"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Vorbereitung zur Inso  (Gelesen 6686 mal)

Lutz1

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 79
Re: Vorbereitung zur Inso
« Antwort #20 am: 27. April 2009, 17:46:17 »

Hey. Von einer EU bzw. Engl.Inso habe ich nie gehört. Ich denke, unser Anwalt hätte bestimmt etwas darüber Informativ losgelassen. Ist es nicht so, wenn die Inso durch ist und erledigt ist, dass dann die Schufaeinträge seitens von mir bzw. der Gläibiger gelöscht werden? Ich meine, man kann ja nicht den Negativeintrag bestehen lassen, wenn er nicht gerechtfertigt ist.
Gespeichert
 

englische-insolvenz

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Vorbereitung zur Inso
« Antwort #21 am: 27. April 2009, 18:15:04 »

Hi Lutz1

die Schufa löscht deine einträge erst 3 Jahre nach der Restschuldbefreiung!Also 6 plus 1 Jahr brav sein und 3 Jahre schufa!
Steht dort zwar als erledigt im Schufaauszug aber du bekommst mit diesen Einträgen net mal ein Handyvertrag bzw ein normales Girokonto mit Kreditkarte.Warum net das EU Recht nutzen.Du musst allerdings deinen Lebensmittelpunkt nach
England verlegen.-Adminedit: Offensichtlich meint hier jemand dies sei ein Werbeforum-

Grüsse

Tom


« Letzte Änderung: 27. April 2009, 18:33:10 von Dauerstress »
Gespeichert
 

Lutz1

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 79
Re: Vorbereitung zur Inso
« Antwort #22 am: 27. April 2009, 18:37:38 »

Hey. Ich habe mir mal ganz grob die Webseiteangeschaut. Unsere Angelegenheit liegt bereits komplett beim Rechtsanwalt.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Vorbereitung zur Inso
« Antwort #23 am: 27. April 2009, 20:00:17 »

Mal abgesehen von einigen falschen Aussagen.
Den Lebensmittelpunkt nach England zu verlegen heißt:
-Arbeit in GB
-Wohnung in GB
- Umzug nach GB
und und und
Für einen normalen Schuldner garnicht machbar.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Lutz1

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 79
Re: Vorbereitung zur Inso
« Antwort #24 am: 27. April 2009, 20:04:42 »

So etwas hatte ich mir gedacht. Mal abgesehen davon würde soetwas für gar nicht in Frage kommen. Wir haben hier die Schulden gemacht, also stehe ich "hier" dafür gerade. Alles andere ist, so denke ich, entweder Träumerei oder nur mit einem ordentlichen Startkapital möglich.
Gespeichert
 

MissTraut

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 9
  • Offline Offline
  • Beiträge: 680
Re: Vorbereitung zur Inso
« Antwort #25 am: 27. April 2009, 20:15:58 »

Hallo,

so ist es Lutz, das Insolvenzverfahren in deutschen Landen ist nun auch nicht so, dass man damit nicht klarkommt. Sicher gibt es das eine oder andere Verfahren wo es nicht so rund läuft, alles etwas länger dauert, aber letztlich ist es wie mit den Flugzeugen, die kommen auch alle runter und jede Insolvenz findet auch mal ein Ende.

Handy-Vertrag ist nicht zwingend, es gibt mehr als ausreichende Prepaid-Angebote und Konto ohne Scheckkarte ist auf Blödsinn, das gibt es sehr wohl.

Aber die Frage ist, wozu eine Scheckkarte ? Spntaneinkäufe in der Insolvenz sind für die wenigsten möglich und ich fahre mittlerweile mit der Prämisse, Kaufen was ich auch wirklich bar zahlen kann verdammt gut.

LG
MissTraut
Gespeichert
Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
 

Lutz1

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 79
Re: Vorbereitung zur Inso
« Antwort #26 am: 27. April 2009, 20:35:14 »

Wir haben auch eine Kontokarte mit der wir bezahlen können. Das Konto ist ein sog. Guthabenkonto. Also Überziehung nicht möglich. Das haben wir auf eigenen Wunsch gemacht. Handy: Wir haben zwar Handy mit Vertrag, aber einen monatl Betrag von ca. max. € 20,--. Das liegt im Rahmen des möglichen. Eingekauft wird nur das, was bezahlbar ist. Und größere Anschaffungen, wenn sie denn doch anfallen sollten. müssen erspart werden.
Aber wir sind der Meinung,wer in die Inso geht, oder wer kurz davor steht, hat evtl. gelernt, mit wenig(er) Geld auszukommen. Also wir für unseren Teil haben daraus gelernt und werden diesen Fehler kein 2. Mal machen.
Gespeichert
 

Lutz1

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 79
Re: Vorbereitung zur Inso
« Antwort #27 am: 06. Mai 2009, 19:11:46 »

Hallo zusammen,
also unsrere Inso hat unser RA eingereicht. Nun ist mir ein großes Mißgeschick passiert. Ich hatte am vergangenden Mittwoch mit dem PKW einen Verkehrsunfall (Schuldfrage offen). Der Wagen hat einen Totalschaden erlitten. Da der PKW nun von der Bank finanziert war und diese in die Inso fließt, habe ich Bedenken, dass die Bank mir nun einen Strick aus diesem Vorfall drehen könnte. Z.B absichtlich den PKW beschädigt o.ä. Was kann mir nun passieren? Oder geht die Inso normal weiter als wäre nichts gewesen?
Gespeichert
 

MissTraut

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 9
  • Offline Offline
  • Beiträge: 680
Re: Vorbereitung zur Inso
« Antwort #28 am: 06. Mai 2009, 19:28:39 »

Hallo,

der Schaden ist sicherlich schon bei der Versicherung gemeldet, bei Deiner bzw. bei der von der Gegenseite. Der Bank wirst Du natürlich ebenfalls eine Meldung über den vermutlichen Totalschaden gemacht haben, wenn nicht hole dies bitte nach. Bitte dann auch alle Angaben zu Versicherung etc. bekanntgeben. Die Bank setzt sich dann mit der Versicherung in Verbindung, wird das Fahrzeug wohl gemäß Gutachten und den darin aufgeführten Restwertaufkäufern verwerten, versuchen - sofern die Gegenseite zahlen muss - dort ebenfalls das Geld zu bekommen und letztlich den Vertrag aufgrund des Totalschadens kündigen. Der Vertrag wird endabgerechnet und Dir wird die mögliche Restforderung mitgeteilt. Sollte daraus eine Forderung resultieren, so wird diese wohl mit in die Insolvenz einfließen.

Freu Dich lieber darüber, dass Du mehr oder weniger unbeschadet aus dem Fahrzeug herausgekommen bist.

Hat die Bank bereits Mitteilung über die Inso ?

LG
MissTraut

LG
MissTraut
Gespeichert
Bewältige eine Schwierigkeit
und du hältst einhundert andere von dir fern.
(Konfuzius)
 

Lutz1

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 79
Re: Vorbereitung zur Inso
« Antwort #29 am: 06. Mai 2009, 20:07:46 »

Hey. Der Bank habe ich mitgeteilt, dass es zu einem Totalschaden gekommen ist. D.h. die Reparatur würde den Wert und eine Neuanschaffung übersteigen. Aber dass ist z.Zt. Zweitrangig. Mein Vater wird uns hier helfen. Die Bank wird wohl jetzt die Papiere zur hiesigen Zulassungsstelle senden, so dass ich den PKW abmelden kann. Die Vers. ist auch informiert zwecks Kostendeckung. Nur kommts richtig Knüppeldick. Der jenige, der sich auf meine Spur geschoben hat und mir den Bremsweg genommen hat, hat Strafantrag wegen fahrl. Körperverletzung gestellt. Echt klasse. So langsam habe ich die S....voll. Nun ist es so, da unser Geld durch miene Arbeitslosigkeit knapp wurde habe wir alles eingespart, was wir konnten. So auch die Vers. und somit habe ich keinen Rechtsschutz.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Vorbereitung zur Inso
« Antwort #30 am: 06. Mai 2009, 23:44:00 »

Ähm, normaler Rechtschutzvertrag ist erst mal nicht notwendig, da die KFZ-Haftpflicht eine Rechtschutzversicherung im Zusammenhang mit einem Haftpflichtschaden enthält.
Werden also gegen Sie Forderungen aus dem Verkehrsunfall gestellt. hat der KFZ-Versicherer als erstes die Abwehr zu prüfen.
Leiten Sie die Forderungen also an ihren Versicherer weiter und schildern Sie den Vorgang genau.
Zeugen?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Lutz1

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 79
Re: Vorbereitung zur Inso
« Antwort #31 am: 07. Mai 2009, 13:50:02 »

Hallo. Leider hat mir die Versicherung gessagt, da ich keinen Rechtsschutz bei denen habe, können die mir auch nicht in rechtlichen Problemen hierbei helfen. Einen Anhörungsbogen seitens der Versicherung habe ich noch nicht bekommen, lediglich von der Polizei, wo ich Beschuldigter hervorgehe. Leider sehe ich den Sachverhalt etwas anders. Ich denke, ich uß den Weg zum Gericht wählen und mir einen Beratungsschein holen.
Wenn ich den PKW abgemeldet habe, kann ich diesen dann verschrotten lassen oder muß ich die Genehmigung seitens des Gläubigers einholen? Ich möchte auch nicht die Geduld des Autohändlers unnötig strapazieren, in der Form, dass der Wagen lange auf dem Hof steht.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Vorbereitung zur Inso
« Antwort #32 am: 07. Mai 2009, 19:28:59 »

Sie können den Wagen abmelden und verschrotten lassen.
Allerdings entbindet das nicht vom Kredit.

Natürlich haben sie in der KFZ-Haftpflicht eine Rechtschutzversicherung.
Allerdings können Sie selber daraus keine Ansprüche herleiten, sondern der Versicherer muß für Sie zur Abwehr der Kosten tätig werden.
Deshalb sollten Sie dem Versicherer gegenüber ehrlich auftreten und den Vorgang aus ihrer Sicht genau schildern.
Meist hilft auch der kleine Nachsatz, dass Sie die Schuld bestreiten und der Versicherer die rechtmäßigkeit der Forderung prüfen möchte.
Schließlich werden Sie gestuft und nicht der Versicherer.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Lutz1

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 79
Re: Vorbereitung zur Inso
« Antwort #33 am: 07. Mai 2009, 21:52:41 »

Das heißt aber nicht für mich, das ich auf Kosten der Vers. einen  RA. wählen und einschalten kann. Für die Bezahlung des RA. muß ich doch selber sorgen?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Vorbereitung zur Inso
« Antwort #34 am: 07. Mai 2009, 22:04:55 »

Allerdings können Sie selber daraus keine Ansprüche herleiten, sondern der Versicherer muß für Sie zur Abwehr der Kosten tätig werden.

Wolen Sie auf zivilrechtlichem Wege die schuldfrage klären, müssen Sie selber einen Antrag  beauftragen.
Haben Sie keinen "Rechtschutzversicherungsvertrag" müssen Sie die Anwaltskosten und ggF die der gegnerischen Partei selber zahlen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Lutz1

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 79
Re: Vorbereitung zur Inso
« Antwort #35 am: 07. Mai 2009, 22:15:11 »

Hallo. Ich werde mir morgen früh einen Beratungsschein vom hiesigen Amtsgericht besorgen und zu meinem RA. (Strafverteidiger) gehen. Da ich als Beschuldigter z.Zt. dastehe (aus dem Unfall resultirende fahrl. Körperverletzung) möchte mein RA. zumindest sehen, ob er den Spieß umdrehen kann. Kann ja mal mitteilen, was der machen kann.

Sollte es aber dennoch zu einer Verurteilung kommen, diese kann man, so denke ich, nicht in die Inso einfließen lassen. Oder doch? Und wenn nicht, kann das evtl. die Inso nachteilig beeinflussen, in der Form, sie wird hinfällig wird?  Denn bei einer evtl. Geldstrafe würden sich ja neue Schulden anbahnen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz