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Autor Thema: Vorgehensweise Bank rechtmäßig ?  (Gelesen 1596 mal)

lilo65

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Vorgehensweise Bank rechtmäßig ?
« am: 16. Januar 2009, 13:38:24 »

Hallo,

erstmal kurze Beschreibung was passiert ist. Jahresmitte 2006 musste ich mein Gewerbe aus gesundheitlichen Gründen (6 monatiger Krankenhausaufenthalt) aufgeben. Seinerzeit hatte ich aus darlehen noch eine restschuld von 55.000 euro (gesamtdarlehen war 150.000 Euro). zu dieser zeit konnte ich den restbetrag nicht weiter tilgen, woraufhin die bank sicherheitsübereignete dinge (restbuchwert 600000 Euro) übernommen hat. Ich habe dann in der folgezeit 3 mal versucht mit der bank zu sprechen, der zuständige mensch war aber nicht erreichbar und hat auch nie zurückgerufen. ich habe bis heute  keinerlei kontoauszüge,mahnschreiben oder sonstiges bekommen. bis heute, da erhalte ich einen anwaltlichen brief mit zahlungsaufforderung von ca. 80000 euro innerhalb von 10 tagen. die sicherungsübereigneten geräte sind mit keinem wort erwähnt, obwohl sie ebenfalls noch wert hatten. ein insolvenzverfahren möchte ich gerne vermeiden, da ich langsam wieder fit bin und arbeiten möchte und auch kann, nur auf diese art undweise habe ich keine chance. vor allem verstehe ich nicht, warum kein wort über die gegenstände die die bank einkassiert hat, verloren wird. ich kann mir zur zeit keinen anwalt leisten und hoffe ihr eine information zu bekommen.

danke
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paps

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Re: Vorgehensweise Bank rechtmäßig ?
« Antwort #1 am: 16. Januar 2009, 18:33:51 »

Ist zwar nicht mein Metier, aber ich versuche erstmal ein paar zusätzliche Fragen zu stellen.

So wie es aussieht, wurden die Sicherheiten nicht verwertet.
Haben Sie denn Belege über den Einzug/ die Verwertung der Sicherheiten?

Kannte die Bank die wirtschaftliche Situation wegen der krankheit?
Welche Abreden gab es diesbezüglich?

Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

lilo65

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Re: Vorgehensweise Bank rechtmäßig ?
« Antwort #2 am: 16. Januar 2009, 19:04:09 »

Hallo,

die Bank hat die Geräte im August 2006 eingezogen. Sie kannte alle Sachverhalte, ich habe dies damals von meinem damaligen Anwalt auch so übermitteln lassen. Der Wert der Geräte sollte auch ausreichend sein, um die Restverbindlichkeiten zu decken. Die Bank hat also die Geräte zu sich genommen, einen Beleg dazu habe ich nicht aber genügend Leute die mitbekommen haben, dass die Bank die Sachen abgeholt hat. Seither habe ich nichts, aber wirklich auch garnichts mehr von der Bank gehört. Selbst auf telefonische Nachfrage meinerseits, die ich natürlich nicht beweisen kann, habe ich nichts erfahren. Da ich jetzt wieder arbeite, würde ich eine Restverbindlichkeit irgenwie in Raten abzahlen können, aber ich kann nicht einsehen, dass ich damals 55000 euro schulden hatte und noch meine geräte und heute 80000 euro ????? und keine geräte mehr. wie ich mittlerweile erfahren konnte, sind einige sachen beim Abtransport beschädigt worden (der hausmeister der bank hat die sachen (entwicklungsgeräte) abtransportiert.  und nun habe ich eben eine aufforderung in zehn tagen zu zahlen. aufgrund meiner krankheit bin ich nervlich noch nicht so sehr belastbar und die geschichte nimmt mich mit, so dass ich kaum einen rat parat habe, wie ich mich hier wehren kann. ich bin der meinung a) ich zahle das verlangte (was aber nicht stimmt)-dann will ich aber auch meine damals noch funktionierende ausstattung zurück oder B) die Bank rechnet den Gegenwert der Geräte ab und ich zahle die Restschuld. Egal wie billig die dinger weggegangen sind, ein realistischer gebrauchtpreis für nur ein gerät lag damals bei 45000 euro. ich habe der bank sogar nachweislich einen potentieller gebrauchtgerätekäufer genannt, den ich im vorfeld schon kontaktiert hatte. ich möchte schon die sache aussergerichtlich und vernünftig regeln aber ich sehe schon, dass ich hier den kürzeren ziehe, allein schon weils ne bank ist.
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