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Autor Thema: Vorsätzlich unerlaubte Handlung  (Gelesen 1744 mal)

Terson

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Vorsätzlich unerlaubte Handlung
« am: 24. April 2012, 22:04:46 »

Hallo an alle!
Habe mich hier gerade neu angemeldet und gleich eine Frage.
Meine Frau und ich müßen wohl in die Privatinsolvenz.Wir waren auch schon bei einer Schuldnerberatung.Nun ist allerdings ein Problem aufgetaucht.Wir haben vor ca.4 Monaten noch einen Kredit bei Santander abgeschlossen.Meine Frage ist nun ob dadurch die gesammte Insolvenz bzw. die gesammte Rsb in Gefahr ist oder nur diese Forderung?


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Schuldenheini

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Re: Vorsätzlich unerlaubte Handlung
« Antwort #1 am: 25. April 2012, 09:55:29 »

Was hat denn die Schuldnerberatung dazu gesagt ?
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Insoman

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Re: Vorsätzlich unerlaubte Handlung
« Antwort #2 am: 25. April 2012, 14:47:08 »

Eine Verurteilung wegen Eingehungsbetruges hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Die daraus resultierende FavbuH beträfe zunächst nur die damit verbundene Forderung, die RSB über die anderen Insolvenzforderungen bliebe unberührt.
Richtig unangenehm wird es, wenn zur Erlangung des Kredites falsche Angaben gemacht wurden.
Dann läge ein RSB-Versagungsgrund nach § 290 (1) 2 InsO vor..
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