Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Littlewood am 01. November 2008, 15:40:17
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Hallo, ich brauche dringend eine Info.
Meine Freundin ist Inhaberin einer Gaststätte und wird am Montag leider Insolvenz anmelden. Nächste Woche hat Sie ihr Geschäft noch offen und danach ist eine Woche Betriebsruhe geplant. Sie hat seit Mai letzten Jahres keinen Urlaub mehr gemacht, alle Zeit und Krasft ins Geschäft gesteckt und diesen eigentlich dringend nötig. Wir wollen nur eine Woche nach Frankreich zu Ihren Eltern fahren. Ich weiß das der Zeitpunkt sehr unpassend ist, aber ist es überhaupt rechtlich möglich, das wir uns ins Ausland "absetzen" :gruebel:. Sollte Sie beim Insolvenzgericht fragen oder nicht?
Danke im vorraus
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Es spricht nichts dagegen, sich eine Woche bei den Eltern/Schwiegereltern zu entspannen.
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Hallo, dazu habe ich auch eine Frage. Mein Verfahren wurde letzte Woche eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat sich noch nicht mit mir in Verbindung gesetzt. Jetzt würde ich gerne am 05. Januar für eine Woche nach Mallorca fliegen, das habe ich mir zu Weihnachten von meinen Eltern gewünscht. Darf ich das?
Liebe Grüße Malou
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ja
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Danke :juchu:
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Ähm halt mal. So einfach ist das nicht.
Jetzt Montag wird ein Insolvenzantrag gestellt (sprich Regelinsolvenzantrag). Ich vermute, dass das Verfahren nciht gleich eröffnet wird, sondern ein Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt wird, weil der Geschäftsbetrieb noch geöffnet ist. Das Gericht und auch der Gutachter wird also schnell handeln und sich umgehend mit dem Schuldner in Verbindung setzen. Es ist Aufgabe des Gutachters, Vermögenswerte zu sichern. Es kommt sicher nicht gut, wenn der Schuldner für den Gutachter nicht erreichbar ist.
Ich würde daher nicht verreisen
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Allein der Begriff Insolvenzverwalter läßt in einem solchen Forum nicht unbedingt auf Regelinsolvenz schließen.
Wobei natürlich bei richtiger Nutzung ihre Ausführengen den Ablauf betreffend, korrekt sind.
1 Woche Urlaub ist nicht verboten und hat auch keine negativen Auswirkungen auf den weiteren Verlauf.
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Da die Themenstarterin jedoch schreibt, dass sie selbständig ist, wird es auf jeden Fall ein Regelinsolvenzverfahren.
Ich persönliche halt es für problematisch, in Urlaub zu fahren. Zumindest sollte es vielleicht mit dem Richter beim Insolvenzgericht besprochen werden.