Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: seller am 18. Februar 2009, 06:19:18
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Hallo,
ich benötige eine Vorlage, wie ich die unerlaubte Handlung erfolgreich Widerspreche.
lt. Gericht, muss angegeben werden ob Forderung nach ihrem Rang oder den Betrag bestritten wird.Ferner steht dort, Bei den Forderungen der anliegenden Aufstellung ist zusätzlich anzugeben, ob der Vortrag des Gläubigers, dass die Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung stammt, bestritten wird.
Vielen Dank für euer Fedback
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Hallo ,
hier stellt sich mir die Frage ob der Antrag auf PI;Verbraucherinsolvenz schon gestellt ist. Bei mir war es so,das die Gläubiger aufgefordert wurden sich zu melden,bzw.man hat eine Liste gehabt und diese ausgefüllt.Der Insoverwalter hat bestimmt so etwas.(zumindest meiner...)
Also Liste ausfüllen bzw.Prüfungstermin der nachträglich angemeldeten Forderungen einsehen.(Zusammen mit IV.
Jetzt kommt der interessante Part:Wer hat Forderungen?Krankenkassen klagen gerne;Finanzamt?
Wenn zahlungunfähigkeit vorlag/liegt würde ich erst einmal die Vorsätzlichkeit bestreiten,es sei denn man hat bewusst(z.B.Zahlungsvereinbarungen die man unterschrieben hat )falsche Angaben gemacht ...dann kann es eng werden...
viel glück wünscht polo
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Der Widerspruch ist persönlich, mündlich im Termin auszusprechen.
Gem. § 175 Abs. 2 InsO hat das Insolvenzgericht den Schuldner auf die Rechtsfolgen des § 302 InsO (Ausgenommene Forderung) und auf die Möglichkeit des Widerspruchs hinzuweisen !!!!
Also Termin wahrnehmen !!
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Gemäß Beschluss vom Gericht sollen die nachträglichen angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§177 InsO).
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen ist fett nterstrichen!!!!!
Mein IW zu fragen ist wie, als wenn in China ein Sack Reis umfällt!! Der hat sich seit Anmeldung der Inso 2004 nur der Formhalber gemeldet um mal zu fragen, ob ich schon zu Millionen Beträgen gekommen bin. Oder er möchte meine Einkommensteuerklärung haben, um den Überschuss zu kassieren, falls denn welcher anfällt.
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na dann schriftlich an das Gericht in der gesetzten Frist; z.B.:
Ich widerspreche der nachträglichen Anmeldung des Glaübigers xyz als vbuH (dem Grunde nach; im Bezug auf...).
Zum Zeitpunkt der Forderungsentstehung (Beauftragung; Bestellung...) konnte ich wegen regelmäßiger (garantierter) Einkünfte davon ausgehen, dass die Forderung (Rechnung...) vollumfänglich durch mich gezahlt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
seller
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Eine Begründung des Widerspruchs sit auch im schriftlichen Verfahren nicht notwendig.