"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Wann gilt eine Person als unterhaltsberechtigt?  (Gelesen 2826 mal)

pleite0105

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 23
Wann gilt eine Person als unterhaltsberechtigt?
« am: 31. Januar 2010, 18:14:58 »

Hallo,

die Berechnung des Pfändungsbetrages richtet sich u. a. nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Damit eine Person als unterhaltsberechtigt gilt, ist es dafür entscheidend wieviel an diese Person gezahlt wird, oder kommt es darauf an, ob überhaupt gezahlt wird?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Wann gilt eine Person als unterhaltsberechtigt?
« Antwort #1 am: 31. Januar 2010, 19:58:56 »

Es kommt nicht aufs Zahlen, sondern auf das Leisten an.

Unterhalt wird ja nicht nur in Geld. sondern  meist in Naturalien (Wohnen, Essen, Kleidung...) gezahlt.

§850c ZPO:
"...Gewährt der Schuldner auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung seinem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder einem Verwandten oder nach §§ 1615l, 1615n  des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil Unterhalt..."

Starre Einkommensgrenzen gibt es nicht, sondern ist durch das Gericht nach billigem Ermessen unter Betrachtung aller Umstände zu entscheiden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

pleite0105

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 23
Re: Wann gilt eine Person als unterhaltsberechtigt?
« Antwort #2 am: 01. Februar 2010, 03:10:12 »

Hallo paps,

in §850c ZPO ist nur von "... auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung ... einem früheren Ehegatten ..." die Rede. Wie ist das aber, wenn ich mit meiner Ex einen Vergleich über nachehelichen Unterhalt schliesse, um einem (ungewissen) Gerichtsurteil zuvorzukommen. Hat dann dieser Vergleich auch zur Folge, dass meine Ex als unterhaltsberechtigte Person gilt? Und gilt dieses auch dann, wenn der vereinbarte Zahlbetrag kleiner als derjenige ist, der sich nach den gesetzlichen Vorgaben errechnen würde?

Gruss

pleite0105
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Wann gilt eine Person als unterhaltsberechtigt?
« Antwort #3 am: 02. Februar 2010, 01:15:08 »

Hallo,

zunächst mal: Ja.

Der IV/TH im Verfahren oder der pfändende Gläubiger außerhalb des Verfahrens, können aber beantragen, dass der pfändbare Betrag entsprechend angepasst wird.
Interessanterweise geht das nicht andersherum, heisst wenn Sie mehr als Ihre Verpflichtung zahlen würden, käme nur die normale Pfändungsgrenze in Betracht.   :?

MfG

ThoFa
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz