Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: axler am 19. Dezember 2010, 12:55:38

Titel: vorfälligkeitsentschädigung bausparkasse
Beitrag von: axler am 19. Dezember 2010, 12:55:38
hallo ich bin in der inso mein haus wurde versteigert der erlös ging an die bausparkasse.
wie sieht es aus mit den zinsen und vorfälligkeitsentschädigung der vertrag lief bis 2016
die kasse hat alles angemeldet und es wurde auch in die tabelle eingetragen
ist das rechtens ?
mfg
Titel: Re: vorfälligkeitsentschädigung bausparkasse
Beitrag von: paps am 19. Dezember 2010, 22:29:25
Die Bausparkasse muss den offenen Kredit und dazu die Kosten anmelden.
Also in der Tabelle müßten der offene Kredit und die Zinsen +  Vorfälligkeit als Gesamtforderung stehen.
Davon sind die Zinsen und Vorfälligkeit aber gesondert auszuweisen(Kosten).

Hat die Bank vor der Versteigerung angemeldet, muss die Tabelle nach Versteigerung korrigiert werden.