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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Vorgehensweise des IV während des Regelinsolvenzverfahrens  (Gelesen 4562 mal)

Sonntagsflieger

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Hallo, vielen Dank dass es dieses Forum gibt,

zu meinem Prob.: Ich bin zur Zeit etwas Ratlos was meinen IV betrifft. Zunächst schien es als würden wir ein Team werden aber jetzt bin ich anderer Meinung.
Durch dumme Umstände, Scheidung, Bank, rückläufigen Umsatz i. meiner Fahrschule musste ich im September 2007 Regelinsolvenz anmelden. Ich führte die Fahrschule weiterhin fort musste aber die Erlöse beim IV abliefern. Ich bekam ein Gehalt von 1800,00 .€  u. das Fahrzeug zur priv. Nutzung.

Leider konnte ich den Ertrag nicht steigern. Das Finanzamt forderte hohe Vorrauszahlungen so, dass ich dem Gewinn immer hinterher springen musste.

Seit Juni Arbeite ich ganztags zusätzlich als Angestellter in einer Fahrschule.  Mein monatl.  Nettolohn schwankt je nach Stunden zwischen 1800 u. 2000 € Lohnst.Kl I keine Kinder keine Freibeträge. Für dieTätigkeit in meiner Fahrschule bekomme ich keine Vergütung außer derFz-nutzung.

                                      Steht mir keine Vergütung zu?

Heute bekam mein Arbeitgeber die Info zur Lohnpfändung. ( Er wusste über die Inso bescheid )
Zitat
Der pfändbare Teil seiner Bezüge ist dem IV zu Gunsten der Insolvenzmasse zur Verfügung zu tellen
. Es wurde aber kein Betrag genannt .

                                      Mit welchem  Pfändungsbetrag muss ich rechnen?

Ich habe den IV aufklären müssen, dass es seit einiger Zeit einen Pfändungsschutz zum Aufbau einer angemessenen Alterdsrente gibt.
Zitat
Das habe ich noch nicht gewusst
   

Ich habe dem IV per Fax mitgeteilt welche Beträge er in Abzug bringen muss, Siehe unten.


                                                       Ausgezahlter Betrag aus Angestelltenverhältnis minus

-   259,04 €       Priv. Krankenvers. u. Pflegevers.
-   220,00 €       Kinderunterhalt f. 2 Kinder   
-     15,59 €        Krankenhaustagegeldvers.
-   165,38 €       Altersvorsorge, Rentenvers.
-                       50,00 €       Berufsbedingte Rücklage für Motorradbekleidung usw.                       
-     41,67 €        monatl. Rücklage bei ambulanter Behandlung  u. Heilmittel 500.00 € Sb p.a.
                      100,00 €      Rücklage für Urlaub   
                           =                        bereinigtes Nettoeinkommen das zum Ansatz  kommt.

Wird  um in der Pfändungstabelle den pfändbaren Teil abzulesen, der Unterhalt v. Nettoeinkommen abgezogen? Würde der Kinderunterhalt gepfändet, wäre dieser Betrag auch nicht mehr vorhanden!!!! 

Liege ich mit meiner "Abzugstabelle" richtig und wie kann ich dies durchsetzen?  (Rheinland-Pfalz)
   
Nach meiner Berechnung könnte ich dann wesentlich mehr verdienen?

Der IV möchte meine Jagdwaffen vereußern. Es sind keine wertvollen Waffen, Gebrauchswaffen eben. Darf er das?   
Zitat
Ich soll mir Geld zusammen machen und sie zu rückkaufen
 

Am 15.Nov. läuft der Fz Leasingvertrag aus. Zu diesem Zeitpunkt möchte er die Fahrschule schließen. Wie komme ich zum 28 Km entfernten Arbeitgeber.  Arbeitsbeginn 06:30 h in der Pampa.

Ich hätte noch Fragen über Fragen.

Ich hoffe es nimmt sich jemand an um mich

Sonntagsflieger


                       
                                  
     
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Edgar5

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Re: Vorgehensweise des IV während des Regelinsolvenzverfahrens
« Antwort #1 am: 29. August 2008, 10:01:40 »


Also bist du wirklich Angestellter? Dann bekommst zahlst du doch die Krankenversicherungen von deinem Bruttolohn. Also ist die Krankenversicherung und Rentenversicherung bereits abgezogen wenn du den Nettolohn angibst. Also kannst du diese Beträge nicht nochmal abziehen.

Eine Vergütung steht dir zu wenn der Betrieb Gewinn machen würde und auch hieraus nur der pfändbare Teil.  Pfändungstabelle siehe rechts oben auf dieser Seite! Kinder werden in dieser Tabelle berücksichtigt (2 Kinder also zwei unterhaltspflichtige Personen)

Ach und Rücklagen für Urlaub gibt es nicht! Wer kein Geld hat macht auch kein Urlaub! Habe auch seit 6 Jahren kein Urlaub gemacht! 
Und was die Jagdwaffen betrifft sind diese vom Verwalter sicherlich zu verkaufen. Schließlich verfügt dieser im Verfahren über das Recht und die Pflicht alle Vermögengegenstände die nicht zur Pfändungsfreien Grundsicherung gehöhren zu veräußern.

Stell dier das Verfahen nicht so einfach vor. Es werden 6 Jahre wo du nur vom notwendigen Leben mußt, aber mit der Perspektive dann Schuldenfrei zu sein.  Also Kopf hoch und durch.
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Edgar5

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Re: Vorgehensweise des IV während des Regelinsolvenzverfahrens
« Antwort #2 am: 29. August 2008, 10:09:50 »



Achja geh nicht davon aus das Dein Insolvenzverwalter dein "Partner" ist. Schließlich vertritt er die Interessen Deiner Gläubiger und nicht deine.

Also lösse dich von diesem Gedanken.
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Edgar5

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Re: Vorgehensweise des IV während des Regelinsolvenzverfahrens
« Antwort #3 am: 29. August 2008, 10:14:23 »


Ach und hier noch eine Rechnung für die

Ermittlung des pfändungsrelevanten Einkommens   



Einkommensermittlung   

Bruttolohn incl. Mehrarbeit    -   €
+Lohnfortzahlung   
+Tantiemen   
+Gewinnanteile   
+Rente   
+Lohnersatzleistungen   
+Naturalbezüge (Unterkunft, Verpflegung)   
   
   
= Gesamtbruttoeinkommen    -   €

Abzüge   

Lohnsteuer   
Kirchensteuer   
Solidarzuschlag   
Krankenversicherung   
Rentenversicherung   
Arbeitslosenversicherung   
Pflegeversicherung   
   
Summe der Abzüge    -   €

Unpfändbare Gehaltsanteile:   

50% der Bruttovergütung für Mehrarbeit    -   €
Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendung, Treuegelder   
Aufwandsentschädigungen, Spesen, Auslösungen, etc.   
Gefahrenzulagen, Schmutz- und Erschwerniszulagen    -   €
unpfändbarer Teil der Weihnachtsgratifikation (max. 500,00 €)   
Heirats- und Geburtsbeihilfen   
   
   
Vermögenswirksame Leistungen   

Summe der unpfändbaren Gehaltsanteile    -   €


Bereinigtes Nettoeinkommen    -   €
(=Gesamtbruttoeinkommen abzgl. Summe der Abzüge, abzgl. Summe der unpfändbaren Gehaltsanteile)   
   
   

Aus dem bereinigten Nettoeinkommen läßt sich nun der pfändbare Betrag unter Berücksichtigung der bestehenden Unterhaltsverpflichtungen ablesen

Wie gesagt auf dieser Seite oben Links (Pfändungstabelle).





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Sonntagsflieger

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Re: Vorgehensweise des IV während des Regelinsolvenzverfahrens
« Antwort #4 am: 30. August 2008, 00:34:39 »

Jawohl Herr Oberlehrer Edgar5, ich habeverstanden.  :rougi: "Grundstellung, Arschbacken zusammenkneifen."

Dass es eine harte Zeit wird habe ich vorher gewusst.  :heulen:Ich habe schließlich im Forum viel nachgelesen :gruebel:. Ihre Rechnung Herr Oberlehrer steht in jeder Verbraucherzeitung :whistle:. Diese Mühe hättest Du Dir können sparen :mad2:.

Zur Krankenversicherun: Ich bin wie geschildert Privatversichert :cheesy:. D. h. Ich bekomme zum Nettolohn einen Zuschuss v. AG. zur KV. und dann bezahle ich meine Prämie zur KV.

Erst genau lesen und dann schreien :nono:. Ich schrieb von einem ausgezahlten Betrag.

Von meiner Rechtsauffassung kann es nur richtig sein, im Falle, dass kein Urlaubsgeld gezahlt wird, ein Freibetrag drin sein muss.

Im Großen und Ganzen glaube ich, dass Du Dir einen Gefrierschrank in der Antarktis ( Südpol, keine Eisbaren aber Pinguine ) von einenem Vorwerk-Vertreter andrehen lässt :biggrin:.

Jeder hat das Recht sich zu wehren und hierfür ist das Forum ganz nützlich. Andere Meinungen hören, Erfahrungen mitgeteilt zu bekommen, Ratschläge zu verwerten, usw.   

 :ironie:Ach Ja...In verschiedenen Foren, auch in diesem haben viele Leute Probleme mit " dass" und   "das". Macht Nichts habe mich daran gewöhnt. 

 Rotesockenmentalität o. Vogelstraußpolitik gibt es bei mir nicht. ich kämpfe für das was mir zusteht :kredithai:
 
Vielen Dank für Deinen "hilfreichen" geistigen Erguss:Applaus:.



Sonntagsflieger   
« Letzte Änderung: 30. August 2008, 00:37:16 von Sonntagsflieger »
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ThoFa

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Re: Vorgehensweise des IV während des Regelinsolvenzverfahrens
« Antwort #5 am: 30. August 2008, 15:31:45 »

Damit ist doch alles gesagt und wir schließen zu.  :whistle:
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