Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Momo72 am 12. Juni 2012, 11:52:13

Titel: vorsorglich gerichtsbeschluß.. geht das?
Beitrag von: Momo72 am 12. Juni 2012, 11:52:13
wir haben folgende situation. mein mann ist in der eröffneten PI. da er einen etwas längeren arbeitsweg hat, gibt es einen gerichtsbeschluß das seine pfändungsgrenze um 75 euro heraufgesetzt wurde.
ab 1.9. wechselt er jedoch den arbeitgeber. im endeffekt hat er dann einen kürzeren weg zur arbeit. das problem ist nur, die lagerhalle wo er ursprünglich eingesetzt werden soll ist noch nicht fertig und er wird ca 6-8 wochen im "alten" lager mitarbeiten und dann wird umgezogen in die neuen gebäude die hier fast um die ecke liegen. das alte lager ist jedoch von hier aus 50 km entfernt.
nun meine frage
1. kann man schon einen antrag bei gericht stellen bevor mein mann dort arbeitet, also das man einen beschluß hat der dann ab 1.9. wirksam ist
2. wird sich das gericht überhaupt auf sowas einlassen wenn klar ist das es sich nur um eine begrentzte zeitspanne handelt?

tatsache ist ja das wir dann 2 monate lang ca 300 spritkosten hätten (mein mann hat schon mal so weit weg gearbeitet deswegen wissen wir ungefähr wieviel das im monat ausmacht) es wäre dann auch ganz schön wenn wir das geld dann auch zur verfügung hätten

danke für die antworten schon mal
Titel: Re: vorsorglich gerichtsbeschluß.. geht das?
Beitrag von: Der_Alte am 12. Juni 2012, 18:21:38
Rufen Sie doch einfach mal den Rechtspfleger an, der das Verfahren betreut.
Titel: Re: vorsorglich gerichtsbeschluß.. geht das?
Beitrag von: Momo72 am 12. Juni 2012, 21:53:09
oh ok.. auf die möglichkeit wäre ich jetzt gar nicht gekommen. danke für den tip