Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Sucher am 19. Januar 2012, 09:06:31
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Meine WPV im IN endete am 16.6.2011. Seither mußte ich auch keine Zahlungen mehr leisten. Die 6 Jahre sind korrekt verlaufen. Über Umwegen weiß ich, daß die Gläubiger 15% erhalten werden.
Seither sind 7 Monate vergangen und ich habe nichts mehr gehört/gelesen. Eine schriftliche Anfrage nach RSB bei TH blieb bis dato unbeantwortet.
Aber irgendwann muß das doch vom Gericht für beendet erklärt werden? Was ist ein angemessener Zeitraum?
Der Eintrag in der Schufa bleibt noch 3 Jahre bestehn. Ab wann laufen diese 3 Jahre? Ab Ende WPV oder ab Erteilung der RSB?
Voraus Danke für eine Info!
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Am besten Sie wenden sich direkt an Ihr zuständiges Amtsgericht, die geben Ihnen Auskunft !
Die 3 Jahre fangen meiner Meinung erst an, wenn der Beschluß schriftlich gefasst wurde.
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... ansonsten hilft auch www.insolvenzbekanntmachungen.de weiter