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Autor Thema: Beratungshilfeschein  (Gelesen 1964 mal)

ichbindertom

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Beratungshilfeschein
« am: 25. Juli 2012, 11:34:20 »

Hallo zusammen. Ich werde wahrscheinlich Privatinsolvenz anmelden müssen. Nun war ich bei 2 kostenlosen Schuldnerberatungen. Dort wurde mir gesagt, dass ich beim Amtsgericht einen Antrag auf einen Beratungshilfeschein stellen soll, da ich ansonsten die außergerichtlichen Kosten selbst tragen muss. Beim Amtsgericht wurde ich aber sofort wieder "vor die Tür gesetzt". Dieser Beratungshilfeschein würde von meiner Stadt (Dortmund) nicht angeboten, da es genügend kostenlose Stellen gäbe. Die erste Schuldnerberatung (von der Diakonie) war mit meinem Fall allerdings bereits überfordert und hat mir gar nicht weiterhelfen können. Und von der 2. Stelle wurde ich dann zum Amtsgericht geschickt. Kann mir jemand sagen, wie/ob ich an den Beratungshilfeschein komme?
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Claus123

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Re: Beratungshilfeschein
« Antwort #1 am: 25. Juli 2012, 12:17:07 »

Claus-seit 2 Wochen mit erteilter RSB

Bei uns in Sachsen ist die Schuldnerberatung (z.B. Diakonie,Arbeiterwohlfahrt u.s.w.) kostenlos.Man braucht hier keinen Beratungshilfeschein. Der Schuldner stellt,unterstützt und begleitet von der Schuldnerberatung (egal wie die heisst),den Antrag auf Privatinsolvenz.
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Insoman

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Re: Beratungshilfeschein
« Antwort #2 am: 25. Juli 2012, 16:00:56 »

Zitat
Die erste Schuldnerberatung (von der Diakonie) war mit meinem Fall allerdings bereits überfordert

Das könnte die Lösung sein, wenn sich die genannte Überforderung auf die Bewältigung von rechtlichen Problemstellungen bezieht.
Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn im Zusammenhang mit der Überschuldung strafrechtliche Aspekte eine Rolle spielen.
In diesem Fall wäre Beratungshilfe m.E. jedenfalls zu bewilligen


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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

juergengrisu

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Re: Beratungshilfeschein
« Antwort #3 am: 25. Juli 2012, 16:04:14 »

Hi Zusammen

hier bei uns ist es auch üblich das die Schuldnerberatungen zuständig sind und die kosten nix

Gruß

Juergengris
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