Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: baxter am 26. Juli 2011, 12:49:01

Titel: vorhandene Vermögenswerte werden nicht gepfändet
Beitrag von: baxter am 26. Juli 2011, 12:49:01
Hallo,
erst einmal danke für alle Mitglieder dieses Forums.
Folgender Sachverhalt:
Aus früherer (vorgeschobener) Selbständigkeit gibt es noch diverse Vermögenswerte. Diese Dinge stehen noch in meinem Eigentum, sind aber leider nicht in meinem Besitz. Werden von dem größten Gläubiger, der sich auf ein Zurückbehaltungsrecht beruft, weiterhin abgenutzt. In der Insolvenztabelle wurde kein Absonderungsrecht aufgeführt. Darf der IV Gegenstände verwerten? Er meint nein, weil ich nicht im Besitz sei.
Hat jemand einen Tip oder Anregung? Ich möchte gerne meine Schulden bezahlen.
MfG.