Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: moni01 am 18. Dezember 2008, 10:56:29

Titel: Vorgehensweiße vor dem Insolvenzantrag?
Beitrag von: moni01 am 18. Dezember 2008, 10:56:29
Hallo, ich bin neu hier und muss mich ersteinmal zurechtfinden.
Aber das wird schon ....  :cheesy:

Ich habe folgendes Problem:
Mir wachsen die Schulden über den Kopf.
Bin im Moment noch arbeitslos, bekomme HartzV und möchte mich im Januar mit Hilfe des Amtes selbständig machen.

Da ich meine Schulden aber auch nicht mit Ratenzahlungen tilgen kann, ich auch schon zwei eidesstattliche Versicherungen abgeben musste, strebe ich ein Insolvenzverfahren an.
Dazu muss ich ja im Vorfeld alle Gläubiger nochmals anschreiben.
Jetzt meine Frage:
Was genau muss denn in so einem Schreiben drinn stehen?
Kann und darf ich darin auch andeuten das ich mich selbständig machen möchte?

Wäre es sinnvoller eine Regelinsolvenz zu beantragen da ich mich ja selbständig machen möchte?

Vielen Dank im Vorfeld für Antworten

Titel: Re: Vorgehensweiße vor dem Insolvenzantrag?
Beitrag von: dobberstein am 18. Dezember 2008, 11:44:21
Du willst Dich selbständig machen und gleich in die Regelinsolvenz gehen ???
Du musst einen Schritt nach den anderen gehen.
Warum etwas andeuten was noch gar nicht fact ist ??
Titel: Re: Vorgehensweiße vor dem Insolvenzantrag?
Beitrag von: moni01 am 18. Dezember 2008, 12:01:16
Ich weiß eben nicht was die bessere Lösung wäre?

Also doch Privatinsolvenz anmelden und mich währenddessen selbständig machen?



Titel: Re: Vorgehensweiße vor dem Insolvenzantrag?
Beitrag von: ThoFa am 18. Dezember 2008, 12:22:59
Hallo,

zunächst die Insolvenz in trockene Tücher bringen und dann die Selbstänidgkeit. Wobei ich zu bedenken gebe, dass eine Selbständigkeit aus Hartz IV heraus in nahezu allen Fällen zum Scheitern verurteilt ist.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Vorgehensweiße vor dem Insolvenzantrag?
Beitrag von: moni01 am 18. Dezember 2008, 12:38:32
Dann werde ich also als erstes meine Insolvenz in Angriff nehmen.
Und was und wie soll ich denn im Vorfeld meine Gläubiger anschreiben?
Vor so einem Antrag muss man sich ja unbedingt nochmal mit allen Gläubigern in Verbindung setzen.

Und das man sich mit Hartz IV nicht erfolgreich selbständig machen kann, kann ich so nicht bestädigen. Da ich in meinem Bekanntenkreis zwei Beispiele kenne die genau das geschafft haben....

Titel: Re: Vorgehensweiße vor dem Insolvenzantrag?
Beitrag von: ThoFa am 18. Dezember 2008, 12:47:22
Hallo,

Sie können Ihren Antrag nicht selber stellen. Sie benötigen die Bestätigung einer geeigneten Stelle (z.B. öffentliche Schuldnerberatung) oder einer geeigneten Person (z.B. Anwalt), dass Ihr außergerichtlicher Vergleich gescheitert ist. Sie sollten also zunächst mal einen Termin bei einer SB machen.

Ich schrieb, "in nahezu allen Fällen", es gibt auch Menschen, die haben Millionen im Lotto gewonnen, diese dürften aber in der Minderheit sein.

MfG

ThoFa