"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Schreiben vom Insolvenzgericht /Was bedeutet das? Wie weit bin ich? Bitte helfen  (Gelesen 1777 mal)

KSC

  • Gast

Hallo,

mein Regelinsolvenzverfahren läuft seit 23. Juni 2009.

Habe am 25.11.2009 ein Schreiben vom Insolvenzgericht bekommen und möchte gerne wissen, was dies genau bedeutet, und wie weit ich bin. Ich werde daraus nicht schlau:


Vermerk + Verfügung vom 25.11.2009

(X) Es wird festgestellt, dass bis zum Prüfungsstichtag am 19.10.2009 keine Einwendungen von Gläubigern bei Gericht eingegangen sind, noch sonstige Anträge. Der vom Schuldner mit Schriftsatz vom 17.10.2009 eingelegte Widerspruch hinslichtlich (X) des Rechtsgrundes (X) und der Forderungshöhe betreffend die Forderung lfd. Nr. 0/6 (Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG) wurde in die Tabelle aufgenommen.

Die vom Verwalter eingerichtete Hinterlegungsstelle kann zu den dort üblichen Bedingungen beibehalten werden, §149 Abs.1 Satz 2 InsO. Die Sammelliste über die angemeldeten Forderungen nebst dem dazugehörigen Prüfungsvermerk wurde als Anlage zu diesem Vermerk genommen und bildet zusammen mit diesem eine öffentliche Urkunde. Die Eintragungen in der Sammelliste sind damit beurkundet. Eine Zweitfertigung der genannten Sammelliste wurde ferner zum Sonderband "Tabelle" genommen. D.Verw./Treuh. wird aufgegeben, in Abständen von sechs Monaten unaufgefordert bzw. auf gerichtliche Anforderung hin, schriftlich zu den Insolvenzakten über den Sachstand und die Geschäftsführung zu berichten und bei Beendigung des Verfahrens Rechnung zu legen.

2. Nachr. v. Ziff. 1 an Verwalter (X) und Sch. bzw. Vertreter zur Kenntnis.
3. (X) Beglaubigten Tabellenauszug zu 0/6 an Gläubiger übersenden.
4. (X) Beurkundung des Prüfungsergebnisses in der Tabelle.
5. Übersendung eines Auszugs aus der Insolvenztabelle an die Gläubiger/-vertr. der bestrittenen Ford. (restl. werden vom Verwalter benachrichtigt).
6. Eintragung und Vermerke nach § 178 Abs. 2 Satz 3 InsO und Rückgabe der entspr. Urkunden an die Einreicher - evtl. später -.
7. Zweitfertigung der Sammelliste Tabelle beglaubigen und zum Sonderband Tabelle nehmen.
8. Wv. 19.05.2010 (Vorlage nächster Bericht)

i.V.

*******

Rechtspfleger


Meine Fragen:

1.) Was bedeutet genau das Schreiben für mich?
2.) Wie weit bin ich nun?
3.) Ab wann beginnen die 6 Jahre wenn es am 23.06.2009 eröffnet wurde bzw. wann bin ich aus dem Insolvenzverfahren draußen?

Bitte um Hilfe


Gespeichert
 

WitchLady86

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 91

also so weit wie ich das verstehe sind jetzt deine gläubiger die du hast mit drin und keiner hat wiederspruch eingelegt gegen die forderungen und du hast auch kein wiederspruch eingelegt also ist es rechtskräftig.und du musst aller 6 monate einkommensnachweise usw. zu deinen treuhänder schicken.aber wie weit du bist weiß ich nicht hab so ein schreiben nicht bekommen
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471

Protokoll des Prüftermins
Schlußtermin wahrscheinlich im Mai nächsten Jahres

Ab 23.06.09 = 6  Jahre
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Insokalle


Es wurde offenbar eine Forderung bestritten. Der Gläubiger kann Feststellungsklage erheben.

Der TH kann die Einkommensnachweise auch monatlich verlangen, das steht in seinem Ermessen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz