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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Vorzeitiges Insolvenzende möglich?  (Gelesen 3235 mal)

spyroman

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Vorzeitiges Insolvenzende möglich?
« am: 18. Mai 2013, 10:20:54 »

Hallo zusammen ich hätte eine für uns wichtige Frage ob das möglich währe und wenn ja wie man es am schlausten/sichersten macht ohne Schiffbruch zu erleiden

Also meine Lebenspartnerin ist in der Insolvenz,  es geht um insgesamt grob 20000
Der größte Batzen ist ca 10000 inkl tausenden von Kosten, Hauptforderung waren mal 7500 DM

Ich habe nun die Möglichkeit ca knapp 5000 Euro zur freien Verfügung zu haben, ich würde gerne wenn möglich das ganze Verfahren abkürzen (welches noch 5 Jahre laufen würde) wir währen gerne wieder ohne Schulden aber früher
Ich denke alle Gläubiger wissen nun das sie am Ende 0,0 bekommen, somit währe es doch evt. Denkbar wenn man denen nun etwas anbietet das sie besser egal was nehmen als gar nix?

Wenn so was geht, an wen wend eich mich, an den Treuhandanwalt oder die Gläubiger selber?
Gruß
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Insokalle

Re: Vorzeitiges Insolvenzende möglich?
« Antwort #1 am: 18. Mai 2013, 11:18:45 »

Stand des Insolvenzverfahrens?
Art des Insolvenzverfahrens (IK od IN)?
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spyroman

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Re: Vorzeitiges Insolvenzende möglich?
« Antwort #2 am: 18. Mai 2013, 11:22:10 »

Hallo also es ist nun ein Jahr am laufen, wir haben vor kurzem einen Brief bekommen das irgendein Abschlussbericht gemacht wird
Es ist eine privatinsolvenz wenn du das meinst?
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ThoFa

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Re: Vorzeitiges Insolvenzende möglich?
« Antwort #3 am: 18. Mai 2013, 12:51:21 »

Hallo,

das hört sich an als seies ein IK Verfahren. Insoweit würde ich bis zu Beginn der Wohlverhaltensphase warten
und dann mit allen Gläubigern eine Einigung herbeiführen.

MFG

ThoFa
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spyroman

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Re: Vorzeitiges Insolvenzende möglich?
« Antwort #4 am: 18. Mai 2013, 13:15:02 »

Ok was ist denn IK? und wann weiß ich das die Wohlverhaltensphase begonnen hat?
Wie sieht es denn dann aus, ich trete ja als Freund auf, die Gläubiger wissen ja es gibt keinen Cent am Ende, was sollte man denen anbieten zb. bei 5000 Euro Schulden, wie hoch der anzubietende Betrag
Gruß
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ThoFa

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Re: Vorzeitiges Insolvenzende möglich?
« Antwort #5 am: 18. Mai 2013, 13:20:48 »

Hallo,

schauen Sie auf das Aktenzeichen der Insolvenz, da müsste ein "IK" drin sein, bedeutet Ihre Freundin war bei Antragsstellung nicht selbständig und auch nicht ehemals selbständig mit mehr als 19 Gläubigern.

Ob die WVP angefangen hat, sehen Sie a) an den Beschlüssen des Gerichts oder b) unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Sie müssen beim Angebot alle Gläubiger gleich behandeln, heisst jeder bekommt die gleiche Quote im Verhältnis zu seinen Forderungen. Bsp.:

4 Gläubiger 10.000,00; 5.000,00; 2.500,00; 2.500,00 = 20.000,00 gesamt
5.000,00 EUR Vergleichsbetrag = eine Quote von 25%.

Dann bieten Sie dem ersten Gläubiger 2.500,00 EUR an dem zweiten 1.250,00 EUR usw...

MfG

ThoFa


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spyroman

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Re: Vorzeitiges Insolvenzende möglich?
« Antwort #6 am: 18. Mai 2013, 14:45:30 »

Ob die WVP angefangen hat, sehen Sie a) an den Beschlüssen des Gerichts oder b) unter www.insolvenzbekanntmachungen.de


Ok danke, das komische ist unter der Webadresse, war mal ganz am Anfang der Eintrag zu sehen, nun finde ich es nicht mehr, bzw. kein Suchergebniss?

