Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: WitchLady86 am 15. Dezember 2009, 09:32:47

Titel: Vorzeitige Restschuldbefreiung
Beitrag von: WitchLady86 am 15. Dezember 2009, 09:32:47
Ich habe mal eine frage habe einen Brief vom amtsgericht bekommen wo drin steht das ich meine vorzeitige restschuldbefreiung bekommen kann.
nun meine frage was ist restschudbefreiung?
was muss ich dafür erfüllen und bezahlen?


Danke schon mal für eure Antworten.
Titel: Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung
Beitrag von: Feuerwald am 15. Dezember 2009, 10:56:26
nun meine frage was ist restschudbefreiung?

- Sie haben ein Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren beantragt und fragen nun ernsthaft, was eine Restschuldbefreiung ist?

Wozu haben Sie denn ein Insolvenzverfahren beantrag? Mit welchem Ziel?

Sollte tatsächlich das Gericht Ihnen schriftlich mitgeteilt haben, dass Sie die vorzeitige Restschuldbefreiung beantragen können, sollten Sie sich eingehend beraten lassen und ggf. einen Antrag auf Erteilung der vorzeitigen Restschuldbefreiung stellen. Eine vorzeitige Restschuldbefreiung ist möglich, wenn die im Insolvenzverfahren festgestellten Forderungen sowie die Verfahrenskoten bereinigt sind.
Titel: Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung
Beitrag von: WitchLady86 am 15. Dezember 2009, 12:32:52
ja ich frage ernsthaft was das ist immerhin bin ich kein anwalt oder wandelndes gesetzbuch ich weiß nun auch nicht alles.

aber ich habe doch noch gar nichts bezahlt weder verfahrenskosten da hab ich um stundung gebeten noch irgendwas anderes also weiß ich nicht so recht was ich davon halten soll da ich auch erst seit februar in der inso bin deswegen frag ich?
Titel: Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung
Beitrag von: Paula41 am 15. Dezember 2009, 13:17:03
Hallo,

ich weiß nun auch nicht alles.

Der war gut  :devil:

Wie Feuerwald schon sagte, ist die Restschuldbefreiung das Ziel des Insolvenzverfahrens. Bei der Beantragung eines Führerscheins sollte man auch schon mal wissen, was ein Auto ist.

Wieviele Gläubiger haben Sie denn und wie hoch sind die Verbindlichkeiten.

mfg
Paula41
Titel: Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung
Beitrag von: WitchLady86 am 15. Dezember 2009, 14:31:51
10 gläubiger 12000€ weiß wirklich nichts damit anzufangen weiß auch nicht wo ich mi sowas hingehen soll um mich zu informieren.hab zwr schon was von der restschuldbefreiung gehört aber doch ne nach paar monaten sondern erst nach paar jahren?
Titel: Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung
Beitrag von: Paula41 am 15. Dezember 2009, 16:04:02
Hallo,

haben alle Gläubiger Ihre Forderungen angemeldet? Hat der Verwalter erfolgreich gepfändet? Eventuell hat er ja schon etwas Masse zusammengekratzt.
Ein Kontenguthaben kann auch durch Rücklastschriften entstehen. Deshalb werden die ja von einigen Verwaltern veranlasst.

mfg
Paula41
Titel: Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung
Beitrag von: WitchLady86 am 15. Dezember 2009, 20:22:47
also momentan ist es so das mehr masse vorhanden ist als gläubiger?naja weiß jetzt auch nicht so recht den die kosten kann ich auf gar keinen fall aufeinmal bezahlen
Titel: Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung
Beitrag von: nsolventer am 15. Dezember 2009, 20:24:26
also momentan ist es so das mehr masse vorhanden ist als gläubiger?

Der war cool.  :lollol:
Titel: Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung
Beitrag von: WitchLady86 am 15. Dezember 2009, 20:31:09
naja wenn mir hier keiner hilf kann ich nichts machen wenn sich lustig gemacht wird
Titel: Re: Vorzeitige Restschuldbefreiung
Beitrag von: paps am 15. Dezember 2009, 20:47:33
Können Sie den Wortlaut in etwa mal per PN senden.

Die Restschuldbefreiung (Befreiung von den Schulden) könnten Sie tatsächlich bereist am Ende des Verfahrens erhalten ,wenn alle Kosten und Anmeldungen gezahlt werden können.
Dazu müßte aber genügend gepfändet worden sein.