Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Lutz1 am 16. März 2009, 18:39:32
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Hallo zusammen. Lang ist`s her, wo ich mich gemeldet habe. Aber so langsam kommt in userer Insolvenz Bewegung.
Unser Anwalt hat nun den sog. Nullplan angestrebt und wird das Insolvenzverfahren eröffnen wollen, bzw. beim zuständigen Gericht die nötigen Anträge einfordern.
Was passiert mit unserer Lohnsteuer 2008. Gesetz dem Fall, wir bekommen eine Erstattung (die Erklärung geben wir morgen ab) darf ich das Geld für einen PKW beiseite legen? Es ist nicht sicher, dass wir den PKW behalten können. Es kann auch passieren, so unser Anwalt, da der PKW zu alt ist und der Bank die Unkosten für die Einziehung sehr hoch ist, dass der Wagen bleibt.
Was für genaue Aufgaben hat der Trezhänder? Und wie beleitet uns Dieser durch die Inso-Zeit?
Eine Frage zu unserer Versicherung (Hausrat,Haftpflicht,Hunde usw.,Keine PKW-Vers.).Diese konnten wir nicht mehr bezahlen und sie geht mit in die Inso. Dürfen wir eine neue Vers. abschließen. Die wird ja nun grundsätzlich benötigt. Und wenn ja, ab wann. Nicht dass es eine Doppelvers. gibt.
Gruß Lutz1
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Hallo Lutz,
was ich einfach nicht begreifen kann ist eines: Du wirst von einem Anwalt durch den Schuldenbereinigungsplan geführt und hast aber trotz allem absolut keinen Plan was auf Dich bei Eröffnung der Insolvenz zukommt.
Die Lohnsteuererstattung geht in die Masse und zwar solange das Insolvenzverfahren nicht aufgehoben wurde (in Deinem Fall sollte es aber erst einmal eröffnet werden).
Der Treuhänder hat im Prinzip alles zu versilbern, was den großen Massetopf füllen kann. Ist ein altes Auto vorhanden und das ist möglicherweise noch finanziert kann die finanzierende Bank den Ratenkredit fortführen (so die Bank es denn will) und der Insolvenzverwalter das Fahrzeug freigibt. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Bank ein quasi wertloses Fahrzeug einziehen wird, das Verwertungsprocedere steht in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum möglichen Verkaufserlös. Aber das wird von Bank zu Bank auch unterschiedlich gehandelt.
Sind die von Dir erwähnten Versicherungen gekündigt ? Und natürlich kannst Du neue entsprechende Versicherungen abschließen. Ist das Fahrzeug derzeit wegen fehlendem Versicherungsschutz stillgelegt ?
LG
MissTraut
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Hallo. Unser Anwalt hat uns lediglich erklärt, dass er den Antrag bei Gericht stellt und es wird uns ein Treuhänder zur Seite gestellt. mehr eigentlich nicht. Einen PKW könnten wir besitzen, da meine Frau berufstätig ist und Sie zur Arbeit kommen müsse. Was aber im Detail auf uns zukommt, hat er uns nicht erklärt. Vieleicht kommt dass noch. Nur dass die Angelegenheit 6 Jahre dauert.
Wann die Eröffnung der Inso genau sein wird, wissen wir leider nicht. Das werden wir, so denke ich, bald in irgendeiner Form erfahren. Darüber hat sich unser Anwalt leider ausgeschwiegen, nur, dass er es jetzt angeht.
Die Versicherung hat uns geschrieben, dassm, solange die Prämie nicht bezahlt sei, kein Versicherungsschutz gegeben sei. Ich gehe mal davon aus, das die Vers. an uns kein Interesse mehr hat, da unser Anwalt die Gesellschaft auch angeschrieben hat.
Unser PKW ist nicht bei dieser Vers.-Gesellschaft nicht versichert. Es ist eine andere Gesellschaft. Der Wagen ist nicht stillgelegt oder abgemeldet. D.H. Versicherungs-Prämie und Steuern sind voll bezahlt.
Gruß Lutz1
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Wennn mich jetz nicht alles täuscht, läuft das mit dem RA doch schon seit gut einem halben Jahr?
War er denn in dieser zeit nicht in der Lage mal ausführlich mit Ihnen zu sprechen?
Zur Versicherung:
Es ist doch ein ganz normaler Vertrag, der Gegenleistung erbringt, wenn Sie die Leistung (Prämie) erbracht haben.
Insofern ist der Versicherer von der Leistung frei, wenn 2 Prämien ausstehen und eine qualifiezierte Mahnung mit dem Hinweis auf die möglichen Verzugsfolgen, erstellt wurde (üblicher Weise per Einschreiben).
Sie können und sollten die Grundabsicherungen neu beantragen.
Allerdings laufen Sie Gefahr, keine zu erhalten, wenn der Vorversicherer kündigt.
Nehmen Sie also das Schreiben zum Anlass und kündigen Sie die Verträge wegne Zahlungsunfähigkeit selber.
Die Chancen neue Verträge zu bekommen sind dann weitaus höher. :wink:
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Hallo Lutz :wink:
Mein IV steht nun vor der Eröffnung aber wenn ich lese,was Dein Anwalt Dich so berät ,frag ich mich,für was er sein Geld bekommt??
Mein Anwalt hat ein ausführliches Gespräch mit uns geführt über Kosten, Pfändung ,Zeitraum und was so alles auf uns zukommt. Vielleicht solltest Du Ihn öfter fragen und richtig löchern ?Schönen Tag und Kopf hoch .ELISABETH :gruebel:
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Hallo. Der Anwalt berät uns seit ca. 3 Mto. So wirklich hat er nicht beraten. Aber letztendlich waren wir froh, dass er uns schnell einen Termin gegeben hat und uns vertritt. Hier im Ort ist es die einzigste Kanzlei mit Spezialisierung Inso. Aber seis drum, der Stein rollt und heute sind die Formulare für den Antrag auf Eröffnung des Inso`s eingetoffen. Ein ziemlicher Berg an Papiere. Unser RA. will nun alle Unterschrieben zurpck und mit uns diesen Wust an Papiere durchgehen, bzw. für uns ausfüllen. Von der Versicherung haben kein Schreiben per Einschreiben bekommen. Wie gesagt, nur die Gesamtforderung mit dem Hiweis, solange wir nicht gezahlt haben, bestünde keinVers.-Schutz. Mehr nicht. Nur wir müssen eine Grundvers. haben. Nicht für den PKW. Hausrat,Haftpflicht,Hund usw.Darf ich eine andere Vers. wählen?
Wie geht es nach ausfüllen der Papiere weiter?
Gruß Lutz
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Wenn Sie alle Papiere ausgefüllt und unterschrieben haben, geht der Antrag zum Gericht.
Nach 2 Wochen bis einigen Monaten wird dann das verfahren eröffnet.
Sie werden in den nächsten Tagen, sofern keine weiteren Beiträge gezahlt wurden, die Kündigung der Verträge erhalten.
Sie können versuchen, dem vorzubeugen, indem Sie selber wegen Zahlungsunfähigkeit kündigen.
Teilen Sie der Versicherung mit, dass die rückständigen Beiträge als Insoforderungen angemeldet sind.
Vielleicht geht die versicherung in der Kenntnis um die InsO darauf ein.
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Hey.Uns wurde erklärt, dass wir mit einem Treuhänder zusammen arbeiten müssen. Daszu gehört auch, das dieser auch nochmal unser Vermögen ect. überprüft. Kommt so eine Person nach uns zu Hause oder müssen wir Ihn selber aufsuchen. Wenn er nach uns zu Hause kommt, in wie weit darf er eine Überprüfung vornehmen, sprich in die Schränke schauen usw.? In wie weit hat er ein Mitspracherecht bei Abschluß von Vers.-Verträgen. Unser Anwalt hat gesagt, das wir eine Vers. abschließen dürfen, insbesondere,da wir noch ein 5 jähr. Kind haben. Da ist eine Vers. sehr empfehlenswert.
Die Anträge für die Inso hat unser Anwalt mit uns vollständig ausgefüllt und diese zum Gericht senden. Das hiesige Gericht soll Erfahrungsgemäß sehr schnell sein.
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I.d.R. kommt der IV/TH nicht nach Hause.
Natürlich haben Sie im Verfahren auch Obliegenheiten zu erfüllen; dazu gehört es, dem IV/TH Auskunft zu erteilen.
Sollte er dennoch kommen, wird er bestimmt nicht in jeden Schrank schauen.
Sofern Sie keine Versicherungen mit Vermögensaufbau auf ihren Namen abschließen, steht dem im Verfahren nichts entgegen.
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Hallo und einen schönen Sonntagabend. Unseren Antrag hat unser Anwalt nun auf den Weg gebracht. Nun stellt sich f+r uns die Frage: Dürfen wir innerhalb der Inso umziehen? Dazu muss ich folgendes erklären: Ich bin arbeitslos auf Grund von massiven Rückenbeschwerden und die Agentur f. Arbeit tut sich schwer mich zu vermitteln. Hinzu kommt, dass ich seit 3 Jahren trocken bin. (ist beim Arbeitsamt bekannt.) Meine Frau ist seit 1992 in ein und dem selben Unternehmen beschäftigt (Lebensmittel). Sie hat es allerdings nie gelernt (ohne Ausbildung). Sie hat massive Gesundheitliche Problem und hat schon am Anfang des Jahres deshalb eine 3-wöchige Kur gehabt. Der Arzt hat Ihr zu bestimmten Tätigkeiten bereits abgeraten. Darf meine Frau nun einen Beruflichen Wechsel vornehmen? Bei zwei €400,-- Tätigkeiten hätte sie um einiges mehr Geld in der Tasche als jetzt. Oder kann uns dass evtl. die Inso in Gefahr bringen.? Was für Möglichkeiten haben wir, denn wir würden gerne in die Nähe von unseren Schwiegereltern ziehen, d.h. in eine andere Stadt.
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Selbstverständlich dürfen Sie umziehen und den Job wechseln.
Zu beachten ist, dass das Inso-Gericht und der TH zu informieren sind und das jetzige Inso-Gericht für Sie zuständig bleibt.
Da bei beiden derzeit keine pfändbaren Beträge zu erwarten sind, dürfte das Ganze unproblematisch gehen.
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Bei mir sehe ich auch keine Probleme, da ich ja nichts zu verlieren habe. Nur bei meiner Frau. Was passiert, wenn Sie finanziell schlechter gestellt wäre als jetzt? Bringt dass evtl. die Inso zum scheiter?
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Wenn ich erstes post richtig verstanden habe, erzielt sie dann mit 2x400,- mehr als jetzt.
Sie liegt also unter dem Pfändungsfreibetrag von 989,- Euro.
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Das ist richtig. Meine Frau hat jetzt Netto ca. € 580,--. Hinzu bekommen wir als Ergänzung Geld von ALG II. Heißt aber "Wohlverhaltensperiode" nicht, den Job zu halten? Oder bezieht sich nur auf Berufe, wo die Pfändungsgrenze überschritten wird?Wann fängt die überhaupt an?
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Sie liegt also unter dem Pfändungsfreibetrag von 989,- Euro.
Tabelle gibt es hier (http://www.pleite-was-nun.info/Sections-sop-viewarticle-artid-48.html)
In der Berufswahl sind Sie frei.
Aber würden pfändbare Beträge jetzt entstehen, müßten Sie notfalls den pfändbaren Betrag weiter zahlen, wenn Sie sich einen neuen Job suchen und dieser weniger abwerfen würde.
In diesem Fall steht die Zahlung der Gerichts- und TH-Kosten und die bestmögliche Befriedigung der Insolvenzgläubiger im Fordergrund.
Das ist bei ihrer Frau ja nicht der Fall.
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Wie funktioniert die Angelegeheit mit der Schufa. Ich bin zu 100 % sicher, das wir Einträge haben. Sind die nach den Inso gelöscht oder bleiben die noch für einen Bestimmten Zeitraum bestehen?
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Die Einträge in der Schufa werden nur auf Antrag gelöscht. Da der Gläubiger selbst das sicher nicht veranlassen wird, liegt es an Ihnen, sich darum zu kümmern. Heißt: Wenn Sie es schriftlich haben, daß Forderung X oder Y getilgt ist, dann schreiben Sie an die Schufa unter Beilegung der entsprechenden Beweise, daß die Schuld getilgt ist und beantragen somit die Löschung des entsprechenden Eintrags.
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Gibt es mehrere Schufaeintragsmöglichkeiten? Also Schufainstitut. Wir haben mal solch ein Schreiben erhalten. Darin stand, dass diese Instituton gemäß § 34 Bundesdatengesetz gespeichert wurden. Wer dieses allerdings veranlasst hat, ist uns unklar.
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Hallo,
eine Löschung von Negativ-Einträgen in der Schufa ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich, geringe Forderung und sehr kurze Erledigung durch den Schuldner, dann kann gelöscht werden. Ansonsten wird der übliche Erledigungseintrag erfolgen.
LG
MissTraut
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Wenn du mehr als 40000 Euro schulden hast gehe in die EU oder Englandinsolvenz!
In Deutschland bist du frühetens nach 9 Jahren wieder kreditwürdig!Schau mal unter
Adminedit: Bitte Forenregeln beachten die haben mir geholfen in 19 Monaten meine Schulden
loszuwerden.!Legal und seriös
Grüsse
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Hey. Von einer EU bzw. Engl.Inso habe ich nie gehört. Ich denke, unser Anwalt hätte bestimmt etwas darüber Informativ losgelassen. Ist es nicht so, wenn die Inso durch ist und erledigt ist, dass dann die Schufaeinträge seitens von mir bzw. der Gläibiger gelöscht werden? Ich meine, man kann ja nicht den Negativeintrag bestehen lassen, wenn er nicht gerechtfertigt ist.
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Hi Lutz1
die Schufa löscht deine einträge erst 3 Jahre nach der Restschuldbefreiung!Also 6 plus 1 Jahr brav sein und 3 Jahre schufa!
Steht dort zwar als erledigt im Schufaauszug aber du bekommst mit diesen Einträgen net mal ein Handyvertrag bzw ein normales Girokonto mit Kreditkarte.Warum net das EU Recht nutzen.Du musst allerdings deinen Lebensmittelpunkt nach
England verlegen.-Adminedit: Offensichtlich meint hier jemand dies sei ein Werbeforum-
Grüsse
Tom
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Hey. Ich habe mir mal ganz grob die Webseiteangeschaut. Unsere Angelegenheit liegt bereits komplett beim Rechtsanwalt.
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Mal abgesehen von einigen falschen Aussagen.
Den Lebensmittelpunkt nach England zu verlegen heißt:
-Arbeit in GB
-Wohnung in GB
- Umzug nach GB
und und und
Für einen normalen Schuldner garnicht machbar.
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So etwas hatte ich mir gedacht. Mal abgesehen davon würde soetwas für gar nicht in Frage kommen. Wir haben hier die Schulden gemacht, also stehe ich "hier" dafür gerade. Alles andere ist, so denke ich, entweder Träumerei oder nur mit einem ordentlichen Startkapital möglich.
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Hallo,
so ist es Lutz, das Insolvenzverfahren in deutschen Landen ist nun auch nicht so, dass man damit nicht klarkommt. Sicher gibt es das eine oder andere Verfahren wo es nicht so rund läuft, alles etwas länger dauert, aber letztlich ist es wie mit den Flugzeugen, die kommen auch alle runter und jede Insolvenz findet auch mal ein Ende.
Handy-Vertrag ist nicht zwingend, es gibt mehr als ausreichende Prepaid-Angebote und Konto ohne Scheckkarte ist auf Blödsinn, das gibt es sehr wohl.
Aber die Frage ist, wozu eine Scheckkarte ? Spntaneinkäufe in der Insolvenz sind für die wenigsten möglich und ich fahre mittlerweile mit der Prämisse, Kaufen was ich auch wirklich bar zahlen kann verdammt gut.
LG
MissTraut
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Wir haben auch eine Kontokarte mit der wir bezahlen können. Das Konto ist ein sog. Guthabenkonto. Also Überziehung nicht möglich. Das haben wir auf eigenen Wunsch gemacht. Handy: Wir haben zwar Handy mit Vertrag, aber einen monatl Betrag von ca. max. € 20,--. Das liegt im Rahmen des möglichen. Eingekauft wird nur das, was bezahlbar ist. Und größere Anschaffungen, wenn sie denn doch anfallen sollten. müssen erspart werden.
Aber wir sind der Meinung,wer in die Inso geht, oder wer kurz davor steht, hat evtl. gelernt, mit wenig(er) Geld auszukommen. Also wir für unseren Teil haben daraus gelernt und werden diesen Fehler kein 2. Mal machen.
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Hallo zusammen,
also unsrere Inso hat unser RA eingereicht. Nun ist mir ein großes Mißgeschick passiert. Ich hatte am vergangenden Mittwoch mit dem PKW einen Verkehrsunfall (Schuldfrage offen). Der Wagen hat einen Totalschaden erlitten. Da der PKW nun von der Bank finanziert war und diese in die Inso fließt, habe ich Bedenken, dass die Bank mir nun einen Strick aus diesem Vorfall drehen könnte. Z.B absichtlich den PKW beschädigt o.ä. Was kann mir nun passieren? Oder geht die Inso normal weiter als wäre nichts gewesen?
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Hallo,
der Schaden ist sicherlich schon bei der Versicherung gemeldet, bei Deiner bzw. bei der von der Gegenseite. Der Bank wirst Du natürlich ebenfalls eine Meldung über den vermutlichen Totalschaden gemacht haben, wenn nicht hole dies bitte nach. Bitte dann auch alle Angaben zu Versicherung etc. bekanntgeben. Die Bank setzt sich dann mit der Versicherung in Verbindung, wird das Fahrzeug wohl gemäß Gutachten und den darin aufgeführten Restwertaufkäufern verwerten, versuchen - sofern die Gegenseite zahlen muss - dort ebenfalls das Geld zu bekommen und letztlich den Vertrag aufgrund des Totalschadens kündigen. Der Vertrag wird endabgerechnet und Dir wird die mögliche Restforderung mitgeteilt. Sollte daraus eine Forderung resultieren, so wird diese wohl mit in die Insolvenz einfließen.
Freu Dich lieber darüber, dass Du mehr oder weniger unbeschadet aus dem Fahrzeug herausgekommen bist.
Hat die Bank bereits Mitteilung über die Inso ?
LG
MissTraut
LG
MissTraut
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Hey. Der Bank habe ich mitgeteilt, dass es zu einem Totalschaden gekommen ist. D.h. die Reparatur würde den Wert und eine Neuanschaffung übersteigen. Aber dass ist z.Zt. Zweitrangig. Mein Vater wird uns hier helfen. Die Bank wird wohl jetzt die Papiere zur hiesigen Zulassungsstelle senden, so dass ich den PKW abmelden kann. Die Vers. ist auch informiert zwecks Kostendeckung. Nur kommts richtig Knüppeldick. Der jenige, der sich auf meine Spur geschoben hat und mir den Bremsweg genommen hat, hat Strafantrag wegen fahrl. Körperverletzung gestellt. Echt klasse. So langsam habe ich die S....voll. Nun ist es so, da unser Geld durch miene Arbeitslosigkeit knapp wurde habe wir alles eingespart, was wir konnten. So auch die Vers. und somit habe ich keinen Rechtsschutz.
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Ähm, normaler Rechtschutzvertrag ist erst mal nicht notwendig, da die KFZ-Haftpflicht eine Rechtschutzversicherung im Zusammenhang mit einem Haftpflichtschaden enthält.
Werden also gegen Sie Forderungen aus dem Verkehrsunfall gestellt. hat der KFZ-Versicherer als erstes die Abwehr zu prüfen.
Leiten Sie die Forderungen also an ihren Versicherer weiter und schildern Sie den Vorgang genau.
Zeugen?
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Hallo. Leider hat mir die Versicherung gessagt, da ich keinen Rechtsschutz bei denen habe, können die mir auch nicht in rechtlichen Problemen hierbei helfen. Einen Anhörungsbogen seitens der Versicherung habe ich noch nicht bekommen, lediglich von der Polizei, wo ich Beschuldigter hervorgehe. Leider sehe ich den Sachverhalt etwas anders. Ich denke, ich uß den Weg zum Gericht wählen und mir einen Beratungsschein holen.
Wenn ich den PKW abgemeldet habe, kann ich diesen dann verschrotten lassen oder muß ich die Genehmigung seitens des Gläubigers einholen? Ich möchte auch nicht die Geduld des Autohändlers unnötig strapazieren, in der Form, dass der Wagen lange auf dem Hof steht.
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Sie können den Wagen abmelden und verschrotten lassen.
Allerdings entbindet das nicht vom Kredit.
Natürlich haben sie in der KFZ-Haftpflicht eine Rechtschutzversicherung.
Allerdings können Sie selber daraus keine Ansprüche herleiten, sondern der Versicherer muß für Sie zur Abwehr der Kosten tätig werden.
Deshalb sollten Sie dem Versicherer gegenüber ehrlich auftreten und den Vorgang aus ihrer Sicht genau schildern.
Meist hilft auch der kleine Nachsatz, dass Sie die Schuld bestreiten und der Versicherer die rechtmäßigkeit der Forderung prüfen möchte.
Schließlich werden Sie gestuft und nicht der Versicherer.
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Das heißt aber nicht für mich, das ich auf Kosten der Vers. einen RA. wählen und einschalten kann. Für die Bezahlung des RA. muß ich doch selber sorgen?
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Allerdings können Sie selber daraus keine Ansprüche herleiten, sondern der Versicherer muß für Sie zur Abwehr der Kosten tätig werden.
Wolen Sie auf zivilrechtlichem Wege die schuldfrage klären, müssen Sie selber einen Antrag beauftragen.
Haben Sie keinen "Rechtschutzversicherungsvertrag" müssen Sie die Anwaltskosten und ggF die der gegnerischen Partei selber zahlen.
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Hallo. Ich werde mir morgen früh einen Beratungsschein vom hiesigen Amtsgericht besorgen und zu meinem RA. (Strafverteidiger) gehen. Da ich als Beschuldigter z.Zt. dastehe (aus dem Unfall resultirende fahrl. Körperverletzung) möchte mein RA. zumindest sehen, ob er den Spieß umdrehen kann. Kann ja mal mitteilen, was der machen kann.
Sollte es aber dennoch zu einer Verurteilung kommen, diese kann man, so denke ich, nicht in die Inso einfließen lassen. Oder doch? Und wenn nicht, kann das evtl. die Inso nachteilig beeinflussen, in der Form, sie wird hinfällig wird? Denn bei einer evtl. Geldstrafe würden sich ja neue Schulden anbahnen.