Konto ! Da hab ich ja Glück das ich die kleinen Beträge VOR Eröffnung erhalten hab . Schön das der TH da nit drauf rumhackt .. :nono:
Titel: Re: Vor PI Eröffnung ..
Beitrag von: Fallera am 25. Juni 2010, 20:24:53
OK, es ist trotzdem nicht egal welche Rechtsgeschäfte sie vor Eröffnung getätigt haben.
Es dürfen auch hier keine Gläubiger benachteiligt worden sein.
Titel: Re: Vor PI Eröffnung ..
Beitrag von: anna1977 am 25. Juni 2010, 20:28:03
Irgendwie sind die Gläubiger ja benachteiligt worden ..oder ? Weil ich von meinem unpfändbaren Einkommen , auch die paar Fünfziger von Verkäufen , nix den Gläubigern gegeben hab ! Und vor allem weil ich das dem TH oder dem Inso Gericht nicht angegeben hab ? Doch Schwierigkeiten in Sicht ??
Titel: Re: Vor PI Eröffnung ..
Beitrag von: Fallera am 25. Juni 2010, 20:38:57
Bei diesen Beträgen nein!
Titel: Re: Vor PI Eröffnung ..
Beitrag von: Insokalle am 26. Juni 2010, 11:46:59
ob Zahlungen von E Bay und anderen Verkäufen so immer um die 50-100 Euro , die man auf meinen Kontoauszügen sieht ,  ...

das hört sich schon fast nach gewerblicher Tätigkeit an
Titel: Re: Vor PI Eröffnung ..
Beitrag von: anna1977 am 26. Juni 2010, 17:36:32
warum gewerblich ? hab Sakkos verkauft , von meinem Mann ! das hat insgesamt in einem jahr die 500 Euro nicht überschritten ! Wie kommst du darauf ?? :dntknw:
Titel: Re: Vor PI Eröffnung ..
Beitrag von: anna1977 am 26. Juni 2010, 17:40:25
Stimmt Fallera , genau so wie ichs geschrieben habe ! nicht mehr , nicht weniger ! ich verdien doch nur 300 Euro monatlich ..die paar euros von Ebay dazu ..macht immer noch nichts was man mir pfänden kann ! geb doch im Inso Antrag das Kleine Ebay Zeugs nicht an ..Plant man auch mitunter spontan . Da ich jetzt nen TH Termin hab , den ersten übrigens ..mach ich bestimmt nix mehr ohne das Wissen des TH !! !! zumindest nichts was man irgendwo auf Auszügen sieht :thumbup: