Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: einfach nur da am 26. Juli 2012, 00:45:05

Titel: während der insolvenz.erwährbsunfähig..Was nun?
Beitrag von: einfach nur da am 26. Juli 2012, 00:45:05
schönen guten abend..bin neu hier und habe mal eine frage an euch..im September 2013 endet meine insolvenz..seit letztem jahr september bin ich erwärbsunfähig..bekomme eine rente von ca 580 euro und arbeite auf 100 euro basis.vorher wahr ich 3 jahre lang hartz 4.das insolvenverfahren und meine private und berufliche situation haben mich doch arg mitgenommen..aber ich war unten und komme langsam wieder hoch ..ein kollege hatt mir gesagt(er ist auch insolvent) das mir am ende meiner insolven noch ärger drohen kann weil ich bis heute keine lohnsteuer jahresausgleich gemacht habe..mir hatt man aber gesagt das mein insolvenzverwalter dafür zuständig währe und nicht ich..er hatt mich diesbezüglich nie angeschriebn und habe auch nie etwas von ihm zwecks abgabe gehört oder brief bekommen..ich teile ihm immer mit wen sich was geändert hatt,sende ihn die bescheide zu und seit letztem jahr bekomme ich immer ein brief wo ich die 119 euro gebühr zu zahlen habe.....daher meine farge ..kann mir da noch ärger drohen und was ich noch wissen will..kann mir am ende der insolvenz noch alles verweigert werden weil ich nicht genug geld zurückgezahlt habe an die gläubiger ??
Titel: Re: während der insolvenz.erwährbsunfähig..Was nun?
Beitrag von: Claus123 am 26. Juli 2012, 07:20:15
Claus-seit 2 Wochen mit erteilter RSB

Nein-das glaube ich nicht!
Titel: Re: während der insolvenz.erwährbsunfähig..Was nun?
Beitrag von: Feuerwald am 26. Juli 2012, 09:42:44
..ein kollege hatt mir gesagt(er ist auch insolvent) das mir am ende meiner insolven noch ärger drohen kann weil ich bis heute keine lohnsteuer jahresausgleich gemacht habe..

-> das ist Unsinn.

und seit letztem jahr bekomme ich immer ein brief wo ich die 119 euro gebühr zu zahlen habe.....

-> auch das ist fragwürdig. Die Ihren Einkünften hätte die Stundung der Verfahrenkosten greifen müssen. Vermutlich werden Sie veräppelt.


..kann mir am ende der insolvenz noch alles verweigert werden weil ich nicht genug geld zurückgezahlt habe an die gläubiger ??

-> die Versagungsgründe finden Sie im § 295 InsO.