Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Bienchen am 27. März 2010, 14:46:27

Titel: Wann beginnt die WVP?
Beitrag von: Bienchen am 27. März 2010, 14:46:27
Hallo
Ich bin neu hier. Habe auch schon einige aufschlußreiche Hinweise hier gefunden, aber noch keine richtige Antwort auf meine Fragen.
Mein Insolvenzverfahren wurde im Oktober 2009 eröffnet. Da mein Girokonto zum Eröffnungstermin über ein kleines Guthaben verfügte zahle ich seitdem monatliche Raten zuzüglich des pfändbaren Teils meines Arbeitseinkommens an den TH. Die Ratenzahlung ist bis August 2010 vereinbart. Weiteres Vermögen (Auto etc...) ist nicht vorhanden. Meine Frage ist jetzt, beginnt dann die WVP? Ist das Insolvenzverfahren dann abgeschlossen? Muß das beim Gericht beantragt werden, oder legt den Termin der TH fest?
Meine weitere Frage ist: Mein Mann ist jetzt verstorben. Das Erbe wird von mir und den Kindern wegen Überschuldung abgelehnt. Sicherlich wird auch niemand das Erbe (und die gemeinsamen Schulden annehmen und mein IV beenden) Ich werde aber jetzt die Witwenrente beantragen. Auf Nachfrage, ob diese mit meinem Arbeitseinkommen zusammen gerechnet wird, teilte mir der TH mit, daß er das beim Gericht beantragen muß. Warum muß das beantragt werden? Was ist mit der Rente bis zur Entscheidung des Gerichts? Muß ich die jetzt komplett an den TH abgeben? Oder kann ich sie behalten?
Titel: Re: Wann beginnt die WVP?
Beitrag von: KSC am 27. März 2010, 15:49:58
Die WVP beginnt frühestens 12-18 Monate nach Eröffnung des Insolvenz Verfahrens. Befinde seit Juni 09 schon drin, nichts in Sicht. Liebe Grüße und ein Schönes Wochenende
Titel: Re: Wann beginnt die WVP?
Beitrag von: paps am 27. März 2010, 17:47:48
Wenn das Verfahren nach §200 InsO aufgehoben wurde, beginnt die WVP.
Das kann einige Zeit (i.d.R. 6-18 Monate) dauern.

Wenn Sie das überschuldete Erbe ausschlagen(Frist beachten), bitte trotzdem den TH und das Gericht über den "Erbfall"  und dessen Ausschlagung informieren.

Die Witwenrente kann auf Antrag mit dem normalen Netto zusammengerechnet werden.
Die Zusammenrechnung gilt dann ab Beschluss des Insolvenzgerichts.
Aus den so zusammengerechneten Nettoeinkünften wird der pfändbare Betrag lt. Tabelle ermittelt.
Titel: Re: Wann beginnt die WVP?
Beitrag von: Bienchen am 27. März 2010, 18:22:43
Erst mal recht vielen Dank für die schnellen Antworten!
Ich muß aber noch mal nachfragen. Komme immer noch nicht so ganz zurecht.

Wer legt denn fest, wann das Verfahren aufgehoben wird? Wovon ist das abhängig?

Danke auch für den Tip, das Gericht zu informieren. Ich hätte nur den TH darüber unterrichtet, weil ich der Meinung war, er ist jetzt mein Ansprechpartner.

Warum kann die Witwenrente nur "auf Antrag" mit dem normalen Netto zusammen gerechnet werden? Was ist, wenn der Antrag nicht gestellt wird und wer muß das beantragen (ich oder der TH)? Was ist mit der Rente bis der Beschluß vom Gericht da ist? Darf ich sie bis dahin behalten? Sollte ich das Gericht schon über den Antrag in Kenntnis setzen? Der TH sagte mir, ich solle mich melden, wenn der Bescheid da ist.
Titel: Re: Wann beginnt die WVP?
Beitrag von: KSC am 27. März 2010, 22:25:16
Das würde mich selber mal interessieren. Bin ja schon über 9 Monate im Verfahren. MfG
Titel: Re: Wann beginnt die WVP?
Beitrag von: rookie am 29. März 2010, 07:43:57
Hallo Bienchen,

das Verfahren wird auf richterlichen Beschluß i.d.R. 2-4 Wochen nach dem Schlusstermin aufgehoben.

Wann der Schlusstermin endet, wird auch durch die Berichte des Th an das Gericht beeinflusst.

Z.B ob die Masse verwertet, die Schlussverteilung ( falls genug Masse dafür vorhanden ist ) vollzogen wurde usw...

Wenn keine Versagungsgründe vorliegen, bekommst Du vom Gericht einen Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung. Dieser Beschluss ist nach 2 Wochen rechtskräftig und das Verfahren wird aufgehoben.

Hierüber ergeht dann nochmals Beschluss.......

TIPP: Wenn nach 3 Wochen noch immer kein Aufhebungsbeschluss da ist, beim Gericht nachfragen.