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Autor Thema: Vorschussanforderung Amtsgericht  (Gelesen 2005 mal)

Schlumpfi

  • Gast
Vorschussanforderung Amtsgericht
« am: 26. Mai 2011, 18:55:49 »

Hallo! Ich würde gerne mal Eure Einschätzung wissen.

Meine Privatinsolvenz ist im März 2010 eröffnet worden. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch Eigentümerin einer Immobilie. Darauf hatte die Sparkasse bereits ein Pfandrecht. Letzten Monat wurde das Haus kurz vor Zwangsversteigerung durch die Bank frei verkauft. Ich habe das eigentlich nicht mitbekommen, mein Treuhänder rief mich an und erzählte es mir.

Jetzt habe ich vom Amtsgericht eine Kostenrechnung erhalten: Vorschussanforderung Grundbuchsache. Kostensatz - Löschung Grundpfandrecht.

Muss ich diese Kostenrechnung zahlen? Ich habe meinen Treuhänder angeschrieben, aber entgegen seiner Art noch keine Antwort. Ich hoffe jetzt natürlich, daß die Rechnung hätte an ihn gehen müssen.

Ich danke im voraus für Eure Antwort.






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tomwr

Re: Vorschussanforderung Amtsgericht
« Antwort #1 am: 26. Mai 2011, 21:11:05 »

Wenn die Immobilie verwertet wurde und dadurch die Masse angereichert wurde, sind die Kosten für die Verwertung Massekosten. Wovon sollte man das als Insolventer auch zahlen ?  :wink:
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Feuerwald

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Re: Vorschussanforderung Amtsgericht
« Antwort #2 am: 27. Mai 2011, 00:26:05 »

... und wenn die Immo aus dem Insolvenzbeschlag frei gegeben wurde und die Bank selbst verwertet hat?
 
Die Bank hat offenbar "freihänding" mit Genehmigung des Schuldners verkauft, nicht der TH. Somit hat die Insolvenzmasse auch keinen Profit dadurch. Man hätte die Kostenfrage mit der  Bank regeln müssen.
 
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Schlumpfi

  • Gast
Re: Vorschussanforderung Amtsgericht
« Antwort #3 am: 30. Mai 2011, 18:00:56 »

Danke für Eure Einschätzung.

Jetzt hab ich eine Info, daß ich es so wie es aussieht nicht zahlen muss. Mein zuständiger Treuhänder hat Urlaub, aber die Vertretung meint, daß es Sach der Bank ist....  :biggrin:
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tomwr

Re: Vorschussanforderung Amtsgericht
« Antwort #4 am: 31. Mai 2011, 13:36:53 »

Wäre ja auch noch schöner, wenn jemand Geschäfte zu Lasten Dritter abschließen könnte.
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