Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: gggrrr am 03. März 2011, 20:13:55

Titel: Vornahme der Schlussverteilung
Beitrag von: gggrrr am 03. März 2011, 20:13:55
Wohnungskaution von ca.700€, die auch im Insolvenzantrag vermerkt ist, da sie auf einem Mietskonto angelegt ist.
Ich habe heute folgendes Schreiben vom Gericht bekommen:

Beschluss. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von...wird die Vornahme der Schlussverteilung genehmigt. Die Vergütung des THs für seine Geschäftsführung wird vorbehaltlich der endgültigen Festsetzung im Schlusstermin auf 714€ festgesetzt. An Auslagen sind ihm weiterhin 184,93 incl. MwSt. zu erstatten.

und auf neuem Blatt:
Sehr geehrter....in der Sache ...wird Schlusstermin auf 19.04.11 ....anberaumt. Der termin dient
[/list]
Titel: Re: Vornahme der Schlussverteilung
Beitrag von: Schimmelreiter am 03. März 2011, 20:23:51
Die Mietkaution fällt nur dann zur Masse, wenn Sie während des laufenden Verfahrens umziehen.
Titel: Re: Vornahme der Schlussverteilung
Beitrag von: Der_Alte am 03. März 2011, 20:51:16
Herzlichen Glückwunsch,

die Wohlverhaltensperiode steht unmittelbar vor der Tür.

Wenn Sie bis zum 20.04.2015
- immer in Vollzeit arbeiten oder sich um eine solche Vollzeitarbeitstelle bemühen,
- den pfändbaren Anteil an Ihrem Gehalt an den Treuhänder abführen oder durch den Arbeitgebern abführen lassen,
- eine in dieser Zeit anfallende Erbschaft zur Hälfte an den Treuhänder herausgeben und
- jede Adressänderung dem Gericht und dem Treuhänder anzeigen

dürfen Sie etwa im Juni 2015 vom Gericht einen Beschluss erhalten, der die Restschuldbefreiung enthält.

Und bis dahin dürfen Sie schon wieder fast so tun, als seien Sie ein "normaler" Bürger. Steuererstattungen gehören (Ausnahmen gibt es) wieder Ihnen, vielleicht kann auch ein neues Auto vor der Tür parken ...

Und die Mietkaution ist in der Wohlverhaltensperiode auch wieder Ihr Vermögen.



Also, noch vier Jahre.  :thumbup: Dann sind Sie SCHULDENFREI!!!!
Titel: Re: Vornahme der Schlussverteilung
Beitrag von: gggrrr am 03. März 2011, 21:27:07
Danke für den Glückwunsch. Ich werde Ihren Ratschlag befolgen, leider kann ich mir nur kein Auto leisten.

Ich habe aber noch drei Fragen: wie sieht es mit den Gerichtskosten, werden sie von den Pfändungen bezahlt? Was von Vermerk steht über mich in der Wohlverhaltensperiode bei der Schufa, wenn ich z.B. umziehen möchte? Und wie ist es nach dem 20.04.2015?
Titel: Re: Vornahme der Schlussverteilung
Beitrag von: Der_Alte am 03. März 2011, 22:14:00
Verfahrenskosten werden aus den Pfändungen bezahlt, wenn es nicht reicht müssen Sie nach Ablauf den Rest zahlen. Das kann man dann mit der Gerichtskasse auch als Ratenzahlung klären. Also erst ab 2015.

In der Schufa steht das Insolvenzverfahren und bleibt bis zum Ablauf des dritten Jahres nach Insolvenzende, also bis Ende 2018.
Wie Vermieter darauf reagieren? Keine Ahnung.