Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: schneeke82 am 07. Juni 2007, 08:46:38

Titel: Vorsätzlich unerlaubte Handlung-Antrag a. Restschuldbefr. wird widersprochen
Beitrag von: schneeke82 am 07. Juni 2007, 08:46:38
Hallo.

Es geht um folgendes. Mein Ex war, als wir noch zusammen waren, Versicherungsvertreter. Ich habe für ihne eine Agentur eröffnet in dem Glauben, dass er ordentliche Arbeit macht. Mit der Zeit wurde alles komischer. Verträge habe ich nie gesehen, nur ständig die Provision.
Es hat gedauert, aber nach einiger Zeit habe ich rausbekommen, dass er die Verträge alle gefälscht hat und die VN es gar nicht gibt. Und dafür jedoch die Provision eingestrichen hat.
Er hat mir dann alles gestanden und ich bin dann zu der Versicherung gefahren und habe es denen erzählt.
Die haben mir dann mit Haft und sowas gedroht wenn ich das Geld nicht zurück zahle. Ich musste ein Geständnis ablegen. Schriftlich.
Das Geld konnte ich natürlich nicht zurück zahlen, es geht dabei um ca. 16.000 EUR.
Ich habe den Vorgang mit in die Inso genommen und daraufhin haben die widersprochen.

Wie läuft das jetzt? Beim Schlusstermin habe ich die Forderung bestritten. Und bis jetzt nix von der Versicherung gehört. Was ist damit jetzt? Können die mir noch irgendwas? Der Schlusstermin war im Juli 2006.
Titel: Re: Vorsätzlich unerlaubte Handlung-Antrag a. Restschuldbefr. wird widersprochen
Beitrag von: paps am 07. Juni 2007, 19:27:08
Die Versicherung müßte jetzt auf zivilrechtlichem Wege eine Klärung herbeiführen.
Erst wenn über diesen Weg die vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung festgestellt wird, bestünde Ausicht auf Durchsetzung der Anmeldung.

Sollte es dazu kommen, müßten Sie ggF. einen Rechtsbeistand zur Hand nehmen.

Aus meinen beruflichen Erfahrungen heraus wird  es aber schwer werden, insbesondere, wenn damals nicht
bereits Strafanzeige gegen Sie und ihren Ex gestellt wurde.
Titel: Re: Vorsätzlich unerlaubte Handlung-Antrag a. Restschuldbefr. wird widersprochen
Beitrag von: schneeke82 am 08. Juni 2007, 10:31:09
Hallo. Also Strafanzeige wurde nicht gestellt. Die haben nur damit gedroht, mich anzuzeigen. Daraufhin habe ich ein Geständnis abgelegt und mich erstmal mit denen auf Ratenzahlungen geeinigt. Diese konnte ich jedoch irgendwann nicht mehr erfüllen. Daraufhin habe ich halt Inso angemeldet. Und dem Antrag auf Restschuldbefreiung haben die halt widersprochen.
Beim Schlusstermin habe ich gegen die Forderung widersprochen. Seit dem habe ich nix mehr von  denen gehört.
Wie lange haben die denn jetzt Zeit sich zu melden?
Und wie ist das überhaupt? Wenn die sich bis Ende der WVP nicht melden, ist die Sache dann erledigt und die haben keine Möglichkeit mehr an das Geld zu kommen? Oder ist es egal, wann die sich melden? Können die auch nach allem, also wenn alles erledigt ist, noch an mich heran treten und das Geld von mir fordern?
Gehen solche Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung überhaupt in die Inso? Oder lebt die Forderung nach der Inso auf jeden Fall wieder auf und ich muss das Gle dauf jeden Fall bezahlen???
Titel: Re: Vorsätzlich unerlaubte Handlung-Antrag a. Restschuldbefr. wird widersprochen
Beitrag von: schneeke82 am 15. Juni 2007, 18:54:12
kann mir da niemand helfen????? Oder weiß Rat?
Titel: Re: Vorsätzlich unerlaubte Handlung-Antrag a. Restschuldbefr. wird widersprochen
Beitrag von: paps am 15. Juni 2007, 20:29:40
Grundsätzlich dürfte es sich bei dem Schreiben damals um ein Schuldanerkenntnis handeln. Oder?

Bezüglich der Anmeldung als vbuH. hatte ich mich ja bereits oben geäußert.

Sie sollten beim Gericht/Th nachfragen, ob sofortige Beschwerde durch die Versicherung eingereicht wurde.

Ansonsten finden hier die §§ 286 - 303; Anwendung;

Sollte also dennoch Strafanzeige erfolgt sein, wäre abzuwarten was dabei rauskommt.