Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Bert Keyserling am 10. November 2008, 15:14:29
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Tach, :hi:
In einem IK, das nach dem 01.07.2007 eröffnet wurde und bei dem die WVP noch nicht begonnen hat, wartet ein guter Freund von mir noch immer auf den Schlussbericht des Th. Wie lange muss er warten?
Was die Sache verzögern könnte ist eine noch ausstehende Forderung gegen einen Dritten, den der Freund bei der Eröffnug des Verfahrens angegeben und damit an den Th abgetreten hat. Mit hoher Wahrscheinlichkeit denkt der Dritte jedoch nicht daran, zu bezahlen. Nun stammt diese Forderung ursprünglich aus dem Jahre 2003. Verjährt so eine Forderung nicht mit der Folge, dass sie für das IK keine Rolle mehr spielt, den Abschlussbericht also nicht mehr verzögert? Oder können es andere Gründe sein?
Gruß und Dank ans Antwort-Team
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Leider haben wir auch keine Glaskugeln.
Im Eröffnungsbeschluß sollten die Ecktermine genannt sein.
Ist der Schlußtermin schon durch das Gericht benannt?
Ansonsten unter www.insolvenzbekanntmachunghen.de nachsehen, wie der aktuelle Stand ist.
In aller Regel sollte das Verfahren zwischen 6 - 18 Monaten beendet sein.
Ob die Forderung verjährt ist?
Wenn keine hemmenden Vorgänge durch den Freund unternommen wurden, ja.
Wurde beispielsweise, Vollstreckung beantragt oder hat der Schuldner zwischenzeitlich die Forderung erneut anerkannt, kann aber die Verjährung gehemmt sein.
Das sollte aber ein TH auf relativ kurzem Wege in Erfahrung bringen können.
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Der Link lautet:
www.insolvenzbekanntmachungen.de
@paps
gerngeschehen, mach ich immer wieder gerne.
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Da ich keine Karmapunkte vergeben kann, sollte bei der nächsten Korrektur mal über erweiterte Funktionen ein "Danke" zugelassen werden.
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Hi :cheesy: ,
der Rest der Diskussion zum Thema "Karma" wurde verschoben nach 'News und Wichtiges' -> 'Feedback', siehe hier! (http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Zum-Thema-Karma-hier-im-Forum-3405.html)
Gruß
José