Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: sushi007 am 25. November 2010, 20:25:14

Titel: W I C H T I G
Beitrag von: sushi007 am 25. November 2010, 20:25:14

Hallo und guten Abend,
zunächst ein riesen Kompliment an diese Seite. Ich finde es großartig, dass man sich hier Rat und Hilfe holen kann.

Natürlich habe auch ich eine Frage:

Ist es bei einer Privatinsolvenz zwangsweise so, dass der Treuhänder mit dem Arbeitgeber Kontakt aufnimmt?

Ich habe "nur" einen €400,- Job und keine weiteren Einkünfte, außer Unterhalt und Kindergeld...

Auch ist mein Sohn zu 40% behindert und daher bekommen wir vom Finanzamt um die €1000,-....Bleibt das Geld, oder wird es auch in den "Topf" gehen?

Vielen Dank im Voraus
Titel: Re: W I C H T I G
Beitrag von: paps am 25. November 2010, 22:30:50
Wenn der Verlust des Arbeistplatzes droht, lassen mache Th mit sich reden.

Die Sonderausgaben für den Sohn müssen Sie sich durch das Insolvenzgericht freistellen lassen.
Ist der Ehepartner nicht in Inso, könnte eine Aufteilung der Erstattung Abhilfe schaffen, da bei 400,- keine zu versteuernden Beträge anfallen dürften..
Titel: Re: W I C H T I G
Beitrag von: sushi007 am 25. November 2010, 22:38:38
danke für die hilfe....

ich weiß nicht warum, aber ich habe große angst davor...