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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: wann insolvenz anmelden bei selbständigkeit, einzelunternehmer  (Gelesen 4220 mal)

scm

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Hallo,
wer kann mir bitte mit etwas info helfen. laut einiger auskünfte besteht keine vorschrift wann ein einzelunternehmer die involvenz anmelden soll. bei gmbh etc sieht das anders aus.
da ich aber die letzten 3- 4 monate zwei banken  nicht mehr bedienen konnte, weil das einkommen nicht reicht haben die mir jetzt fristen gesetzt bis anfang august die ausstehenden raten ( bei einer bank ca 4000 euro, bei der anderen ca 500 !!) zubegleichen, oder sie werden die sicherheiten verwerten und die zwangsvollstreckung einleiten. ( weis jemand wie lange sowas dauert?) auf der anderen seite habe ich einen höheren geldbetrag von einem ex kunden zuerwarten, die frage ist aber wann das geld kommt...kann sein, das es in 2-3 wochen da ist, oder auch in 2-3 monaten. da wir uns jetzt versuchen zu vergleichen, wenn das nicht tut, dann steht der gerichts termin für ende september schon...mit dem geld könnte ich mich aus allen problemen befreien....aber leider lassen die banken nicht mit sich reden...wie immer, die ganzen jahre wo man denen viel geld in den rachen geschmissen hat, interessieren heute niemanden mehr..wäre für jeden rat dankbar...wie ist das mit der schufa, ein bekannter sagte mir, es sei besser so bald als möglich insolvenz anzumelden, dann kommt nur ein schufa eintrag, wenn aber ein gläubiger nachdem anderen kommt, dann werden viele schufa einträge erfolgen...stimmt das? unsere firma war über 48 jahre absolut sauber, haben immer alles rechtzeitig bezahlt... wann wird z.b. eine involvenz aus mangel an verwertbaren werten abgelehnt, oder abgekürtzt..oder was auch immer...da es auch fast nichts mehr zu verwerten gibt, was da ist, gehört sowieso den banken... danke euch. bye scm
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DarkAngel35

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Re: wann insolvenz anmelden bei selbständigkeit, einzelunternehmer
« Antwort #1 am: 26. Juli 2010, 12:41:02 »

Hallo...

also ich kann dir nur den Tip geben dich bei ner Schuldnerberatungsstelle zu melden, die können dir auf alle Fälle weiterhelfen. Es gibt bei Privatpersonenen oder natürlichen Personen keine Frist zur Anmeldung der Inso...

Was die Schufa angeht ist es im Prinzip wohl egal wieviele Einträge man hat. Zumindest wenn es in die Insolvenz geht. Denn negativ steht man so oder so drin. Und nach 6 bzw. 9 Jahren sind dann auch da alle negativen Einträge gelöscht...

Schieb die Sache nicht auf die lange Bank, denn besser wird es wohl nicht werden. Und was deinen Ex Kunden betrifft läuft die Sache ja jetzt erstmal. DIesen Kunden musst du ja dann eh im Verfahren mit angeben und wenn der Treuhänder sich Geld besorgen kann was dir zusteht wird er dies auch versuchen...mehr kann ich dir momentan auch nicht sagen...

Gruss
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