Gruß
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ThoFa

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Re: Vorzeitiges Insolvenzende möglich?
« Antwort #7 am: 18. Mai 2013, 14:57:20 »

Hallo,

auf Detail-Suche umstellen.

MfG

ThoFa
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spyroman

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Re: Vorzeitiges Insolvenzende möglich?
« Antwort #8 am: 18. Mai 2013, 15:57:37 »

Hi danke jau nun gefunden mit Detailsuche

nun steht dort etwas was ich nicht verstehe "Die Gläubiger sind mit Forderungen in Höhe von insgesamt 7.998,20 € am Verfahren beteiligt"

Es waren doch ca 20000?

dann noch dieses hier "In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 03.06.2013 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:




Gruß
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spyroman

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Re: Vorzeitiges Insolvenzende möglich?
« Antwort #9 am: 18. Mai 2013, 23:25:29 »

Hallo nochmal kann mir jemand das erklären warum dort steht "Die Gläubiger sind mit Forderungen in Höhe von insgesamt 7.998,20 € am Verfahren beteiligt"
Ist ja einiges weniger als die eigentlich 20000 Euro?
Gruß und danke
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Insokalle

Re: Vorzeitiges Insolvenzende möglich?
« Antwort #10 am: 19. Mai 2013, 09:36:11 »

Es ist zB gut möglich, dass nicht jeder Gläubiger seine Forderung zur Insolvenztabelle anmeldet. In dem Fall scheinen nur ca. 8.000 € angemeldet worden zu sein. In dem Verfahrensstand würde ich es auch so machen, wie von Thofa beschrieben. Sie warten bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens, das dauert nicht mehr allzu lange. Nach Verfahrensaufhebung beginnt die WVP. Dann besorgen Sie sich eine Ausfertigung der Insolvenztabelle, um zu sehen, welcher Gläubiger wieviel angemeldet hat.
Wenn es tatsächlich nur 8.000 € sein sollten, wären die schon mit 50% mehr als gut bedient, vorausgesetzt es gibt bis zum Ablauf der 6 Jahre nichts aus der Abtretungserklärung.
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spyroman

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Re: Vorzeitiges Insolvenzende möglich?
« Antwort #11 am: 19. Mai 2013, 10:58:56 »

Es ist zB gut möglich, dass nicht jeder Gläubiger seine Forderung zur Insolvenztabelle anmeldet. In dem Fall scheinen nur ca. 8.000 € angemeldet worden zu sein. , vorausgesetzt es gibt bis zum Ablauf der 6 Jahre nichts aus der Abtretungserklärung.

Ok danke heisst es sind NUR knapp 8000 Euro und nicht mehr 20000? Komisch der eine alleine hatte ca 10000?

Was bedeutet nichts aus Abtretungserklärung?

Gruß
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Insokalle

Re: Vorzeitiges Insolvenzende möglich?
« Antwort #12 am: 20. Mai 2013, 10:53:54 »

Zitat
Ok danke heisst es sind NUR knapp 8000 Euro und nicht mehr 20000?
- Insolvenztabelle besorgen


Zitat
Was bedeutet nichts aus Abtretungserklärung?
- § 287 InsO, in der WVP ehält der TH nur das pfändbare Lohneinkommen oder was an die Stelle tritt wie Renten, ALG usw. Bei Selbständigen ebenfalls das aus einem fiktiven Lohneinkommen. Dazu kommt die Hälfte des Wertes eines Erbes (§ 295 InsO).
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spyroman

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Re: Vorzeitiges Insolvenzende möglich?
« Antwort #13 am: 20. Mai 2013, 11:13:23 »

Hi danke ok werden mal sehen ob der TH diese Tabelle rausgibt


Zitat
§ 287 InsO, in der WVP ehält der TH nur das pfändbare Lohneinkommen oder was an die Stelle tritt wie Renten, ALG usw. Bei Selbständigen ebenfalls das aus einem fiktiven Lohneinkommen. Dazu kommt die Hälfte des Wertes eines Erbes (§ 295 InsO).

Ok na zu pfänden gab es nichts, meine Partnerinn ist zur Zeit ohne Anstellung und bezieht H4

Gruß
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