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Autor Thema: vorschlagrecht treuhänder § 288 inso  (Gelesen 2986 mal)

piamaus

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vorschlagrecht treuhänder § 288 inso
« am: 20. April 2012, 09:10:48 »

hallo zusammen ich bin seit 2010 in der regelinsolvenz. Schlusstermin ist im juni 2012.

Ich habe erfahren das es für den schuldner und auch die gläubiger ein vorschlagsrecht nach § 288 inso gibt hier kann der schuldner einen treuhänder für die zeit des insolvenzverfahrens und/oder wohlverhaltensperiode vorschlagen. An diesen vorschlag ist das gericht allerdings nicht gebunden.

mir ist klar das der th bzw. Iv im weiterem verlauf des verfahrens meist die selbige person bleibt. Ich würde hier aber gerne auf nummer sicher gehen. Da ich mich mit meinem iv wirklich sehr gut verstehe.

Als begründung würde ich anführen das mein jetziger iv bereits mit meinem verfahren betraut ist.

Wie sinnvoll ist es solch einen antrag zu stellen?? Oder fragt sich das gericht warum ich unbedingt meinen iv behalten möchte. Und das geht nach hinten los???

Was haltet ihr davon??? Bin gespannt auf eure meinungen.. 

Vielen dank
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Insoman

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Re: vorschlagrecht treuhänder § 288 inso
« Antwort #1 am: 20. April 2012, 11:25:29 »

Sprechen sie darüber doch mit Ihrem Verwalter..
Meist findet der Wechsel dann statt, wenn der Verwalter eine weitere Treuhänderschaft ablehnt..
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www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

piamaus

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Re: vorschlagrecht treuhänder § 288 inso
« Antwort #2 am: 20. April 2012, 12:49:43 »

ok heisst das jetzt der th muss dem gericht mitteilen das er mich nicht mehr will??? Wenn er das nicht tut kann ich ich davon ausgehen das er bleibt ja?? Er meinte nur zu mir kürzlich in einem gespräch das bei mir alles gut läuft und ich so weiter machen soll und das er mich dann schon da durch kriegt
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Feuerwald

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Re: vorschlagrecht treuhänder § 288 inso
« Antwort #3 am: 20. April 2012, 13:35:01 »

ok heisst das jetzt der th muss dem gericht mitteilen das er mich nicht mehr will??? Wenn er das nicht tut kann ich ich davon ausgehen das er bleibt ja??

- Unsinn. Sie brauchen allg. gar nichts zu unternehmen, denn der IV wird zu 99.99 % auch der TH.

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

piamaus

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Re: vorschlagrecht treuhänder § 288 inso
« Antwort #4 am: 20. April 2012, 18:26:06 »

mmh okay... Also muss ich jetzt gar nichts machen??
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communicator

Re: vorschlagrecht treuhänder § 288 inso
« Antwort #5 am: 22. April 2012, 11:37:53 »

Hallo,

in der Regel wird Dein IV auch der TH.

Wenn Du mit Deinem IV sehr zufrieden bist und sichergehen willst dass er auch Dein TH wird, solltest Du beim Gericht einen Antrag nach § 288 inso stellen.
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